Die Stadt unterstützt die Beschäftigung junger Menschen aus Kerava mit Sommerarbeitsgutscheinen

Die Stadt Kerava unterstützt die Beschäftigung junger Menschen aus Kerava mit Sommerarbeitsgutscheinen im Wert von 200 und 400 Euro. Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums werden insgesamt 100 Sommerarbeitsgutscheine verteilt.

Der Sommerarbeitsgutschein wird einem Arbeitgeber ausgezahlt, der einen 16–29-jährigen Jugendlichen aus Kerava (Geburtsjahr 1995–2008) für die Sommerarbeit einstellt. Der Sommerarbeitsgutschein kann vom 5.2. Februar bis zum 9.6.2024. Juni 1.5 beantragt werden und muss zwischen dem 31.8.2024. Mai und dem XNUMX. August XNUMX genutzt werden.

Sommerarbeitsgutscheine werden in der Reihenfolge vergeben, in der die Anträge innerhalb des genehmigten Budgets eingehen. Ein Schein hat einen Wert von entweder 200 Euro, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis von mindestens zwei Wochen handelt, oder 400 Euro, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis von mindestens vier Wochen handelt.

Der Gutschein kann von einem Unternehmen, Verein oder einer Stiftung verwendet werden, die in Kerava oder anderswo tätig ist. Der Gutschein kann nicht an eine angestellte Privatperson, Kommune oder Staat ausgestellt werden. Der Genossenschaft kann ein Gutschein gewährt werden, wenn der Jugendliche über sie eine Erwerbstätigkeit ausübt. Personen, die bereits Lohnbeihilfe beziehen, wird kein Sommerarbeitsgutschein gewährt.

Die Bedingungen des Sommergutscheins

  • Mindestens ein 2-wöchiger Arbeitsvertrag (für einen 200-Euro-Schein) oder ein mindestens 4-wöchiger Arbeitsvertrag (für einen 400-Euro-Schein) mit einem jungen Menschen aus Kerava, der mindestens 2024 und höchstens 16 Jahre alt sein wird im Jahr 29 (Geburtsjahr 1995–2008).
  • Die Arbeitszeit beträgt mindestens 20 Stunden pro Woche.
  • Das zu zahlende Gehalt muss mindestens dem Mindestgehalt gemäß dem Tarifvertrag der Branche entsprechen.

So beantragen Sie einen Sommerarbeitsgutschein

  • Wenn der Ferienjob oder Ferienmitarbeiter bekannt ist, füllen Sie gemeinsam das elektronische Bewerbungsformular aus. Über diesen Link gelangen Sie zum Bewerbungsformular.
  • Sollten die Bedingungen des Sommerarbeitsgutscheins nicht erfüllt sein oder zusätzliche Informationen zum Arbeitsverhältnis benötigt werden, wird der Arbeitgeber kontaktiert.
  • Die Stadt Kerava erhält und prüft das Antragsformular und sendet einen Link zum elektronischen Zahlungsformular für den Sommerarbeitsgutschein an die E-Mail-Adresse des Arbeitgebers. Die E-Mail dient als Bestätigung für die Ausstellung des Sommerarbeitsgutscheins.
  • Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses füllt der Arbeitgeber das elektronische Zahlungsformular bis zum 30.9.2024. September XNUMX aus und sendet es ab.
  • Der Sommerarbeitsgutschein wird im Oktober ausgezahlt.
  • Wenn das Ausfüllen der elektronischen Formulare nicht möglich ist, wenden Sie sich an den Kabinenkoordinator von Kerava Cabin.

Weitere Informationen

Kabinenkoordinator, Tel. 040 318 4169, höhtamo@kerava.fi