Stadtstrategie

Die Geschäfte der Stadt werden in Übereinstimmung mit der vom Stadtrat genehmigten Stadtstrategie, dem Budget und dem Plan sowie anderen Entscheidungen des Stadtrats verwaltet.

Der Rat beschließt in der Strategie die langfristigen operativen und finanziellen Ziele. Die Stadtstrategie berücksichtigt:

  • Förderung des Wohlbefindens der Bewohner
  • Organisation und Produktion von Dienstleistungen
  • Dienstziele, die in den Aufgabengesetzen der Stadt festgelegt sind
  • Eigentumspolitik
  • Personalpolitik
  • Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten für die Bewohner
  • Entwicklung des Lebensraums und der Vitalität der Region

Grundlage der Stadtstrategie ist eine Einschätzung der aktuellen Situation der Kommune sowie künftiger Veränderungen des Handlungsumfelds und deren Auswirkungen auf die Umsetzung der kommunalen Aufgaben. Die Strategie definiert auch die Bewertung und Überwachung der Umsetzung.

Die Strategie wird bei der Erstellung des Gemeindehaushalts und -plans berücksichtigt und während der Amtszeit des Gemeinderats mindestens einmal überprüft.