Bauaufsicht
Die Bauaufsicht berät und leitet den Bau. Rakennusvalvonta berät zu Baugenehmigungen, Genehmigungsverfahren und Verwaltungsangelegenheiten. Die Bauaufsicht kontrolliert Bauvorhaben, die einer Genehmigung unterliegen.
Bei Bauarbeiten, die von der Genehmigung ausgenommen sind, erhält der Bauunternehmer ausreichende Fachkenntnisse und Anleitung vom Planer, der über die technischen Anforderungen des Bauwerks entscheidet und die Einhaltung der Vorschriften gewährleistet.
Die Bauaufsicht erteilt keine Baugenehmigung für Grundstücke, für die eigentlich keine Genehmigung erforderlich ist.
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Die Bauaufsichtsbehörde weist darauf hin, dass einige Übergangsbestimmungen des Baugesetzes am 1. Januar 2026 in Kraft treten werden.
Die wohl bedeutendste Änderung ist die Anforderung, dass einem Bauantrag ein Datenmodell oder ein anderes maschinenlesbares Format beigefügt werden muss.
Informationsmodell (Abschnitt 60 des finnischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Ein Building Information Model Plan (BIM) umfasst alle Informationen über ein Gebäude in einer maschinenlesbaren und interoperablen Datenstruktur, einschließlich Standort, Geometrie und Form des Gebäudes als dreidimensionales Modell sowie Informationen über das Gebäude.
Inhalt, Präsentation und Format der Informationsmodelle werden durch den Erlass des Umweltministeriums über den Inhalt von Bauplanmodellen und amtlichen Gutachten geregelt.
BIM-Pläne werden der Bauaufsichtsbehörde zweimal vorgelegt: bei der Beantragung der Baugenehmigung und nach Fertigstellung des Gebäudes. Der Planer ist dafür verantwortlich, die Genauigkeit der BIM-Pläne und deren Übereinstimmung mit den Anforderungen zu überprüfen, bevor er sie an die Bauaufsichtsbehörde weiterleitet.
Plan im maschinenlesbaren Format (Abschnitt 60 des finnischen Landnutzungsgesetzes).
Wenn das Projekt nicht mithilfe eines Modells entworfen wurde und das Planmodell der Anmeldung nicht beigefügt werden kann, müssen die Pläne in einem maschinenlesbaren Format eingereicht werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Pläne im PDF-Format eingereicht werden und die automatisch aus dem Datenmodell für den Genehmigungsantrag erfassten Informationen (Kerndaten des Gebäudes) manuell in die Anmeldung eingetragen werden. Anfang 2026 werden die Antragsarten für Baugenehmigungen im elektronischen Dienstleistungssystem aktualisiert und um weitere Datenfelder für die Kerndaten des Gebäudes ergänzt.
Die Kerndaten des Gebäudes umfassen die Gebäudeinformationen und die Daten gemäß den Anhängen zur Verordnung. Zu den neu zu erfassenden Daten gehören beispielsweise die Standortkoordinaten des Eingangs, Informationen zu den Aufzügen, die Anzahl der Personen im Besprechungsraum, Informationen zur Barrierefreiheit usw.
Kerava nutzt den Dienst lupapiste.fi, bei dem Informationen zum Informationsmodell und zur maschinenlesbaren Datei teils automatisch, teils manuell übertragen werden. Genauere Anweisungen finden Sie in der Anleitung zum Dienst lupapiste.fi.
Kerava wird zu Beginn des Jahres auch die Bereitstellung von Baugenehmigungskarten als Datenmodell einführen, sofern der Kunde dies wünscht.
CO2-Fußabdruck und CO2-Handabdruck (Abschnitte 38 und 38a des Umweltschutzgesetzes).
Wer ein Bauvorhaben durchführt, muss sicherstellen, dass das neue Gebäude entsprechend seiner beabsichtigten Nutzung klimafreundlich geplant und errichtet wird. Der CO₂-Fußabdruck und der CO₂-Handabdruck des Gebäudes und der Baustelle müssen im Klimabericht, der gemäß § 122 für die Endabnahme erstellt wird, für die folgenden Neubauten angegeben werden:
- Reihenhaus.
- Mehrfamilienhaus.
- Bürogebäude und Gesundheitszentrum.
- Geschäftsgebäude, Kaufhaus, Einkaufszentrum, Ladengebäude, Kaufhaushalle, Theater, Oper, Konzert- und Kongresshalle, Kino, Bibliothek, Archiv, Museum, Kunstgalerie und Ausstellungshalle.
