Wann melde ich eine Veranstaltung oder eine nichtkommerzielle Verkaufsaktivität?

Für kurzfristige Veranstaltungen oder Verkaufsaktivitäten im öffentlichen Raum benötigt die Stadt Kerava keine Genehmigung. Vor der Veranstaltung oder dem Verkauf muss jedoch eine Benachrichtigung beim Dienst Lupapiste.fi erfolgen.

Auch andere Behörden können ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren verlangen. Zu solchen Situationen zählen beispielsweise:

  • Erfordert die Veranstaltung aufgrund ihrer Art oder der Teilnehmerzahl Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder Sicherheit oder besondere Verkehrsregelungen, ist die Polizei zu benachrichtigen.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um eine Demonstration, ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
  • Wenn die Veranstaltung eine professionelle Zubereitung, Ausgabe oder den Verkauf von Speisen umfasst, muss das Zentrale Umweltzentrum Uusimaa benachrichtigt werden.
  • Wenn erwartet wird, dass eine große Anzahl von Personen gleichzeitig an der Veranstaltung teilnimmt, muss das Zentrale Umweltzentrum Uusimaa benachrichtigt werden.
  • Wenn das Ereignis Lärm verursacht, muss dies dem zentralen Umweltzentrum Uusimaa gemeldet werden.
  • Wenn Musik auf der Veranstaltung öffentlich aufgeführt wird, ist die Genehmigung von Urheberrechtsorganisationen erforderlich.
  • Wird bei der Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt, müssen die erforderlichen Genehmigungen bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden.
  • Nehmen mehr als 200 Personen gleichzeitig an der öffentlichen Veranstaltung teil oder werden bei der Veranstaltung Feuerwerkskörper, Pyrotechnik oder ähnliches eingesetzt oder geht sonst von der Veranstaltung eine besondere Gefahr für Personen aus, muss der Veranstalter ein Rettungsprotokoll erstellen Planen Sie die öffentliche Veranstaltung. Weitere Informationen bietet der Rettungsdienst von Central Uusimaa.