Ausbildung
Gemäß § 4 des Grundbildungsgesetzes ist die Gemeinde verpflichtet, die Grundbildung für Personen im schulpflichtigen Alter, die im Gemeindegebiet wohnen, zu organisieren. Die Stadt Kerava weist schulpflichtigen Kindern, die in Kerava wohnen, einen Schulplatz, eine sogenannte Nachbarschaftsschule, zu. Das dem Wohnort am nächsten gelegene Schulgebäude ist nicht unbedingt die Schule in der Nachbarschaft des Kindes. Der Grundschulleiter weist dem Schüler eine nahegelegene Schule zu.
Die gesamte Stadt Kerava ist ein einziges Einschreibegebiet für Studenten. Die Unterbringung der Schüler in den Schulen erfolgt nach den Kriterien für die Einschulung von Grundschülern. Ziel des Praktikums ist es, den Schulweg aller Schüler unter Berücksichtigung der Umstände so sicher und kurz wie möglich zu gestalten. Die Länge der Klassenfahrt wird mit einem elektronischen System gemessen.
Bei der Aufnahme von Studierenden wird folgender Entscheidungsprozess befolgt:
- Allen in Kerava wohnenden Schülern wird im Auftrag des Bildungsträgers ein Schulplatz nach den Kriterien für die vorrangige Aufnahme zugewiesen.
- Eine Bewerbung ist für das Studium mit dem Schwerpunkt Musikpädagogik möglich oder eine Bewerbung um einen Schulplatz nach den weiterführenden Zulassungskriterien.
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Grundschule und die Zuweisung einer örtlichen Schule erfolgt bis zum Ende der 6. Klasse. Schüler, die in die Oberstufe wechseln, werden der Keravanjoki-Schule, der Keskuskoulu, der Kurkela-Schule oder der Sompio-Schule als örtliche Schule zugewiesen. Schüler, die in die Oberstufe wechseln, erhalten bis zum Ende der 9. Klasse eine Vorentscheidung über die Aufnahme und Zuweisung einer örtlichen Schule.
Die Stadt kann den Unterrichtsort ändern, wenn ein begründeter, unterrichtsbezogener Grund vorliegt. Die Unterrichtssprache kann in diesem Fall nicht geändert werden.
Wohnortwechsel: Bei einem Umzug eines Schülers der Klassen 1–6 wird ihm die Schule in der Nähe der neuen Adresse zugewiesen. Der Schüler hat das Recht, die Schule, an der er angemeldet war, bis zum Ende des Schuljahres zu besuchen. Die Sorgeberechtigten sind jedoch für die Organisation von Schulausflügen und die Übernahme der Fahrtkosten verantwortlich. Bei einem Umzug innerhalb der Stadt erfolgt eine Änderung des Schulstandorts nur auf Antrag der Sorgeberechtigten.
Über die Aufnahme von Sekundarschülern wird viermal im Jahr entschieden:
- im Frühjahr-Winter im Zusammenhang mit der Bewerbung von Schulanfängern und Übertrittsschülern in die Mittelschule
- in Woche 20
- im August, eine Woche vor Schulbeginn
- in Woche 51
Ein Schüler, der an einem anderen Ort als Kerava lebt, kann sich über die Einschreibung in eine weiterführende Schule um einen Schulplatz in Kerava bewerben.
Grundlagen der Studierendeneinschreibung
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Im Grundschulwesen der Stadt Kerava gelten die Kriterien für die Einschreibung in die Grundschule in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit:
1. Besonders gewichtige Gründe aus der Stellungnahme
Aufgrund gesundheitlicher oder anderer zwingender Gründe kann die Zuweisung einer örtlichen Schule nach individueller Beurteilung erfolgen. Für die Aufnahme als Schüler muss der Erziehungsberechtigte ein Gutachten, eine Stellungnahme oder eine andere Krankenakte einer zugelassenen medizinischen Fachkraft vorlegen, aus dem die Notwendigkeit einer individuellen Beurteilung für die Zuweisung des Schülers zu einer Schule klar hervorgeht.
Der Bildungsträger kann aus besonders gewichtigen Gründen von sich aus auf Grundlage pädagogischer Unterlagen von seinem fallspezifischen Ermessen Gebrauch machen.
2. Die Länge des Schulwegs des Schülers
Dem Schüler wird eine nahegelegene Schule zugewiesen, wobei sein Alter und sein Entwicklungsstand sowie die Länge des Schulwegs und die Sicherheit berücksichtigt werden. Anders als die Schule, die dem Wohnort des Schülers räumlich am nächsten liegt, kann sie als örtliche Schule bezeichnet werden. Die Länge der Klassenfahrt wird mit einem elektronischen System gemessen.
