Verlassene Fahrzeuge

Die Stadt kümmert sich um abgestellte Fahrzeuge im öffentlichen Raum, zum Beispiel am Straßenrand und auf Parkplätzen. Die Stadt stellt verlassene Fahrzeuge für die gesetzlich festgelegte Dauer ins Depot. Schrottfahrzeuge werden von der Stadt direkt zur Vernichtung angeliefert und als Industrierohstoff genutzt. 

Falsch geparkte Fahrzeuge werden von der Stadt in die Nähe oder in den Parkraum gebracht. Die Kosten für die Überführung werden dem letzten registrierten Besitzer des Fahrzeugs in Rechnung gestellt. Überfällige Überweisungskosten können direkt abgehoben werden.

Ein unbenutztes Auto auf der Straße

Die Stadt kann auch ein Fahrzeug einlagern, das nicht tatsächlich im Verkehr, sondern beispielsweise als Lager genutzt wird. 

Das Stehenlassen eines unbenutzten Fahrzeugs auf der Straße stellt einen Parkverstoß dar, für den Ihnen eine Parkverstoßgebühr in Rechnung gestellt wird. Der Besitzer hat zwei Tage Zeit, um das Auto in einen fahrbereiten Zustand zu versetzen oder das Fahrzeug von der Straße zu entfernen, andernfalls wird die Stadt das Fahrzeug ins Lager bringen.

Es gibt viele Kriterien, die gegen die Nutzung eines Autos sprechen:

  • die Zeit, in der das Auto stand
  • schlechter Zustand
  • unversichert
  • fehlende Registrierung
  • mangelnde Inspektion
  • Nichtzahlung von Steuern

Das Verbringen des Fahrzeugs an einen anderen Ort auf der Straße reicht nicht aus, um die Überführung eines Fahrzeugs in ein Lager zu verhindern, das aus Gründen, die die Nichtnutzungskriterien erfüllen, veranlasst wurde. Die Gründe für die Einlagerung eines verkehrsuntauglichen Autos finden sich in der Straßenverkehrsordnung.

Entsorgen Sie kostenlos ein Schrottauto und schonen Sie die Umwelt

Der Fahrzeughalter kann sein Fahrzeug zur Verschrottung an jeder offiziellen, von Automobilherstellern und Importeuren zugelassenen Sammelstelle abgeben. Für den Autobesitzer ist die Entsorgung des Fahrzeugs auf diese Weise kostenlos. Die Autosammelstellen finden Sie auf der Website von Suomen Autokierärtätsen.

Ein auf dem Gelände zurückgelassenes Fahrzeug

Der Hausverwalter, Grundstückseigentümer, Halter oder Vertreter muss zunächst versuchen, den Besitzer oder Halter des Autos auf eigene Faust zu fassen. Sollte sich das Fahrzeug dennoch nicht bewegen, kümmert sich die Stadt auf begründeten Antrag auch um die Überführung des verlassenen Fahrzeugs in den Bereich des Privatgrundstücks. Füllen Sie das Antragsformular für die Fahrzeugübertragung (PDF) aus und drucken Sie es aus.

Gebühren

Die für die städtische Fahrzeugüberführung erhobenen Gebühren entnehmen Sie bitte der Preisliste der Infrastrukturdienste. Die Preisliste finden Sie auf unserer Website: Straßen- und Verkehrsgenehmigungen.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf