Denken Sie daran, für die Kompostierung auf einem Wohngrundstück einen Kompostierungsbericht einzureichen

Aufgrund der Änderung des Abfallgesetzes müssen die Bewohner eine Anzeige über die Kompostierung der in der Küche anfallenden Bioabfälle erstatten. Einwohner von Kerava melden eine Meldung mithilfe eines elektronischen Formulars, das auf der Kunden-Website von Kiertokapula zu finden ist.

Mit der Novelle des Abfallgesetzes führt die Abfallwirtschaftsbehörde der Gemeinde ab dem 1.1.2023. Januar XNUMX ein Verzeichnis über die kleinteilige Verarbeitung von Bioabfällen auf Wohngrundstücken. In der Praxis bedeutet dies, dass Bewohner die Kompostierung der in der Küche anfallenden Bioabfälle dem Abfallentsorgungsamt melden müssen. Für die Kompostierung von Gartenabfällen oder die Anwendung der Bokashi-Methode müssen Sie keinen Kompostierungsbericht einreichen.

Die Einwohner von Kerava melden ihre Kompostierungsgewohnheiten an Kiertokapula Oy, die für die Abfallentsorgung der Stadt verantwortlich ist. Die Benachrichtigung erfolgt über ein elektronisches Formular, das auf der Kundenwebsite von Kiertokapula zu finden ist. Weitere Informationen zur Erstellung einer Kompostdeklaration und einen Link zum Deklarationsformular finden Sie auf der Website von Kiertokapula: Erstellen Sie einen Kompostierungsbericht über die Kompostierung auf einem Wohngrundstück.

Weitere Informationen zur Kompostierung erhalten Sie beim Kundendienst von Kiertokakapula telefonisch unter 075 753 0000 (werktags von 8 bis 15 Uhr) oder per E-Mail an die Adresse askaspalvelu@kiertokapula.fi.

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