Wohnortwechsel des Studierenden
Bei einem Umzug eines Grundschülers innerhalb der Stadt wird der Schulstandort anhand der neuen Adresse neu ermittelt. Wenn ein Mittelschüler innerhalb der Stadt umzieht, wird der Schulstandort nur auf Antrag des Vormunds neu festgelegt.
Im Falle eines Wohnortwechsels innerhalb von Kerava oder in eine andere Gemeinde hat der Schüler das Recht, die Schule, in der er aufgenommen wurde, bis zum Ende des laufenden Schuljahres zu besuchen. Allerdings sind in einem solchen Fall die Erziehungsberechtigten für die Organisation und Kosten der Klassenfahrten selbst verantwortlich. Eine Änderung der Wohnadresse muss immer dem Schulleiter des Kindes mitgeteilt werden.
Lesen Sie mehr über den Umzug von Studenten.
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Erziehungsberechtigte können für ihr Kind auf Wunsch auch einen Schulplatz an einer anderen Schule als der ihnen zugewiesenen Ortsschule beantragen. Schüler können gemäß den Zulassungskriterien der Sekundarstufe aufgenommen werden, wenn in ihrer Jahrgangsstufe freie Plätze vorhanden sind. Über die Aufnahme von Schülern, die sich um einen Platz an einer Sekundarschule bewerben, entscheidet der zuständige Beamte.
Die Beantragung eines Sekundarschulplatzes erfolgt, sobald Informationen zur nahegelegenen Grundschule vorliegen. Die Beantragung eines Sekundarschulplatzes erfolgt bei der Schulleitung der gewünschten Schule. Die Beantragung erfolgt grundsätzlich über Wilma. Erziehungsberechtigte ohne Wilma-Konto können ein Antragsformular ausdrucken und ausfüllen. Das Formular ist auch bei der Schulleitung erhältlich.
Bewerber für einen Studienplatz im Sekundarbereich werden nach folgenden Grundsätzen in der Reihenfolge ihrer Priorität auf verfügbaren Studienplätzen ausgewählt:
- Der Student lebt in Kerava.
- Die Länge des Schulwegs des Schülers. Die Distanzmessung erfolgt über ein elektronisches System. Bei Anwendung dieses Kriteriums wird der Schulplatz an den Schüler vergeben, der den kürzesten Weg zur weiterführenden Schule hat.
- Geschwisterbasis. Das ältere Geschwisterkind des Schülers besucht die entsprechende Schule. Die Geschwisterbasis kommt jedoch nicht zur Anwendung, wenn das ältere Geschwisterkind zum Zeitpunkt der Entscheidung in der obersten Jahrgangsstufe der betreffenden Schule ist.
- Ziehen.
Ein Schüler, der als schülerindividuelle Fördermaßnahme in einer Förderklasse von einer Sonderpädagogin oder einem Sonderpädagogen unterrichtet wird, kann als Zweitbewerber in die Schule aufgenommen werden, wenn in der Förderklasse freie Plätze in der Jahrgangsstufe des Schülers oder der Schülerin vorhanden sind und dies unter Berücksichtigung der unterrichtsorganisatorischen Bedingungen angemessen ist.
Zieht ein Schüler, dem aufgrund einer weiterführenden Schule ein Schulplatz zuerkannt wurde, innerhalb der Stadt um, wird ihm ein neuer Schulplatz nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten zugewiesen.
Bei dem im Rahmen der Zweitplatzsuche ermittelten Schulplatz handelt es sich nicht um eine Nachbarschaftsschule im Sinne des Gesetzes. Für die Organisation der Klassenfahrten und Fahrtkosten zu der im Zweitantrag ausgewählten Schule sind die Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich.
Über die Einschreibung als Hauptschüler wird bei Grundschülern bis zum Ende der 6. Klasse und bei Mittelschülern bis zum Ende der 9. Klasse entschieden. -
In der schwedischsprachigen Grundausbildung der Stadt Kerava werden die folgenden Zulassungskriterien in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit befolgt, nach der dem Schüler eine nahegelegene Schule zugewiesen wird.
Die Hauptkriterien für die Einschreibung in eine schwedischsprachige Grundausbildung sind der Reihe nach die folgenden:
1. Keravalysya
Der Student lebt in Kerava.
2. Schwedisch sprechend
Die Muttersprache, Heimatsprache oder Unterrichtssprache des Schülers ist Schwedisch.
3. Schwedischsprachige frühkindliche Bildung und Vorschulerziehungshintergrund
Der Schüler hat vor Beginn der Schulpflicht mindestens zwei Jahre lang an schwedischsprachiger frühkindlicher Bildung und schwedischsprachiger Vorschulerziehung teilgenommen.