- Unterkunftsgebäude, Hotel, Wohnheim, Dienstleistungsgebäude, Seniorenheim und Pflegeeinrichtung.
- Bildungsgebäude und Kindergarten.
- Sporthalle.
- Krankenhaus.
- Ein Lagergebäude mit einer beheizten Nettofläche von über 1.000 Quadratmetern, ein Transportgebäude, ein Schwimmbad und eine Eisbahn.
Die Pflicht zur Erstellung eines Klimaberichts gilt nicht für Reparaturen und Umbauten, die Vergrößerung der Geschossfläche oder die Erweiterung des Gebäudes. Die Bewertung des CO₂-Fußabdrucks und des CO₂-Handabdrucks muss den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes umfassen. Die Bewertung muss die für das Gebäude geltende Methode zur Bewertung der CO₂-Emissionsminderung sowie Daten aus der nationalen Emissionsdatenbank oder andere umweltbezogene Daten gemäß der Bewertungsmethode verwenden.
Die Bewertung der CO2-armen Aspekte muss die neuen und nutzbaren Gebäude- und technischen Komponenten des Gebäudes sowie die Baustelle separat abdecken.
Wer ein Bauvorhaben durchführt, muss sicherstellen, dass für das in Absatz 1 genannte Gebäude während des Genehmigungsverfahrens mindestens eine Bauproduktliste auf Ebene der Hauptpläne erstellt wird. Diese Liste muss bei wesentlichen Änderungen für die Endabnahme des Gebäudes aktualisiert werden.
Durch einen Erlass des Umweltministeriums können detailliertere Bestimmungen über die Methode zur Bewertung des CO2-armen Status eines Gebäudes, die bei der Bewertung verwendeten Daten und die Berichterstattung über die ersten Daten und Ergebnisse der Bewertung, die Erstellung eines Klimaberichts und die Liste der Bauprodukte erlassen werden.
Die Pflicht zur Erstellung eines Klimaberichts gilt für Projekte, die im Jahr 2026 begonnen wurden, nicht jedoch für solche, die abgeschlossen wurden und für die vor dem 31. Dezember 2025 eine Baugenehmigung beantragt wurde.
Anlagen zum Bauantrag (Abschnitt 61 des Baugenehmigungsgesetzes).
Der Eigentümer oder Nutzer eines Baugrundstücks, der ein Bauvorhaben plant, muss bei der Gemeinde schriftlich eine Baugenehmigung beantragen. Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens sind dem Bauantrag folgende Unterlagen beizufügen:
- Der Bauplan umfasst Hauptzeichnungen, die der Bauplaner mit seiner Unterschrift bestätigt.
- Ein Planmodell auf der Ebene der Hauptzeichnung oder Informationen in maschinenlesbarem Format, die bei der Erstellung der Baupläne des Gebäudes erstellt wurden, oder, im Falle eines anderen Bauwerks als eines Gebäudes, ein Bericht über die Baustelle und ihre Auswirkungen auf die Umgebung.
- Nachweis, dass der Antragsteller die Kontrolle über die Baustelle besitzt.
Unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des Projekts kann die Bauaufsichtsbehörde aus begründeten Gründen verlangen, dass dem Bauantrag folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Ein Bericht über die Fundament- und Bodenverhältnisse der Baustelle sowie über die erforderliche Fundamentmethode und weitere notwendige Maßnahmen.
- Energieaudit
- Bauproduktkatalog
- Ein Bericht über die Gesundheits- und Höhenverhältnisse auf der Baustelle.
- Ein Bericht über den Zustand des Gebäudes im Interventionsbereich, falls es sich um ein Sanierungsprojekt handelt.
- Wesentliche Informationen, die zur Entscheidung über den Genehmigungsantrag erforderlich sind, mit Ausnahme der in den Absätzen 1–5 genannten.
Die Bauaufsichtsbehörde kann aus begründeten Gründen vom Antragsteller verlangen, den in den Unterabschnitten 1 und 2 genannten Anhang zu ergänzen oder andere Informationen vorzulegen, die für die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wesentlich sind.
Ab dem 1. Januar 2026 empfiehlt Kerava Building Control eine vorherige Konsultation für jedes Projekt, in der alle notwendigen Anhänge spezifiziert werden.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass einige der Anhänge zu Absatz 2 zumindest vorläufig aufgrund anderer Gesetze, wie beispielsweise des Energieberichts, zwingend erforderlich sind.
