Wohnungsrenovierung für Senioren

Eine Hausrenovierung kann einem älteren Menschen das selbstständige Leben zu Hause erleichtern. Zu den Umbauarbeiten gehören beispielsweise das Entfernen von Schwellen, der Einbau von Treppengeländern und Rollator- oder Rollstuhlrampen sowie der Einbau von Stützgeländern.

Grundsätzlich müssen Sie die Kosten für die Wohnungsrenovierung selbst tragen, das Housing Finance and Development Center (ARA) gewährt Privatpersonen jedoch Reparaturzuschüsse, die sich an der sozialen und finanziellen Notwendigkeit orientieren, Wohnungen für ältere und behinderte Menschen zu reparieren.

Auch eine Bausparkasse kann ARA-Förderung für den Bau nachgerüsteter Aufzüge und für die Verbesserung der Barrierefreiheit beantragen.

Die Bewerbungsfrist für Zuschüsse ist fortlaufend. Der Förderantrag wird bei der ARA eingereicht, die ARA trifft die Förderentscheidung und wickelt die Auszahlung der Fördermittel ab. Der Zuschuss wird nur für Maßnahmen gewährt, mit denen vor Gewährung des Zuschusses noch nicht begonnen wurde oder die Zweckmäßigkeit der Maßnahme festgestellt wurde, d. h. dem Ziel eine Startgenehmigung erteilt wurde.

Anweisungen zur Beantragung von Zuschüssen finden Sie auf der Website der ARA:

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