Der Sommerarbeitsgutschein unterstützt die Beschäftigung junger Menschen aus Kerava

Die Stadt Kerava unterstützt die Sommerbeschäftigung junger Menschen aus Kerava mit einem Sommerarbeitsgutschein.

Ein Sommerarbeitsgutschein kann von einem Jugendlichen genutzt werden, der im Jahr 2023 mindestens 16 und höchstens 29 Jahre alt wird.

Der Gutschein kann von einem Unternehmen, Verein oder einer Stiftung verwendet werden, die in Kerava oder anderswo tätig ist. Der Gutschein kann nicht an eine angestellte Privatperson, Kommune oder Staat ausgestellt werden. Der Genossenschaft kann ein Gutschein gewährt werden, wenn der Jugendliche über sie eine Erwerbstätigkeit ausübt. Personen, die bereits Lohnbeihilfe beziehen, wird kein Sommerarbeitsgutschein gewährt.

Sommerarbeitsgutscheine werden in der Reihenfolge vergeben, in der die Anträge innerhalb des genehmigten Budgets eingehen. Ein Schein hat einen Wert von entweder 200 Euro bei einem Arbeitsverhältnis von mindestens zwei Wochen oder 400 Euro bei einem Arbeitsverhältnis von mindestens vier Wochen.

Der Sommerarbeitsgutschein kann vom 6.2. Februar bis 9.6.2023. Juni 1.5 beantragt werden. Der Sommerarbeitsgutschein kann zwischen dem 31.8.2023. Mai und dem XNUMX. August XNUMX verwendet werden.

Pro Jugendlichem aus Kerava mit Geburtsjahr 1–1994 wird 2007 Sommerarbeitsgutschein ausgegeben.

Die Bedingungen des Sommergutscheins

  • ein Arbeitsvertrag von mindestens 2 Wochen (für einen 200-Euro-Schein) oder ein Arbeitsvertrag von mindestens 4 Wochen (für einen 400-Euro-Schein) mit einem Jugendlichen aus Kerava.
  • Arbeitszeit mindestens 20 h/Woche.
  • Das zu zahlende Gehalt muss mindestens dem Mindestgehalt gemäß dem Tarifvertrag der Branche entsprechen.

So beantragen Sie einen Sommerarbeitsgutschein

  • Wenn der Ferienjob/Ferienmitarbeiter bekannt ist, füllen Sie gemeinsam das elektronische Bewerbungsformular aus. Über diesen Link gelangen Sie zum Bewerbungsformular.
  • Sollten die Bedingungen des Sommerarbeitsgutscheins nicht erfüllt sein oder zusätzliche Informationen zum Arbeitsverhältnis benötigt werden, wird der Arbeitgeber kontaktiert.
  • Die Stadt Kerava erhält und prüft das Antragsformular und sendet einen Link zum elektronischen Zahlungsformular für den Sommerarbeitsgutschein an die E-Mail-Adresse des Arbeitgebers. Die E-Mail dient als Bestätigung für die Ausstellung des Sommerarbeitsgutscheins.
  • Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses füllt der Arbeitgeber das elektronische Zahlungsformular bis zum 2.10.2023. September XNUMX aus und sendet es ab.
  • Der Sommerarbeitsgutschein wird im Oktober ausgezahlt.
  • Wenn das Ausfüllen der elektronischen Formulare nicht möglich ist, wenden Sie sich an den Kabinenkoordinator von Kerava Cabin.

Weitere Informationen

Kabinenkoordinator Tel. 040 318 4169, höhtamo@kerava.fi