Zur Beurteilung der Qualifikationen von Planern und Bauleitern ist neben einem möglichen Kompetenznachweis auch eine Liste von Kriterien erforderlich. Der Kompetenznachweis wird ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend sein.Bearbeitungszeit für eine Baugenehmigung (Abschnitt 68a des Baugesetzes).
Die Bauaufsichtsbehörde muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Bauantrags und der dazugehörigen Anlagen über diesen entscheiden, sofern die Anlagen die Bearbeitung des Antrags ermöglichen. Für Bauvorhaben mit außergewöhnlichen und besonders anspruchsvollen Planungsaufgaben sowie für Anträge auf eine Genehmigung zur fachgerechten Übergangsverlegung gilt eine Frist von sechs Monaten nach Eingang des Bauantrags und der dazugehörigen Anlagen bei der Bauaufsichtsbehörde, sofern die Anlagen die Bearbeitung des Antrags ermöglichen.
Bei Verzögerungen bei der Bearbeitung eines Genehmigungsantrags muss die Gemeinde von sich aus 20 Prozent der Baugenehmigungsgebühr für jeden Monat der Verzögerung erstatten, es sei denn, die Verzögerung ist vom Antragsteller verursacht worden. Genauere Bestimmungen zur Berechnung der Frist können durch Verordnung des Umweltministeriums erlassen werden.
In Kerava betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit, einschließlich angeforderter Ergänzungen, ab dem Zeitpunkt der Antragstellung etwa 54 Tage und ab dem Zeitpunkt, an dem die Anhänge eine Entscheidung ermöglichten, etwa 6 Tage.
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Aktuelle und denkwürdige Dinge.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass Bewerbungen für Vorarbeiterstellen nicht mehr angenommen werden. Die Projektleitung reicht eine Meldung über die Vorarbeiterpositionen beim Lupapiste-Dienst ein. Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt daraufhin entweder den Beginn der Vorarbeitertätigkeit, fordert zusätzliche Informationen an oder trifft eine ablehnende Entscheidung.
Bäume dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Für jede Baumfällung, unabhängig vom Grund, muss eine Genehmigung beantragt werden.
Bei der Polizei wird ein Antrag auf Untersuchung der ungenehmigten Baumfällung gestellt.Suomi.fi-Nachrichten aktivieren.
Die Bauaufsichtsbehörde wird Anfang des Jahres, sobald der Dienst verfügbar ist und die Pflicht zum Versenden von Benachrichtigungen in Kraft tritt, mit dem Versenden von Nachrichten über den Dienst suomi.fi beginnen.
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Nehmen Sie bei der Planung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens möglichst frühzeitig Kontakt zur Bauaufsicht auf und sorgen Sie durch vorherige Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch. Die Bauaufsicht ist in der Regel nach Terminvereinbarung, elektronischem Genehmigungsservice, E-Mail und Telefon tätig.
Planungsbesprechungen und Inspektionsmethoden werden im Einzelfall direkt mit dem für die Baustelle zuständigen Bauinspektor vereinbart.
Sollten wir nicht in der Lage sein, den Anruf entgegenzunehmen, hinterlassen Sie bitte einen Anrufwunsch auf dem Anrufbeantworter, den wir dann beantworten, wenn wir Zeit haben. Sie können eine Anrufanfrage auch per E-Mail hinterlassen.
Die Gebäudeverwaltung befindet sich in der Kultasepänkatu 7, 4. Etage.
