Temporäre Nutzung von Gemeinschaftsräumen

Die vorübergehende Nutzung von Straßen und anderen öffentlichen Flächen als Baustelle bedarf der Zustimmung der Stadt. Zu den Gemeinschaftsflächen zählen beispielsweise Straßen- und Grünanlagen, Fußgängerzonen, öffentliche Parkplätze und Bewegungsflächen im Freien.

Eine Genehmigung ist beispielsweise für folgende Zwecke erforderlich:

  • Beschränkung der Verkehrsfläche für Arbeitszwecke: Hebearbeiten, Palettenwechsel, Dachschnee abwerfen, sonstige Arbeiten im Verkehrsraum.
  • Abgrenzung des öffentlichen Bereichs zur Baustellennutzung: Gerüstbau für Hausfassadenarbeiten, Hausbauarbeiten (Zäune, Baustellenkabinen), sonstige Baustellennutzung öffentlicher Bereiche.

Der Antrag erfolgt elektronisch über den Dienst Lupapiste.fi. Bevor Sie einen Antrag einreichen, können Sie eine Beratungsanfrage starten, indem Sie sich bei Lupapisti registrieren.

Im Antrag sind die Größe der zu nutzenden Fläche, die Mietdauer sowie die Kontaktdaten und verantwortlichen Personen des Antragstellers anzugeben. Weitere Bedingungen im Zusammenhang mit der Vermietung werden im Rahmen der Entscheidungsfindung gesondert festgelegt. Als Anlage zum Antrag ist Folgendes erforderlich:

  • Bahnhofszeichnung oder andere Kartengrundlage, auf der der Arbeitsbereich klar abgegrenzt ist. Die Grenze kann auch auf der Karte der Genehmigungsstelle eingezeichnet werden.
  • Ein Plan temporärer Verkehrsregelungen mit Verkehrszeichen unter Berücksichtigung aller Verkehrsträger.

Der Bereich darf nur genutzt werden, wenn die Entscheidung im Dienst Lupapiste.fi erteilt wurde. Die Straßengenehmigung muss mindestens 7 Tage vor dem geplanten Starttermin vorliegen.

Gebühren

Die Gebühren für die vorübergehende Nutzung öffentlicher Flächen entnehmen Sie bitte der Preisliste der städtischen Infrastrukturdienste. Sehen Sie sich die Preisliste auf unserer Website an: Straßen- und Verkehrsgenehmigungen.