Winterwartung

Die Stadt kümmert sich um die Schneeräumung und den Glätteschutz auf den öffentlich genutzten Straßen und Gehwegen. Etwa 70 Prozent des Winterdienstes der Straßen übernimmt die Stadt in Eigenleistung, die restlichen 30 Prozent übernimmt ein Auftragnehmer.

  • Die Winterdienstbereiche der Straßen sind wie folgt aufgeteilt:

    • Die Pflege der Grünflächen erfolgt als Eigenleistung der Stadt (Keskusta, Sompio, Kilta, Jaakkola, Lapila, Kannisto, Savio, Alikerava, Ahjo, Sorsakorpi, Jokivarsi).
    • Die Winterwartung und Herbstreinigung der roten Fläche wird von Kaskenoja Oy vom 1.10. Oktober bis 30.5. Mai durchgeführt. (Päivölä, Kaskela, Kuusisaari, Kytömaa, Virrenkulma, Kaleva, Kurkela, Ilmarinen, Sariolanmäki).

    Regionale Verbreitungskarte (pdf).

Das Schneeräumen erfolgt in der Reihenfolge der Schneeräumung entsprechend der Wartungsklassifizierung, und der Wartungsgrad muss nicht in der ganzen Stadt gleich sein. An den verkehrstechnisch wichtigsten Stellen sind eine höhere Instandhaltungsqualität und dringendste Maßnahmen erforderlich. Unerwartete Wetterbedingungen und Änderungen können auch die Straßeninstandhaltung verzögern.

Neben stark befahrenen Straßen sind auch leichte Fahrspuren wichtige Orte im Kampf gegen Schlupf. In Kerava wird die Glätte vor allem durch Sandstrahlen bekämpft, darüber hinaus werden Bus- und Schwerverkehrsstrecken gesalzen. Die Arbeit ist kostengünstiger, wenn sie im Voraus während der normalen Arbeitszeit erledigt wird. Die Stadt empfiehlt, die Spike- und pannensicheren Reifen an Fahrrädern für den Winter zu wechseln und den ganzen Winter über Spikes in den Schuhen zu verwenden.

Die Straßen der Stadt sind in Behandlungsklassen eingeteilt. Die Instandhaltungsklassen 1, 2 und 3 umfassen Fahrbahnen und die Instandhaltungsklassen A und B umfassen Fahrspuren für den leichten Verkehr. Die Einstufung wird beeinflusst durch das Verkehrsaufkommen der Durchgangsstraße, der ÖPNV-Strecken und unter anderem durch die Standorte von Schulen und Kindergärten. Die Straßen werden entsprechend der Wartungsklassifizierung in Ordnung gehalten.

Wenn die vorgegebenen Qualitätskriterien nicht erfüllt sind, wird schnellstmöglich mit dem Pflügen der Straßen begonnen. Mit dem Pflügen wird auf Durchgangsstraßen der 1. Klasse und auf verkehrsarmen Durchgangsstraßen der Klasse A begonnen, deren Instandhaltungsmaßnahmen darauf abzielen, vor den Hauptverkehrszeiten des Tages um 7 Uhr und 16 Uhr zu beginnen. Danach werden Maßnahmen auf Straßen der 2. und 3. Klasse ergriffen , zu denen die meisten Sammlerstraßen und Grundstücksstraßen gehören. Hält der Schneefall über längere Zeit an, müssen die Oberschichtstraßen kontinuierlich instand gehalten werden, wodurch sich beispielsweise die Instandhaltung der Grundstücksstraßen verzögern kann.

Pflugreihenfolge und Zielplan

    • Die Alarmgrenze für Hauptstraßen und Nebenstraßen der A-Klasse liegt bei 3 cm.
    • Die Eingriffszeit beträgt ab Eintritt des Bedarfs 4 Stunden, jedoch so, dass nach einem abendlichen oder nächtlichen Schneefall die Pflugarbeit bis 7 Uhr abgeschlossen ist.
    • An Sonn- und Feiertagen kann der Bedarf der 2. Klasse erfüllt werden.
    • Auf Parkplätzen liegt die Schneealarmgrenze bei 8 cm.
  • Gleis 2. Klasse

    • Die Alarmgrenze liegt bei 3 cm (loser Schnee und Schneematsch), an Sonn- und Feiertagen liegt die Alarmgrenze bei 5 cm.
    • Die Eingriffszeit beträgt ab Eintritt des Bedarfs 6 Stunden, jedoch so, dass nach einem abendlichen oder nächtlichen Schneefall die Pflugarbeit bis 10 Uhr abgeschlossen ist.
    • Das Pflügen erfolgt in der Regel nach der 1. Klasse.