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Timo Vatanen, Leiter der Gebäudesteuerung
Tel. 040 3182980, timo.vatanen@kerava.fi
- Verwaltungsleitung der Bauüberwachung
- Erteilen von Genehmigungen
- Überwachung des Zustands der gebauten Umwelt
- Zustimmung des Chef- und Tragwerksplaners
- Fällgenehmigungen für Parzellen
Mikko Ilvonen, Bauinspektor
Tel. 040 3182110, mikko.ilvonen@kerava.fi
- Inspektionen während der Bauarbeiten durchführen und Inspektionen genehmigen
- Bewertung der Eignung von Strukturplänen und Designern
- Genehmigung von Lüftungsplänen und Aufsichtspersonen
Pekka Karjalainen, Bauinspektor
Tel. 040 3182128, pekka.karjalainen@kerava.fi
- Genehmigungsvorbereitung
- Kick-off-Meetings
Jari Linkinen, Bauinspektor
Tel. 040 3182125, jari.linkinen@kerava.fi
- Genehmigungsvorbereitung
- Inspektionen während der Bauarbeiten durchführen und Inspektionen genehmigen
- Bewertung der Eignung von Strukturplänen und Designern
- die Genehmigung der jeweiligen Vorarbeiter und die Überwachung der Tätigkeiten
Mia Hakuli, Lizenzsekretär
Tel. 040 3182123, mia.hakuli@kerava.fi
- Kundendienst
- Benachrichtigung über Genehmigungsentscheidungen
- Abrechnung von Genehmigungen
- Vorbereitung von Belastungsentscheidungen
Märchen Nuutinen, Lizenzsekretär
Tel. 040 3182126, satu.nuutinen@kerava.fi
- Kundendienst
- Aktualisierung der Gebäudeinformationen an die Digital and Population Information Agency
- Archiv
E-Mail zur Gebäudesteuerung, karenkuvalvonta@kerava.fi
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§ 42 BAUGESETZ AUFGRUND DER GEnehmigungspflicht
AUSSERHALB VON GEBÄUDEN UND STRUKTUREN
DINGE, DIE BEI INVESTITIONEN ZU BERÜCKSICHTIGEN SINDBAURECHT
• Ein Gebäude (= ein separates, festes Objekt, das stationär bleiben soll, mit eigenem Eingang, das einen durch Wände getrennten überdachten Raum enthält) verbraucht Baurechte. Auf dem Grundstück darf nur dann ein Gebäude oder Bauwerk errichtet werden, wenn entsprechendes Baurecht vorhanden ist.STATIONSPLANKARTE UND REGULIERUNG
• Das Gebäude oder die Struktur muss in dem zulässigen Baugebiet platziert werden, das möglicherweise auf der Lageplankarte markiert ist (gepunktete Linienmarkierung auf der Lageplankarte).
• Der Mindestabstand eines Gebäudes oder Bauwerks zur Grundstücksgrenze kann im Bebauungsplanauftrag mündlich festgelegt worden sein.
• Dachform und Farbgebung des Gebäudes können in der Lageplanverordnung festgelegt worden sein
• Die maximale Anzahl zulässiger Gebäude kann in der Bebauungsplanverordnung festgelegt worden sein.FEUERWEHR
• Bei Gebäuden und Vordächern, die vier Meter näher an der Grundstücksgrenze liegen, sowie bei Carports, die vier Meter näher an einem anderen Gebäude auf demselben Grundstück liegen, sollte die Verhinderung einer Brandausbreitung auf andere Gebäude erfolgen in der Regel berücksichtigt werden.
• Ein Grillplatz, ein Holz- oder Holzkohlegrill, eine Lagerfeuerstelle, ein Holzofen oder eine andere Struktur mit Feuerstelle muss mindestens acht Meter von der Nachbargrenze entfernt sein, sofern im Lageplan nichts anderes zulässig ist. Eine von dieser Regelung abweichende Genehmigung kann bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.BAUORDNUNGSBESTIMMUNGEN
• In der Bauverordnung der Stadt Kerava gibt es zahlreiche Bestimmungen, die indirekt auch für den Bau von Gebäuden und Bauwerken gelten, die von der Beantragung einer Genehmigung ausgenommen sind. Das sind z.B. die Bestimmungen des Kapitels 9.AUSGABEINFORMATIONEN
• Auf Keravas Kartendienst www.kartta.fi finden Sie den Lageplan und die Vorschriften für das Grundstück.
• Die Bauordnung der Stadt Kerava finden Sie auf der Website der Stadt.
• Brandschutzbestimmungen finden Sie auf der Website des Umweltministeriums: www.ym.fi/rakentamismaarayksetWir empfehlen, einen qualifizierten Planer mit dem Projekt zu beauftragen, auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist.
Wird die Einhaltung der Vorschriften nicht erreicht und besteht auch keine Möglichkeit, dies später zu erreichen, führt die fehlerhafte Konstruktion zu einer Anordnung zum Abriss des Gebäudes.Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich bezüglich der Höhe einer möglichen Versicherungsentschädigung und möglichen Versicherungsbedingungen an Ihre eigene Versicherung zu wenden.
Auch für Gebäude, die von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind, muss der Eigentümer der Immobilie direkt beim Finanzamt eine Grundsteuererklärung abgeben.