Ausgrabungen im öffentlichen Bereich

Nach dem Instandhaltungs- und Sanitärgesetz (§ 14a) ist über alle Arbeiten im öffentlichen Raum eine Anzeige bei der Stadt zu erstatten. Auf diese Weise ist es der Stadt möglich, die Arbeiten so zu leiten und zu überwachen, dass die Beeinträchtigung des Verkehrs möglichst gering ist und bestehende Kabel oder Bauwerke im Zusammenhang mit den Arbeiten nicht beschädigt werden. Zu den Gemeinschaftsflächen zählen beispielsweise Straßen und städtische Grünflächen sowie Bewegungsfreiflächen.

Sobald der Bescheid ergangen ist, kann mit den Arbeiten begonnen werden. Wenn die Stadt den Bescheid nicht innerhalb von 21 Tagen bearbeitet hat, kann mit den Arbeiten begonnen werden. Dringende Reparaturarbeiten können sofort durchgeführt und die Arbeiten anschließend gemeldet werden.

Die Stadt hat die Möglichkeit, für den Verkehrsfluss, die Sicherheit oder die Zugänglichkeit erforderliche Vorschriften hinsichtlich der Ausführung der Arbeiten zu erlassen. Der Zweck der Vorschriften kann auch darin bestehen, Schäden an Kabeln oder Geräten zu verhindern oder zu verringern.

Abgabe der Meldung/Antrag

Ausgrabungsanzeigen mit Anhängen müssen mindestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Ausgrabungsarbeiten elektronisch bei Lupapiste.fi eingereicht werden. Bevor Sie einen Antrag stellen, können Sie eine Beratungsanfrage starten, indem Sie sich bei Lupapiste registrieren.

Sehen Sie sich die Anleitung zur Erstellung einer Baugrubenanzeige bei Lupapiste an (PDF).

Anlagen zur Ankündigung:

  • Bahnhofsplan oder andere Kartengrundlage, auf der das Arbeitsgebiet klar abgegrenzt ist. Die Grenze kann auch auf der Karte der Genehmigungsstelle eingezeichnet werden.
  • Ein Plan für temporäre Verkehrsregelungen unter Berücksichtigung aller Verkehrsträger und Arbeitsphasen.

Der Antrag muss enthalten:

  • Bei Wasser- und Kanalanschlussarbeiten: vorab vereinbarter Anschluss-/Inspektionstermin.
  • Die Dauer der Arbeiten (beginnt mit der Anbringung der Verkehrsschilder und endet mit der Fertigstellung der Asphalt- und Ausbauarbeiten).
  • Der Verantwortliche für die Aushubarbeiten und seine fachliche Qualifikation (bei Arbeiten auf der Straße).
  • Verlegevertrag für neue Strom-, Fernwärme- oder Telekommunikationsleitungen und ein gestempeltes Bild der Verlegung.

Die Erstkontrolle muss rechtzeitig bei der Genehmigungsabgabe über die Diskussionsstelle der Lupapiste oder per Beratungsanfrage beim Genehmigungsverwalter angeordnet werden, sodass sie spätestens zwei Tage vor Beginn der Arbeiten durchgeführt werden kann. Vor der ersten Inspektion muss bei Johtotieto Oy und der städtischen Wasserversorgung eine Verwaltungsfreigabe beantragt werden.

Nach Erhalt des Bescheides mit seinen Anlagen und nach der ersten Prüfung wird ein Beschluss erarbeitet, der etwaige arbeitsbezogene Weisungen und Regelungen enthält. Mit der Arbeit kann erst begonnen werden, wenn der Bescheid ergangen ist.

Straßeninspektor Tel. 040 318 4105

Bei den Aushubarbeiten zu beachtende Unterlagen:

Aufnahmestelle für Überschussländer

Bisher gibt es in Kerava keine Annahmestelle für überschüssiges Land für externe Betreiber. Der Standort der nächstgelegenen Empfangsstelle kann über den Maapörssi-Dienst ermittelt werden.

Gebühren

Die von der Stadt erhobenen Gebühren für Aushubarbeiten im öffentlichen Raum finden Sie in der Preisliste der Infrastrukturleistungen. Sehen Sie sich die Preisliste auf unserer Website an: Straßen- und Verkehrsgenehmigungen.