    Straße der Klasse B mit geringem Verkehr

    • Die Alarmgrenze für lockeren Schnee liegt bei 5 cm und die Alarmgrenze für Schneematsch bei 3 cm. In der Regel wird nach der A-Klasse gepflügt.
    • Die Eingriffszeit beträgt ab Eintritt des Bedarfs 6 Stunden, jedoch so, dass nach einem abendlichen oder nächtlichen Schneefall die Pflugarbeit bis 10 Uhr abgeschlossen ist.
    • Die Alarmgrenze liegt bei 3 cm (loser Schnee und Schneematsch).
    • Die Eingriffszeit ab Entstehung des Bedarfs beträgt 12 Stunden. Das Pflügen erfolgt in der Regel nach der 2. Klasse.
    • An Sonn- und Feiertagen beträgt die Alarmgrenze 5 cm für lockeren Schnee und 3 cm für Schneematsch.
    • Auf Parkplätzen liegt die Schneealarmgrenze bei 8 cm.

Die Klassifizierung der Straßenunterhaltung und die Pflugreihenfolge finden Sie auf der Karte: Öffnen Sie die Karte (pdf).

Die aktuelle Sand- und Pflugsituation können Sie auf der Winterdienstkarte des Kerava-Kartendienstes verfolgen. Gehen Sie zum Kartendienst. Im Inhaltsverzeichnis auf der rechten Seite der Kartendienstseite können Sie auswählen, ob Informationen zum Schleifen oder Pflügen angezeigt werden sollen. Durch Klicken auf die Straßenlinie können Sie den Wartungsstatus einsehen.

  • Die Verantwortung hierfür liegt beim Grundstückseigentümer bzw. Mieter

    • Achten Sie auf die Entfernung von Pflugdämmen, die sich an der Grundstückskreuzung angesammelt haben
    • Schleifen Sie bei Bedarf die auf Ihrem Grundstück befindlichen Gehwege ab, um ein Ausrutschen zu verhindern
    • Kümmern Sie sich um die Instandhaltung der Zufahrtsstraße, die zum Grundstück führt
    • Kümmern Sie sich um die Reinigung der Straßen- und Regenrinne
    • Entfernen Sie den Schnee, der vom Dach gefallen ist, von der Straße
    • Entfernen Sie den Schnee vor dem Briefkasten und gefährlichen Schnee von der Ausstattung des Grundstücks, wie zum Beispiel dem Zaun.

    Immobilien dürfen keinen Schnee auf die Straßen- oder Parkflächen der Stadt schieben, müssen aber ausreichend Schneeraum auf den Grundstücken räumen und dafür sorgen, dass der Schnee vom Grundstück und der Grundstücksverbindung auf dem Grundstück entfernt bleibt. Darüber hinaus muss der Durchlass der Landanbindung von Bewuchs, Schnee und Eis freigehalten werden.

    Die Pflichten gelten auch für den Grundstücksmieter.

  • Der östliche Füllbereich des Kerava-Erdbaugebiets in Peräläntie dient als Schneeauffangort für die Stadt Kerava. Der Empfangsbereich öffnet am 8.1.2024. Januar 7 und ist werktags Mo-Do von 15.30:7 bis 13.30:30 Uhr und Freitag von 24:XNUMX bis XNUMX:XNUMX Uhr geöffnet. Die Gebühr für die empfangene Ladung beträgt XNUMX Euro + XNUMX % Mehrwertsteuer.

    Die Schneeannahme ist nur für Unternehmen vorgesehen, grundsätzlich sollte die Schneeannahme auf dem eigenen Grundstück erfolgen.

    Wichtige Informationen für den Betreiber

    Der Betreiber muss vorab das Anmeldeformular ausfüllen und per E-Mail an lumenvastaanotto@kerava.fi senden. Die normale Bearbeitungszeit für Formulare beträgt 1–3 Werktage. Drucken Sie das Anmeldeformular (pdf) aus.

    Der Fahrer der Schneelast muss über ein Smartphone mit funktionierender Internetschnittstelle und einer persönlichen E-Mail-Adresse verfügen. Auf dem Telefon muss außerdem die Ortungsfunktion aktiviert sein. Wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind, können wir leider keine Schneelasten entgegennehmen.

    Bitte beachten Sie, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Peräläntie 20 km/h beträgt.

    Bei Bedarf begleiten wir Fahrer. Weitere Informationen zur Schneeräumung in der Region erhalten Sie unter der Rufnummer 040 318 2365.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Rückmeldungen zum Schneeräumen und zum Rutschschutz können über den elektronischen Kundendienst gegeben werden. Die Notrufnummer ist nur für akute Angelegenheiten außerhalb der Bürozeiten gedacht. Bitte beachten Sie, dass die Stadt keine Bereitschaftsdienste übernimmt, die innerhalb der normalen Arbeitszeiten erledigt werden können. In dringenden, lebensbedrohlichen Fällen wenden Sie sich an den städtischen Rettungsdienst.

Pannendienst für den Städtebau

Die Nummer ist nur von 15.30:07 bis XNUMX:XNUMX Uhr und am Wochenende rund um die Uhr erreichbar. An diese Nummer können keine Textnachrichten oder Bilder gesendet werden. 040 318 4140

Kaskenoja Oy

Rückmeldung und Notfallnummer zur Winterwartung in den Gebieten Kaleva, Ylikerava und Kaskela. Die telefonische Rufbereitschaft ist werktags von 8 bis 16 Uhr. Zu anderen Zeiten erreichen Sie uns per E-Mail. 050 478 1782 kerava@kaskenoja.fi