Beantragung einer Genehmigung

Die Durchführung eines Bauvorhabens erfordert in der Regel ein breites Fachwissen und mehrere Parteien. Beispielsweise werden beim Bau eines Einfamilienhauses sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase mehrere Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen benötigt – beispielsweise ein Gebäudeplaner, Heizungs-, Klima- und Elektroplaner, Bauunternehmer und der entsprechende Vorarbeiter.

Ein Sanierungsprojekt unterscheidet sich vom Neubau insbesondere dadurch, dass das zu sanierende Gebäude und seine Nutzer die wesentlichen Randbedingungen für das Projekt festlegen. Es lohnt sich zu prüfen, ob auch für kleine Reparaturen eine Genehmigung bei der Bauaufsicht oder beim Hausverwalter einer Wohnungsbaugesellschaft erforderlich ist.

Designer, die mit dem Projekt verbunden werden sollen

Der Bauunternehmer muss der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsantrag schriftlich mitteilen, wen der Bauunternehmer als Hauptplaner und Bauplaner ausgewählt hat. Im gleichen Zusammenhang sind auch die für die Projektbewertung relevanten Sonderplaner zu benachrichtigen.

  • Der Hauptplaner ist die Vertrauensperson des Bauherrn, deren Verantwortung darin besteht, sich um das gesamte Bauprojekt und die Kompatibilität der verschiedenen Pläne zu kümmern. Es lohnt sich, gleich einen Chefdesigner zu engagieren, denn so kann der Bauherr während des gesamten Projekts das Beste aus seinen Fähigkeiten herausholen.

    Teilnahmeberechtigung des Hauptdesigners:

    Zusätzlich zu der Ausbildung und Erfahrung im Designbereich, die sonst für die Stelle erforderlich ist, muss der Chefdesigner über das Fachwissen und die Professionalität verfügen, um die Koordinierung der Pläne zu leiten.

    Aufgaben des Chefdesigners:

    Der Chefplaner muss auf die Vollständigkeit und Qualität des Entwurfs achten und dafür sorgen, dass der Bauplan und die Sonderpläne so ein Ganzes bilden, dass die Bauvorschriften und -vorschriften sowie die Anforderungen der guten Baupraxis eingehalten werden. Der Chefkonstrukteur kann dem Bauunternehmer bei der Auswahl von Bau- und Sonderkonstrukteuren behilflich sein. Der Chefplaner muss dafür sorgen, dass der Bauunternehmer über die für seine Sorgfaltspflicht relevanten Planungsfragen informiert wird.

  • Das Bauprojekt muss einen oder mehrere Bauplaner haben.

    Qualifikation als Bauplaner:

    Die Zulassungsvoraussetzungen für einen Bauplaner sind:

    1) in einer außergewöhnlich anspruchsvollen Entwurfsaufgabe ein für die jeweilige Entwurfsaufgabe geeigneter höherer Hochschulabschluss auf dem Gebiet des Bauwesens oder der Technik sowie mindestens sechs Jahre Erfahrung in anspruchsvollen Entwurfsaufgaben;

    2) in einer sehr anspruchsvollen Entwurfsaufgabe, ein für die jeweilige Aufgabe geeigneter Hochschulabschluss im Bereich Bauwesen oder Technik, ein vorheriger berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer verantwortungsvollen, anspruchsvollen Entwurfsaufgabe ;

    3) in einer anspruchsvollen Entwurfsaufgabe ein für die jeweilige Entwurfsaufgabe geeigneter Hochschulabschluss im Bereich Bauwesen oder Technik, ein vorangegangener berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss und mindestens vier Jahre Erfahrung in normalen Entwurfsaufgaben und mindestens zwei Jahre langjährige Erfahrung in der Mitarbeit bei anspruchsvollen Designaufgaben;

    4) bei einer konventionellen Entwurfsaufgabe ein für die jeweilige Entwurfsaufgabe geeigneter Abschluss auf dem Gebiet des Bauwesens oder der Technik, der mindestens dem Niveau eines bisherigen Technikers oder eines gleichwertigen Abschlusses entspricht;

    5) bei einer geringfügigen Entwurfsaufgabe ausreichende Sachkenntnis unter Berücksichtigung der Qualität und des Umfangs der Baustelle und der Entwurfsaufgabe.

    Die in den Absätzen 2 und 3 des Hauptteils geforderten Erfahrungen müssen aus gestalterischen Aufgaben im jeweiligen gestalterischen Bereich stammen. Der Planer der Reparatur- oder Änderungsarbeiten muss Erfahrung in der Planung von Reparatur- oder Änderungsarbeiten haben. Der Designer muss seine Kompetenz für die üblichen, anspruchsvollen, sehr anspruchsvollen und außergewöhnlich anspruchsvollen Designaufgaben durch ein Zertifikat nachweisen, das von einem vom Umweltministerium autorisierten Betreiber ausgestellt wird.

