Stadtverwaltung und ihre Abteilungen

Der Stadtrat hat 13 Mitglieder und ist die zentrale Institution der Stadt Kerava.

Der Vorsitzende des Stadtrates leitet die politische Zusammenarbeit, die zur Wahrnehmung der Aufgaben des Stadtrates erforderlich ist. Eventuelle weitere Aufgaben des Vorsitzenden werden in der Verwaltungsordnung festgelegt.

Die Stadtverwaltung ist unter anderem zuständig für:

  • Verwaltung und Direktion
  • über die Vorbereitung, Umsetzung und Überwachung der Rechtmäßigkeit der Ratsbeschlüsse
  • Koordination der Aktivitäten
  • über die Kontrolle des Betriebs durch den Eigentümer.

Die Handlungs- und Entscheidungsbefugnisse des Vorstandes werden in der vom Stadtrat genehmigten Verwaltungsordnung näher geregelt.

  • ma 15.1.2024

    ma 29.1.2024

    ma 12.2.2024

    ma 26.2.2024

    ma 11.3.2024

    ma 25.3.2024

    ma 8.4.2024

    ma 22.4.2024

    ma 6.5.2024

    Do 16.5.2024. Mai XNUMX (Stadtratsseminar)

    Fr. 17.5.2024. Mai XNUMX (Stadtratsseminar)

    ma 20.5.2024

    ma 3.6.2024

    ma 17.6.2024

    ma 19.8.2024

    ma 2.9.2024

    ma 16.9.2024

    Mi, 2.10.2024. Oktober XNUMX (Regierungsseminar)

    ma 7.10.2024

    ma 21.10.2024

    ma 4.11.2024

    ma 18.11.2024

    ma 2.12.2024

    ma 16.12.2024

Abteilung Personal und Beschäftigung (9 Mitglieder)

Die Personal- und Beschäftigungsabteilung der Stadtverwaltung ist für die Personal- und Beschäftigungsangelegenheiten der Stadt zuständig und bereitet die entsprechenden Maßnahmen für die Stadtregierung vor. Die Personal- und Beschäftigungsabteilung entscheidet unter anderem über die Einrichtung und Beendigung von Stellen sowie das Beschäftigungsprogramm der Stadt. Die Aufgaben der Personal- und Beschäftigungsabteilung werden im § 14 der Verwaltungsordnung näher bestimmt.


Die Referenten der Personal- und Beschäftigungsabteilung sind der Personaldirektor (Personalangelegenheiten) und der Beschäftigungsdirektor (Beschäftigungsangelegenheiten). Der Sachbearbeiter des Büros ist der Sekretär des Bürgermeisters.

Abteilung Stadtentwicklung (9 Mitglieder)

Die der Stadtregierung unterstellte Stadtentwicklungsabteilung ist für die Flächennutzungsplanung der Stadt, Entwicklungsprojekte im Zusammenhang mit der Flächennutzung sowie die Land- und Wohnungspolitik verantwortlich. Im Einzelnen sind die Aufgaben des Stadtentwicklungsreferats in § 15 der Verwaltungsvorschrift festgelegt.


Der Referent der Stadtentwicklungsabteilung ist der Stadtplanungsdirektor und der Sekretär des Stadtverwalters ist der Protokollführer.