Zwischenbericht

Im Rahmen der Überwachung des Haushaltsvollzugs besprechen Stadtregierung und Stadtrat jedes Jahr im August-September im Zwischenbericht die Umsetzung der im Haushaltsplan enthaltenen operativen und finanziellen Ziele.

Ein Folgebericht über die Umsetzung des Haushalts wird am 30. Juni auf der Grundlage der Situation erstellt. Der Umsetzungsbericht beinhaltet einen Überblick über die Umsetzung der operativen und finanziellen Ziele zu Beginn des Jahres sowie eine Beurteilung der Umsetzung des gesamten Jahres.