4. Teilnahme am Sprachimmersionsunterricht
Der Schüler hat vor Beginn der Schulpflicht mindestens zwei Jahre lang am Sprachimmersionsunterricht in der frühkindlichen Bildung und Vorschulerziehung teilgenommen.
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Der Schulleiter kann Allgemeinbildung in die Schule des Schülers bringen, wenn in der Schule Platz vorhanden ist, nachdem die Grundschulkriterien erfüllt sind. Die Zulassung zur schwedischsprachigen Grundbildung erfolgt auf der Grundlage der folgenden Kriterien für die Zulassung als Sekundarschüler in der hier dargestellten Reihenfolge:
1. Der Student wohnt in Kerava.
2. Die Muttersprache, Heimatsprache oder Unterrichtssprache des Schülers ist Schwedisch.
3. Die Klassengröße überschreitet nicht 28 Schüler.
Wenn ein Schüler mitten im Schuljahr nach Kerava zieht, wird ein Schülerplatz in der schwedischsprachigen Grundausbildung einem Schüler zugewiesen, dessen Muttersprache, Muttersprache oder Unterrichtssprache Schwedisch ist.
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An der Sompio-Schule wird für die Klassen 1–9 musikorientierter Unterricht angeboten. Sie können sich für einen gezielten Unterricht zum Schulbeginn bewerben, wenn der Schüler in die erste Klasse einsteigt. Für die Schwerpunktkurse werden in erster Linie Schüler aus Kerava ausgewählt. Einwohner von außerhalb der Stadt können nur dann zur gewichteten Ausbildung zugelassen werden, wenn im Vergleich zu den Startplätzen nicht genügend Bewerber vorhanden sind, die die Kerava-Kriterien erfüllen.
Der Vormund eines Schulanfängers kann sich über eine Zweitbewerbung um einen Platz für sein Kind im Musikunterricht an der Sompio-Schule bewerben. Die Auswahl für den Musikunterricht erfolgt durch einen Eignungstest. Bei mindestens 18 Bewerbern wird ein Eignungstest organisiert. Die Schule Sompio informiert die Erziehungsberechtigten der Bewerber über den Zeitpunkt des Eignungstests.
Der Wiederholungs-Eignungstest wird innerhalb einer Woche nach dem eigentlichen Eignungstest organisiert. An der Wiederholungseignungsprüfung kann ein Studierender nur teilnehmen, wenn er am Tag der Prüfung krank war. Vor der Wiederholungsprüfung muss der Bewerber dem Schulleiter der Schule, die den Musikunterricht veranstaltet, ein ärztliches Krankheitszeugnis vorlegen. Dem Studierenden wird eine Einladung zum Wiederholungseignungstest zugesandt.
Für die Zulassung zur gewichteten Lehre sind mindestens 30 % erforderlich
ergibt sich aus der Gesamtpunktzahl der Eignungstests. Für den musikorientierten Unterricht werden maximal 24 Studierende mit den höchsten anerkannten Noten im Eignungstest zugelassen. Dem Studierenden und seinen Erziehungsberechtigten wird eine Auskunft über die genehmigte Absolvierung der Eignungsprüfung erteilt. Der/die Studierende hat eine Woche Zeit, sich über die Annahme des Studienplatzes für Musikunterricht zu informieren, also die Annahme des Studienplatzes zu bestätigen.Mit dem Musikunterricht wird begonnen, wenn mindestens 18 Studierende die Eignungsprüfung bestanden und ihren Studienplatz bestätigt haben. Eine Lehrveranstaltung mit Musikschwerpunkt wird nicht eingerichtet, wenn die Zahl der Studienanfänger nach der Bestätigungsphase unter 18 Studierenden bleibt Orte und Entscheidungsfindung.
Den Schülern der Musikklasse wird die Entscheidung über die Einschreibung bis zum Ende der neunten Klasse erteilt.
Ein aus einer anderen Gemeinde zuziehender Student, der in einem ähnlichen Schwerpunkt studiert hat, wird ohne Eignungsprüfung in den Schwerpunktkurs aufgenommen.
Eventuell freigewordene Schülerplätze aus anderen Jahrgängen als dem im Herbst beginnenden 1. Jahrgang werden in jedem Studienjahr im Frühjahrssemester mit der Durchführung einer Eignungsprüfung zur Bewerbung freigegeben. Frei gewordene Studienplätze werden ab Beginn des nächsten Studienjahres besetzt.
Über die Aufnahme von Studierenden in den Schwerpunktunterricht entscheidet der Leiter der Grundbildung.