Die Bewerbung für frühkindliche Bildungsplätze ab August 2023 endet am 31.3.

Die Bewerbung um einen frühkindlichen Bildungsplatz muss mindestens vier (4) Monate vor Beginn der Betreuungsbedürftigkeit des Kindes erfolgen. Wer im August 2023 frühkindliche Bildung benötigt, muss bis zum 31.3.2023. März XNUMX einen Antrag stellen.

Wenn der Bedarf an frühpädagogischer Bildung auf einer Beschäftigung, einem Studium oder einer Ausbildung beruht und der Zeitpunkt des Bedarfs nicht vorhersehbar war, muss schnellstmöglich ein Platz für eine frühkindliche Bildung beantragt werden. In diesem Fall ist die Gemeinde verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung des Antrags auf einen frühkindlichen Bildungsplatz einen frühkindlichen Bildungsplatz zu organisieren.

Weitere Informationen zum kommunalen Antrag Frühpädagogik: auf der Website Frühpädagogik, beim Kundentelefon, Tel. 040 318 4320 (Telefonzeiten Mo–Do 10.00–12.00 Uhr) oder per E-Mail unter Frühpädagogik@ kerava.fi