Messdienstleistungen

​Die Stadt bietet Messdienstleistungen im Baubereich sowohl für private Bauherren als auch für stadteigene Einheiten an.

Zu den von der Stadt angebotenen Vermessungsleistungen zählen die Markierung des Baugrundstücks, Baustandortvermessungen, Grenzvermessungen und Feldarbeiten zur Grundstücksgliederung im Lageplanbereich. Die Vermessungen werden mit GNSS-Geräten und einer Totalstation durchgeführt. Darüber hinaus führt die Stadt auch Erhebungen mit einer Drohne durch.

Markierung der Baustelle

Im Rahmen von Neubauten verlangt die Bauaufsicht in der Regel die Kennzeichnung der Lage und Höhe des Gebäudes. Die Notwendigkeit der Kennzeichnung ergibt sich aus der erteilten Baugenehmigung und wird beim Lupapiste-Service auf der Website des Bauvorhabens beantragt.

Vor Baubeginn erfolgt die Markierung der genauen Lage und Höhe des Gebäudes auf dem Gelände. Die Markierungsarbeiten werden nach Erteilung der Baugenehmigung angeordnet. Vor der genauen Markierung des Baugrundstücks kann der Bauherr selbst eine ungefähre Vermessung und das Fundament für den Aushub und die Bekiesung erstellen.

Der normale Markierungsprozess für kleine Häuser erfolgt in zwei Schritten:

    • Es wird ein gleichwertiges Interesse an dem Grundstück oder seiner Umgebung geltend gemacht
    • Die Gebäudeecken werden mit einem GPS-Gerät mit einer Genauigkeit von +/- 5 cm markiert

    Gleichzeitig kann der Bauherr auch eine Randdarstellung verlangen. Im Zusammenhang mit der Markierung des Baugrundstücks bietet die Stadt Grenzschutzwände als Zusatzleistung zum halben Preis an.

    • Die Gebäudeecken werden nochmals präzise (weniger als 1 cm) auf in das Kiesbett gerammten Holzpfählen markiert
    • Alternativ können Leitungen auch auf Leitungsböcken markiert werden, wenn der Kunde solche gebaut hat

    Verfügt der Bauherr über ein eigenes professionelles Vermessungs- und Tachymetergerät für das Bauvorhaben, kann die Markierung der Baustelle durch Übergabe der Startpunktinformationen und der Koordinaten des Gebäudes an den Vermessungsingenieur des Bauherrn erfolgen. Diese Methode wird vor allem auf Großbaustellen eingesetzt.

Standortübersicht

Die Standortvermessung des Gebäudes wird angeordnet, nachdem das Fundament des Gebäudes, d. h. der Sockel, fertiggestellt ist. Durch die Standortprüfung wird sichergestellt, dass Lage und Höhe des Gebäudes mit der genehmigten Baugenehmigung übereinstimmen. Die Inspektion wird im System der Stadt als Teil der Baugenehmigung für das betreffende Gebäude gespeichert. Die Standortbesichtigung wird beim Lupapiste-Dienst auf der Website des Bauvorhabens angefordert.

Anzeige begrenzen

Grenzanzeige ist ein informeller Grenzkontrolldienst, bei dem ein Messverfahren verwendet wird, um die Position der Grenzmarkierung gemäß dem Grundbuch im Lageplangebiet anzuzeigen.

Bei der Markierung der Baustelle wird die Grenzanzeige beim Lupapiste-Dienst auf der Website des Bauvorhabens angefordert. Sonstige Grenzschutzprüfungen werden über ein gesondertes Online-Formular beantragt.

Unterteilung des Grundstücks

Unter Grundstück versteht man ein gemäß der verbindlichen Grundstücksaufteilung im Lageplangebiet gebildetes Grundstück, das als Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. Die Grundstücksbildung erfolgt in der Regel durch Unterteilung des Grundstücks.

Die Aufteilung des Grundstücks und die dazugehörigen Erdarbeiten in den Lageplanbereichen obliegt der Stadt. Außerhalb der Lageplanbereiche ist die Landesvermessung für die Parzellenunterteilung zuständig.

Preisliste für Messdienstleistungen

  • Im Zusammenhang mit der Baugenehmigung

    Die Kennzeichnung des Baugrundstücks und die damit verbundenen Zinsen sind im Preis der Baugenehmigung enthalten.

    Eine Markierung der Baustelle oder nachträglich bestellte Zusatzpunkte wird gesondert berechnet.

    Die Preisliste richtet sich nach der Größe des zu errichtenden Gebäudes, der Art des Gebäudes und dem Verwendungszweck. Alle Preisangaben inkl. MwSt.

    1. Kleines Haus oder Ferienwohnung mit maximal zwei Wohnungen und mehr als 60 m²2 Größe Wirtschaftsgebäude

    • Einfamilienhaus und Doppelhaus: 500 € (inkl. 4 Punkte), Zusatzpunkt 100 €/Stück
    • Reihenhaus, Mehrfamilienhaus, Industrie- und Gewerbebau: 700 € (inkl. 4 Punkte), Zusatzpunkt 100 €/Stück
    • Erweiterung Einfamilienhaus und Doppelhaus: 200 € (inkl. 2 Punkte), Zusatzpunkt 100 €/Stk
    • Erweiterung eines Reihenhauses, Mehrfamilienhauses oder Industrie- und Gewerbebaus: 400 € (inkl. 2 Punkte), zusätzlicher Punkt 100 €/Stück

    2. Maximal 60 m für Wohnzwecke2, Lager- oder Wirtschaftsgebäude oder Erweiterung eines bestehenden Lager- oder Wirtschaftsgebäudes 60 m2 bis zu und ein Gebäude oder Bauwerk, das in Struktur und Ausstattung einfach oder minimal ist

    • 350 € (inklusive 4 Punkte), zusätzlicher Punkt 100 €/Stk

    3. Sonstige Gebäude, die einer Baugenehmigung bedürfen

    • 350 € (inklusive 4 Punkte), zusätzlicher Punkt 100 €/Stk

    Neumarkierung der Baustelle

    • gemäß der Preisliste in den Punkten 1-3 oben

    Separate Höhenstationsmarkierung

    • 85 €/Punkt, Zusatzpunkt 40 €/Stk
  • Der Preis für die Standortvermessung des Gebäudes gemäß der Baugenehmigung ist im Preis für die Markierung des Baugrundstücks und der Höhenlage enthalten, die im Zusammenhang mit der Überwachung der Bauarbeiten erfolgt.

     

    Standortuntersuchung für geothermische Bohrlöcher

    • Geothermie-Brunnen-Standortuntersuchung getrennt von der Baugenehmigung 60 €/Brunnen
  • Die Randanzeige beinhaltet die Zuordnung geordneter Randmarkierungen. Im Zusatzantrag kann auch eine Grenzlinie markiert werden, die nach persönlichem Arbeitsentgelt abgerechnet wird.

    • Der erste Schwellenwert liegt bei 110 €
    • jede weitere Grenzmarke 60 €
    • Grenzlinie bei 80 €/Person und Stunde

    Für die Grenzanzeige und Markierung der Grenzlinie im Zusammenhang mit der Markierung der Baustelle wird die Hälfte der oben genannten Preise berechnet.

  • Persönliche Arbeitsentschädigung für Feldarbeit

    Beinhaltet persönliche Arbeitszulage, Messgerätezulage und Autonutzungszulage

    • 80 €/Std./Person

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