ARAs Energie- und Reparaturzuschüsse
Das Housing Finance and Development Center (ARA) gewährt Bürgern und Wohnungsbaugesellschaften Energiezuschüsse und Reparaturzuschüsse für die Reparatur von Wohnungen und Wohngebäuden in Kerava, die das ganze Jahr über als Wohngebäude genutzt werden.
Die ARA erteilt Anweisungen zur Beantragung, Vergabe und Auszahlung von Zuschüssen, trifft Förderentscheidungen und überwacht den Betrieb des Systems in den Gemeinden.
Energiezuschüsse
Bürger und Wohnungsbaugesellschaften können bei der ARA im Zeitraum 2020–2023 eine ganzjährige Energieförderung für Sanierungsprojekte beantragen, die die Energieeffizienz von Wohngebäuden verbessern.
Hilfe können Sie erhalten:
- zu den Planungskosten der energetischen Sanierung
- zu den Reparaturkosten
Mit Sanierungsarbeiten gemäß eingereichter Anträge kann erst begonnen werden, wenn der Antrag samt Anlagen bei der ARA eingereicht wurde.
Wenn Sie sich für Energiethemen oder Energie- und Reparaturzuschüsse interessieren, nehmen Sie an den Zuschuss-Webinaren der ARA und am Forum der Wohnungsbaugesellschaft von Kerava Energia teil.
Reparaturzulagen
Bewohner und Wohnungsbaugesellschaften können das ganze Jahr über Reparaturhilfe bei der ARA beantragen
- zur Reparatur von Wohnungen für Senioren und Behinderte
- für Zustandserhebungen von durch Feuchtigkeit und Mikroben geschädigten Wohnungen und Wohngebäuden mit Raumluftproblemen sowie für die Planungskosten grundlegender Sanierungen solcher Gebäude.
Darüber hinaus können sich Wohnungsbaugesellschaften bei der ARA bewerben
- Aufzugsunterstützung bei der Installation eines neuen Aufzugs
- Barrierefreiheitshilfe zur Beseitigung von Mobilitätseinschränkungen
- Zuschuss für die Ladeinfrastruktur für Elektroautos für Änderungen an den elektrischen Systemen von Grundstücken, die für Ladestationen erforderlich sind.
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Für den Neubau eines Aufzugs in einem Mehrfamilienhaus ohne Aufzug können Sie bei der ARA einen Aufzugszuschuss beantragen. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist der Eigentümer des Gebäudes, beispielsweise eine Wohnungsbaugesellschaft.
Der gewährte Zuschuss beträgt 45 Prozent der bewilligten Gesamtkosten. Nach Erhalt des Förderbescheids kann mit der Arbeit begonnen werden.
Schauen Sie sich die Antragshinweise und den Antrag für den Liftzuschuss auf der Website der ARA an.
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Wohnungsbaugesellschaften können von der ARA Unterstützung bei der Beseitigung von Bewegungshindernissen erhalten, etwa beim Entfernen von Schwellen, dem Bau von Treppengeländern und Rollator- oder Rollstuhlrampen, dem Einbau von Stützgeländern sowie der Verbreiterung und Automatisierung von Außentüren.
Weitere Informationen zu Reparatur- und Energiezuschüssen
- Haushaltsabzug (vero.fi)
- Geplante vorübergehende Erhöhung des Haushaltsabzugs (vero.fi)
- Reparaturhinweise für ältere Menschen (vtkl.fi)
- Zuschuss für den Verzicht auf Ölheizung für ein kleines Haus (ely-keskus.fi)
- Verbesserung der Energieeffizienz in einer Wohnungsbaugesellschaft (motiva.fi)
- Umstellung der Ölheizung auf eine erneuerbare Heizform (motiva.fi)