Schulausflüge und Transport

1–2. Ein Erstklässler erhält eine kostenlose Schulbeförderung, wenn die Entfernung zur nächstgelegenen ihm zugewiesenen Schule mehr als drei Kilometer beträgt.

3–9. Ein Klassenschüler erhält eine kostenlose Schulbeförderung, wenn die Entfernung zur nächsten Schule mehr als fünf Kilometer beträgt. In besonderen Fällen wird die Notwendigkeit einer Schülerbeförderung individuell geprüft.

Beantragung von Schulfahrtszuschüssen

Die Schulbeförderung wird in Wilma mit einem elektronischen Antrag beantragt unter: Anträge und Entscheidungen, neuen Antrag stellen. Geh zu Wilma.

Wenn es nicht möglich ist, den Antrag von Wilma auszufüllen, können Sie beim Schulleiter der Schule des Schülers oder bei der Kerava-Servicestelle einen Schülertransportantrag einreichen. Gehen Sie zu Formulare.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Bewerbungsunterlagen nicht in Wilma eingereicht werden, sondern müssen per Post an die Adresse gesendet werden:

Stadt Kerava / Bildungs- und Lehrsektor
Postfach 123, Kauppakaari 11 04201 Kerava

Weitere Informationen

Ausführlichere Grundsätze zum Schultransport können Sie im Ratgeber zum Schultransport nachlesen. Öffnen Sie den Leitfaden im PDF-Format.