Freistehende und Doppelhaushälften

Die Stadt übergibt Grundstücke mit Einfamilienhäusern und Doppelhäusern an private Bauträger. Im Rahmen der Grundstückssuche werden Grundstücke zum selbständigen Bauen verkauft und vermietet. Die Grundstückssuche wird entsprechend der Grundstückssituation im Zeitplan für die Fertigstellung der Grundstücksplanung angeordnet.

Grundstücke zur Übergabe

Kytömaa hat zwei private Grundstücke zur fortlaufenden Suche freigegeben

Das kleine Hausgebiet von Kytömaa liegt etwa drei Kilometer vom Bahnhof Kerava entfernt. Eine Schule, eine Kindertagesstätte und ein Supermarkt liegen im Umkreis von zwei Kilometern. Eine Privatperson, die nach 2014 kein Grundstück von der Stadt erhalten hat, kann sich um ein Grundstück bewerben. Das Grundstück kann gekauft oder gemietet werden.

Für das Grundstück erhebt die Stadt eine Reservierungsgebühr in Höhe von 2000 Euro, die Bestandteil des Kaufpreises bzw. der ersten Jahresmiete ist. Die Reservierungsgebühr wird nicht zurückerstattet, wenn der Grundstückseigentümer das Grundstück aufgibt.

Lage des Grundstücks auf der Orientierungskarte (pdf)

Detailliertere Lage der Grundstücke (pdf)

Grundstücksgrößen, Preise und Baurechte (pdf)

Aktueller Lageplan ja Vorschriften (pdf)

Bauanleitung (pdf)

Bericht zur Konstruierbarkeit, Bohrkarte ja Bohrpläne (pdf)

Bewerbungsformular (pdf)

Freistehende Grundstücke im westlichen Teil von Nord-Kytömaa

Das naturnahe Kleinhausgebiet Pohjois Kytömaa liegt an der Nordgrenze von Kerava, weniger als vier Kilometer vom Bahnhof Kerava entfernt. Neben dem Wohngebiet liegen der Sumpf und die Quelle von Kytömaa, die wertvolle Naturstätten darstellen. Von der Haustür aus gelangt man fast direkt auf den Wanderweg in die wertvolle Naturumgebung. Ein Geschäft, eine Kindertagesstätte und eine Schule liegen im Umkreis von zwei Kilometern.

Im westlichen Teil des Gebietes wird kontinuierlich nach Einfamilienhausgrundstücken gesucht.

Freistehende Grundstücke haben eine Größe von 689–820 m² und verfügen über Baurechte für 2 bzw. 200 m². Es besteht auch die Möglichkeit, auf zwei Grundstücken eine Doppelhaushälfte zu bauen. Das Grundstück kann entweder gekauft oder gemietet werden. Sie können sich für ein Grundstück bewerben, wenn Sie nach 250 kein Grundstück von der Stadt Kerava gekauft oder gemietet haben.

Die Stadt erhebt für das Grundstück eine Reservierungsgebühr von 2000 Euro, die Bestandteil des Grundstückskaufpreises bzw. der ersten Jahresmiete ist. Die Reservierungsgebühr wird nicht zurückerstattet, wenn der Grundstückseigentümer das Grundstück aufgibt.

Lage des Grundstücks auf der Orientierungskarte (pdf)

Detailliertere Lage der Grundstücke (pdf)

Grundstücksgrößen, Preise und Baurechte (pdf)

Aktueller Lageplan mit Vorschriften (pdf)

Vorläufige Bodenuntersuchung, Karte, Operationen, vorläufige Pfahllänge ja geschätzte Tondicke (pdf)

Grundstückszugänge (pdf)

Wasserversorgungsabonnements (pdf)

Bewerbungsformular (pdf)

Beantragung eines Grundstücks

Die Beantragung von Grundstücken erfolgt durch Ausfüllen eines elektronischen Grundstücksformulars. Sie können das ausdruckbare Antragsformular an die auf dem Formular angegebenen Adressen zurücksenden, beispielsweise per E-Mail oder Post. Wenn Sie sich im Rahmen derselben Suche für mehrere Grundstücke bewerben, ordnen Sie die Grundstücke im Formular in der Reihenfolge ihrer Priorität an.

Die Bewerbungsbedingungen und Auswahlkriterien werden für jeden Bereich gesondert festgelegt und auf diesen Seiten erläutert. Gibt es zwei oder mehr Bewerber für das Grundstück, verlost die Stadt unter den Bewerbern für das Grundstück.

Die Stadt entscheidet über den Verkauf oder die Vermietung des Grundstücks entsprechend dem Antrag des Antragstellers und übermittelt die Entscheidung dem Antragsteller. Darüber hinaus wird der Beschluss etwa drei Wochen lang auf der Website der Stadt abrufbar sein. Bei Grundstücken, die sich in laufender Suche befinden, wird die Entscheidung über den Verkauf oder die Vermietung unverzüglich nach Eingang des Antrags getroffen.

  • Für die Grundstücksreservierung erhebt die Stadt eine Reservierungsgebühr von 2 €. Die Rechnung zur Zahlung der Reservierungsgebühr wird zusammen mit der Entscheidung über den Verkauf oder die Vermietung des Grundstücks versandt.
  • Die Zahlungsfrist für die Reservierungsgebühr beträgt ca. drei Wochen. Zahlt der Antragsteller die Reservierungsgebühr nicht fristgerecht, erlischt die Kauf- bzw. Mietentscheidung.
  • Die Reservierungsgebühr ist Teil des Kaufpreises bzw. der ersten Jahresmiete. Die Reservierungsgebühr wird nicht zurückerstattet, wenn der Antragsteller das Grundstück nach Zahlung nicht annimmt.
  • Nach Zahlung der Grundstücksreservierungsgebühr können Sie auf eigene Kosten Bodenuntersuchungen auf dem Grundstück durchführen.
  • Bis zu dem in der Kauf- oder Mietentscheidung genannten Datum muss die Grundstücksurkunde unterzeichnet und der Kaufpreis bezahlt bzw. der Mietvertrag unterzeichnet sein.
  • Die Kosten für die Aufteilung des Grundstücks sind nicht im Kaufpreis des Grundstücks enthalten.

Das Wohngebäude muss innerhalb von drei Jahren nach Unterzeichnung des Kaufvertrags bzw. Beginn der Mietzeit errichtet werden. Für jedes angefangene Jahr der Verspätung beträgt die Geldstrafe 10 % des Kaufpreises für drei Jahre. Bei einem Mietgrundstück kann die Stadt vom Mietvertrag zurücktreten, wenn der Mieter nicht fristgerecht ein Wohngebäude errichtet hat.

Es besteht die Möglichkeit, das gemietete Grundstück später für sich selbst zu erwerben. Der Kaufpreis des Grundstücks bestimmt sich nach den zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Grundstückspreisen. Gezahlte Mieten werden nicht vom Kaufpreis erstattet.

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