    Aufgaben eines Bauplaners:

    Das Bauprojekt muss einen oder mehrere Bauplaner haben. Der Bauplaner muss sicherstellen, dass er über die für den Entwurf erforderlichen grundlegenden Informationen verfügt und dass der Bauplan den Anforderungen der Bauvorschriften und der guten Baupraxis entspricht. Der Bauplaner muss die Baupläne, die in Form von Bauplänen oder sonst in maschinenlesbarer Form vorliegen, in ein Ausführungsmodell überführen, das der fertiggestellten Baustelle gemäß der Mitteilung des Hauptauftragnehmers entspricht. Darüber hinaus hat der Bauplaner eine Baunutzungs- und Instandhaltungsanleitung gemäß § 139 über den Inhalt des Bauplans zu erstellen.

  • Teilnahmeberechtigung eines Sonderdesigners:

    Die Zulassungsvoraussetzungen für einen Spezialdesigner sind:

    1) in einer außergewöhnlich anspruchsvollen Entwurfsaufgabe ein für die jeweilige Entwurfsaufgabe geeigneter höherer Hochschulabschluss auf dem Gebiet des Bauwesens oder der Technik sowie mindestens sechs Jahre Erfahrung in anspruchsvollen Entwurfsaufgaben;

    2) in einer sehr anspruchsvollen Entwurfsaufgabe, ein für die jeweilige Aufgabe geeigneter Hochschulabschluss im Bereich Bauwesen oder Technik, ein vorheriger berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer verantwortungsvollen, anspruchsvollen Entwurfsaufgabe ;

    3) in einer anspruchsvollen Entwurfsaufgabe ein für die jeweilige Entwurfsaufgabe geeigneter Hochschulabschluss im Bereich Bauwesen oder Technik, ein vorangegangener berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss und mindestens vier Jahre Erfahrung in normalen Entwurfsaufgaben und mindestens zwei Jahre langjährige Erfahrung in der Mitarbeit bei anspruchsvollen Designaufgaben;

    4) bei einer konventionellen Entwurfsaufgabe ein für die jeweilige Entwurfsaufgabe geeigneter Abschluss auf dem Gebiet des Bauwesens oder der Technik, der mindestens dem Niveau eines bisherigen Technikers oder eines gleichwertigen Abschlusses entspricht;

    5) bei einer geringfügigen Entwurfsaufgabe ausreichende Sachkenntnis unter Berücksichtigung der Qualität und des Umfangs der Baustelle und der Entwurfsaufgabe.

    Die in den Absätzen 2 und 3 des Hauptteils geforderten Erfahrungen müssen aus gestalterischen Aufgaben im jeweiligen gestalterischen Bereich stammen. Der Planer der Reparatur- oder Änderungsarbeiten muss Erfahrung in der Planung von Reparatur- oder Änderungsarbeiten haben. Der Designer muss seine Kompetenz für die üblichen, anspruchsvollen, sehr anspruchsvollen und außergewöhnlich anspruchsvollen Designaufgaben durch ein Zertifikat nachweisen, das von einem vom Umweltministerium autorisierten Betreiber ausgestellt wird.

    Aufgaben eines Spezialdesigners:

    Der Sonderplaner muss sicherstellen, dass er über die für die Planung erforderlichen Grundinformationen verfügt und dass der Sonderplan den Anforderungen der Bauordnung und der guten Baupraxis entspricht.

    Der Sonderplaner hat die Sonderpläne der Baustelle als Planmuster oder sonst in maschinenlesbarer Form in ein Ausführungsmodell entsprechend der fertiggestellten Baustelle entsprechend der Mitteilung des Generalunternehmers fortzuschreiben. Darüber hinaus muss er für seinen Fachbereich eine Anleitung für die Nutzung und Instandhaltung des Gebäudes gemäß § 139 erstellen.

    Wenn mehr als ein Sonderplaner an der Erstellung des Sonderplans beteiligt war, muss der Bauunternehmer einen von ihnen als Sonderplaner benennen, der für den gesamten Sonderplan verantwortlich ist. Der zuständige Sonderplaner muss sicherstellen, dass die als Einzelaufgaben erstellten Planteile ein funktionsfähiges Ganzes bilden.

Übergangsbestimmung zu Qualifikationen

Als Planer und Polier gilt auch, wer die Eignungsvoraussetzungen erfüllt, wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes über die bauaufsichtliche Genehmigung für die entsprechenden Aufgaben verfügt und somit als Vorliegen der Voraussetzungen angesehen werden kann für die Aufgabe erforderlich.

Links zum Abrufen von Design-Eingabedaten