Die Beschäftigung junger Menschen aus Kerava wird durch Sommerarbeitsgutscheine unterstützt.

Die Stadt Kerava unterstützt die Sommerbeschäftigung junger Menschen aus Kerava mit Sommerarbeitsgutscheinen im Wert von 200 und 400 Euro.

Der Sommerarbeitsgutschein wird einem Arbeitgeber ausgezahlt, der einen 16- bis 29-Jährigen aus Kerava (Jahrgang 1997–2010) für eine Sommerarbeit einstellt. Der Sommerarbeitsgutschein kann von einem Unternehmen, Verein oder einer Stiftung genutzt werden, die in Kerava oder anderswo tätig sind.

Die Gewährung der Sommerarbeitsgutscheine erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs und im Rahmen der bewilligten Mittel. Der Antragszeitraum für den Sommer-Arbeitsgutschein ist der 2.2. Februar bis 5.6.2026. Juni 1.5, die Inanspruchnahme muss zwischen dem 31.8.2026. Mai und XNUMX. August XNUMX erfolgen.

Ein Gutschein kann an eine Genossenschaft vergeben werden, wenn der Jugendliche über diese eine Erwerbstätigkeit ausübt. Eine Ausstellung des Gutscheines an einen Arbeitgeber aus der Privatperson, der Gemeinde oder dem Staat ist nicht möglich. Einem Empfänger eines Sommerarbeitsscheins kann kein Lohnzuschuss gewährt werden.

Die Bedingungen des Sommergutscheins

  • Ein mindestens zweiwöchiger Arbeitsvertrag (für einen 200-Euro-Schein) bzw. ein mindestens vierwöchiger Arbeitsvertrag (für einen 400-Euro-Schein) mit einem jungen Menschen aus Kerava, der im Jahr 2026 mindestens 16 und höchstens 29 Jahre alt sein wird (Geburtsjahr 1997–2010).
  • Die Arbeitszeit beträgt mindestens 20 Stunden pro Woche.
  • Es wird mindestens das Mindestgehalt gemäß Branchentarifvertrag gezahlt.

So beantragen Sie einen Sommerarbeitsgutschein

  • Sobald Ihnen ein Ferialjob bzw. eine Ferialarbeitnehmerstelle bekannt ist, füllen Sie das elektronische Antragsformular für den Ferialjob-Gutschein aus. Über diesen Link (Webropol) können Sie auf das Antragsformular zugreifen.
  • Sollten die Bedingungen des Sommerarbeitsgutscheins nicht erfüllt sein oder zusätzliche Informationen zum Arbeitsverhältnis benötigt werden, wird der Arbeitgeber kontaktiert.
  • Die Stadt Kerava erhält und prüft das Antragsformular und sendet einen Link zum elektronischen Zahlungsformular für den Sommerarbeitsgutschein an die E-Mail-Adresse des Arbeitgebers. Die E-Mail dient als Bestätigung für die Ausstellung des Sommerarbeitsgutscheins.
  • Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses füllt der Arbeitgeber das elektronische Zahlungsformular bis zum 30.9.2026. September XNUMX aus und sendet es ab.
  • Der Sommerarbeitsgutschein wird im Oktober ausgezahlt.

Weitere Informationen

Wirtschaftskoordinatorin Johanna Haavisto, Tel. 040 318 2116, elinkeinopalvelut@kerava.fi