Entschädigung für einen Unfall auf der Straße

Hat die Stadt ihre Instandhaltungspflichten vernachlässigt, ist die Stadt zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die im öffentlichen Raum entstanden sind, etwa die Kosten, die durch Ausrutschen oder Absturz entstanden sind.

Jeder Entschädigungsantrag wird gesondert bearbeitet. Bei der Bearbeitung des Entschädigungsantrags wird Folgendes geprüft:

  • Veranstaltungsort
  • Zeitpunkt des Schadens
  • Bedingungen
  • Wetter.

Bei Bedarf werden vom Antragsteller zusätzliche Informationen angefordert. Für Schmerzensgelder sowie den Anspruch auf Ersatz bleibender Schäden wird stets die Stellungnahme der Versicherung eingeholt. Der Entschädigungsentscheid wird dem Antragsteller schriftlich zugesandt.

Sachschäden kompensiert die Stadt entweder finanziell oder durch die Instandsetzung beschädigter Bauwerke. Die Stadt leistet keinen Schadensersatz ohne nachgewiesene Auslagen und übernimmt keine Vorauszahlung eventuell anfallender Auslagen.

Füllen Sie im Schadensfall den beigefügten Schadensersatzantrag sorgfältig aus und reichen Sie alle geforderten Anlagen ein. Es wird nicht empfohlen, Gesundheitsdokumente oder andere sensible Informationen per E-Mail zu versenden.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Eventuell aufgetretene Schäden müssen stets unverzüglich dem städtischen Ingenieurdienst und an kaupunkiniteknikki@kerava.fi gemeldet werden

Pannendienst für den Städtebau

Die Nummer ist nur von 15.30:07 bis XNUMX:XNUMX Uhr und am Wochenende rund um die Uhr erreichbar. An diese Nummer können keine Textnachrichten oder Bilder gesendet werden. 040 318 4140