Nutzungsbedingungen der Anbaufläche; Spalten 37-117

Der Geschäftsbereich Urban Technology von Kerava übergibt das Recht zur Nutzung des landwirtschaftlichen Grundstücks unter folgenden Bedingungen:

  1. Die Mietdauer gilt jeweils für eine Vegetationsperiode.
  2. Der Mieter hat das Recht, das gleiche Grundstück für die nächste Saison zu mieten. Die fortgesetzte Nutzung der Website muss jährlich bis Ende Februar per SMS an 040 318 2866 oder E-Mail an kuntateknisetpalvelut@kerava.fi gemeldet werden
  3. Der Vermieter hat das Recht, die Höhe der Pacht in jeder Wirtschaftssaison zu überprüfen. Das Anbaugrundstück wird nur an Bewohner von Kerava vermietet.
  4. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust landwirtschaftlicher Produkte oder sonstige Schäden am Eigentum des Mieters.
  5. Die Größe des Grundstücks beträgt ein (1) Ar. Der Standort ist mit Pfählen im Gelände markiert.
  6. Auf dem Grundstück können einjährige Gemüse-, Wurzel-, Kräuter- und Blumenpflanzen angebaut werden. Der Anbau mehrjähriger Pflanzen ist verboten.
  7. Der Standort darf keine störenden Strukturen wie hohe Werkzeugkästen, Gewächshäuser, Zäune oder Möbel aufweisen. Um die Sämlinge vorzuzüchten, können Sie Gaze verwenden oder einen temporären Plastiktunnel bauen, dessen Höhe nicht mehr als 50 cm betragen darf. Als Wasserbehälter wird ein dunkelbraunes oder schwarzes Fass etc. akzeptiert.
  8. Im Anbau dürfen keine chemischen Pflanzenschutzmittel oder Pestizide eingesetzt werden. Das Grundstück und seine Umgebung müssen kultiviert und gejätet werden. Unkraut darf sich nicht vom Grundstück in die Flure oder an den Rand des Nachbargrundstücks ausbreiten. Auch der Flurbereich in der Nähe Ihres Grundstücks muss frei von Unkraut und anderem Material gehalten werden, das dort nicht hingehört.
  9. Der Nutzer hat für die Sauberkeit seines Standortes und der Umgebung des Standortes zu sorgen. Gemischte Abfälle müssen in den dafür vorgesehenen Behältern zur Müllsammelstelle gebracht werden. Von der Parzelle stammende kompostierbare Abfälle dürfen nicht an Grundstücksrändern oder am Flussufer aufgeschüttet werden. Die Kompostierung muss innerhalb Ihres Grundstücksbereichs erfolgen. Am Ende der Anbausaison (wenn der Pächter sein Grundstück aufgibt) muss das Grundstück frei von Pflanzen, Anbaugeräten und anderen beweglichen Gütern sein. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter die Kosten einzuziehen, die der Mieter dadurch verursacht, dass er gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstößt, z.B. Kosten, die durch zusätzliche Reinigung entstehen.
  10. In der Gegend gibt es eine Sommerwasserleitung. Sie dürfen keine Teile von den Wasserhähnen entfernen und keine eigenen Bewässerungssteuerungen installieren.
  11. Aufgrund der Umweltschutzbestimmungen der Stadt und des Rettungsgesetzes ist das Entzünden von offenem Feuer im Grundstücksbereich verboten.

    Zusätzlich zu diesen Regeln sind im Grundstücksbereich die allgemeinen Ordnungsregeln der Stadt (z. B. Haustierdisziplin) einzuhalten.