Nutzung öffentlicher Flächen: Werbung und Veranstaltungen

Für die Nutzung öffentlicher Flächen für Werbung, Marketing oder die Organisation von Veranstaltungen müssen Sie bei der Stadt eine Genehmigung beantragen. Zu den öffentlichen Bereichen zählen beispielsweise Straßen- und Grünflächen, die Fußgängerzone Kauppakaari, öffentliche Parkplätze und Bewegungsbereiche im Freien.

Vorabberatung und Beantragung einer Genehmigung

Genehmigungen für Werbung und Organisation von Veranstaltungen werden elektronisch beim Lupapiste-fi-Transaktionsservice beantragt. Bevor Sie eine Genehmigung beantragen, können Sie eine Beratungsanfrage stellen, indem Sie sich bei Lupapiste registrieren.

Organisation einer Veranstaltung oder Hobbyaktivität

Für die Organisation von Veranstaltungen im Freien, öffentlichen Veranstaltungen sowie Verkaufs- und Marketingveranstaltungen im Stadtgebiet ist die Genehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich. Bitte beachten Sie, dass neben der Erlaubnis des Grundstückseigentümers je nach Inhalt und Umfang der Veranstaltung auch Anzeige- und Genehmigungsanträge des Veranstalters bei anderen Behörden erforderlich sind.

Um Verkaufs- und Marketingveranstaltungen zu organisieren, hat die Stadt bestimmte Flächen in der Innenstadt zur Nutzung reserviert:

  • Platzierung einer kurzfristigen Veranstaltung in Puuvalounaukio

    Die Stadt übergibt temporäre Plätze aus Puuvalonaukio, in der Nähe von Prisma. Der Platz ist ursprünglich für Veranstaltungen gedacht, die viel Platz beanspruchen, daher gilt der Grundsatz, dass diese Veranstaltungen Vorrang haben. Während der Veranstaltung dürfen keine anderen Aktivitäten in der Umgebung stattfinden.

    Die verfügbaren Plätze sind die Zeltplätze in Puuvalonaukio und auf der Karte mit den Buchstaben AF markiert, d. h. es gibt 6 temporäre Verkaufsplätze. Die Größe einer Verkaufsstelle beträgt 4 x 4 m = 16 m².

    Die Genehmigung kann elektronisch bei Lupapiste.fi oder per E-Mail an tori@kerava.fi beantragt werden.

Terrassen in den öffentlichen Bereichen

Für die Platzierung einer Terrasse in einem öffentlichen Bereich ist eine städtische Genehmigung erforderlich. Eine im Stadtzentrum gelegene Terrasse muss der Terrassenregel entsprechen. Die Terrassenordnung definiert die Modelle und Materialien des Terrassenzauns und der Möbel wie Stühle, Tische und Sonnenschirme. Die Terrassenregel gewährleistet ein einheitliches und hochwertiges Erscheinungsbild der gesamten Fußgängerzone.

Schauen Sie sich die Terrassenregeln für den zentralen Bereich von Kerava an (PDF).

Die Terrassensaison dauert vom 1.4. April bis 15.10. Oktober. Die Bewilligung wird jährlich zum 15.3. beantragt. elektronisch im Lupapiste.fi-Transaktionsdienst.

Werbung, Schilder, Banner und Plakate

  • Um eine temporäre Werbevorrichtung, Beschilderung oder ein Schild auf einer Straße oder einem anderen öffentlichen Bereich anzubringen, benötigen Sie die Genehmigung der Stadt. Der Städtebau kann eine Genehmigung für einen kurzen Zeitraum erteilen. Die Genehmigung kann an Orten erteilt werden, an denen die Unterbringung ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit und -unterhaltung möglich ist.

    Der Antrag auf eine Werbegenehmigung mit Anlagen muss mindestens 7 Tage vor der geplanten Startzeit im Dienst Lupapiste.fi eingereicht werden. Genehmigungen für die dauerhafte Anbringung von Werbung oder Schildern an Gebäuden erteilt die Bauaufsicht.

    Schilder sind entsprechend der Straßenverkehrsordnung und den Straßenverkehrsordnungen so anzubringen, dass sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen und die Sicht nicht behindern. Weitere Bedingungen werden im Rahmen der Entscheidungsfindung gesondert festgelegt. Die Stadttechnik überwacht die Angemessenheit der Werbemittel und entfernt unzulässige Werbung auf Kosten ihrer Werbeträger aus dem Straßenraum.​

    Sehen Sie sich die allgemeinen Richtlinien für temporäre Schilder und Werbung in Straßenbereichen an (PDF).

    Schauen Sie sich die Preisliste (pdf) an.

  • Es ist erlaubt, Banner über den Straßen zu hängen:

    • Kauppakaari zwischen 11 und 8.
    • Zum Geländer der Asemantie-Brücke auf Sibeliustie.
    • Zum Geländer der oberen Plattform von Virastokuja.

    Die Erlaubnis zur Installation eines Banners wird im Dienst Lupapiste.fi beantragt. Der Antrag auf eine Werbegenehmigung mit Anlagen muss mindestens 7 Tage vor dem vorgesehenen Startzeitpunkt eingereicht werden. Das Banner darf frühestens 2 Wochen vor der Veranstaltung angebracht werden und muss unmittelbar nach der Veranstaltung entfernt werden.

    Schauen Sie sich die ausführlicheren Anweisungen und die Preisliste für die Banner an (PDF).

  • Feste Werbe-/Hinweistafeln befinden sich auf der Tuusulantie nahe der Kreuzung Puusepänkatu und auf der Alikeravantie nahe der Kreuzung Palokorvenkatu. Die Tafeln sind beidseitig mit Werbespots in der Größe 80 cm x 200 cm versehen.

    Werbe-/Hinweistafeln werden in erster Linie an Sportvereine und ähnliche öffentliche Einrichtungen vermietet. Werbe-/Pinnwandflächen werden nur zur Information und Bekanntmachung der eigenen Aktivitäten zur Verfügung gestellt.

    Für Werbeveranstaltungen in der Stadt oder im Umland können auch Werbe-/Aushangflächen angemietet werden.

    Der Mietvertrag wird grundsätzlich für jeweils ein Jahr geschlossen und muss auf Antrag des Mieters bis Ende November verlängert werden, ansonsten erfolgt eine Neuvermietung.

    Die Anmietung der Werbefläche erfolgt durch Ausfüllen des Mietformulars für feste Plakatflächen. Das Mietformular wird als Anhang zum elektronischen Transaktionsdienst von Lupapiste.fi hinzugefügt.

    Werfen Sie einen Blick auf die Mietpreisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF) für feste Plakatflächen.

Gebühren

Die von der Stadt erhobenen Gebühren für die Nutzung von Bannern und Plakatwänden können Sie der Preisliste der Infrastrukturleistungen entnehmen. Sehen Sie sich die Preisliste auf unserer Website an: Straßen- und Verkehrsgenehmigungen.