Parkprojekte, die in Kraft getreten sind

Nach der Genehmigungsentscheidung gilt das Parkprojekt als bestätigt, wenn keine Beschwerden dagegen vorliegen oder die Beschwerden vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht bearbeitet wurden. Das Projekt tritt in Kraft, wenn es für rechtsverbindlich erklärt wird.​