Wandern und Radfahren

Kerava ist eine ausgezeichnete Stadt zum Radfahren. Kerava ist eine der wenigen Städte in Finnland, in der Radfahrer und Fußgänger getrennt auf eigenen Fahrspuren fahren. Darüber hinaus bietet die dichte Stadtstruktur gute Voraussetzungen für eine wohltuende Bewegung auf kurzen Geschäftsreisen.

Beispielsweise sind es vom Bahnhof Kerava bis zur Fußgängerzone Kauppakaari etwa 400 Meter und mit dem Fahrrad bis zum Gesundheitszentrum sind es etwa fünf Minuten. Wenn sie sich in Kerava fortbewegen, gehen 42 % der Einwohner Keravas zu Fuß und 17 % radeln. 

Auf längeren Fahrten können Radfahrer den Anschlussparkplatz des Bahnhofs Kerava nutzen oder auf Zugfahrten ein Fahrrad mitnehmen. Der Transport von Fahrrädern ist in den HSL-Bussen nicht möglich.

Kerava verfügt über insgesamt etwa 80 km leichte Verkehrswege und Gehwege, und das Radwegenetz ist Teil der nationalen Radroute. Die Radrouten von Kerava finden Sie auf der Karte unten. Rad- und Wanderwege im HSL-Gebiet finden Sie im Routenführer.

Fußgängerzone Kauppakaare

Die Fußgängerzone Kauppakaari erhielt 1996 die Auszeichnung „Umweltstruktur des Jahres“. Die Gestaltung der Kauppakaari begann im Zusammenhang mit einem 1962 organisierten Architekturwettbewerb, bei dem die Idee geboren wurde, das Kernzentrum mit einer Ringstraße zu umgeben. Der Bau begann Anfang der 1980er Jahre. Gleichzeitig wurde der Fußgängerzonenabschnitt Kauppakaari genannt. Die Fußgängerzone wurde später unter der Bahnstrecke auf der Ostseite verlängert. Die Kauppakaar-Erweiterung wurde 1995 fertiggestellt.

Ein motorisiertes Fahrzeug darf auf einer Fußgängerzone nur bis zu einem an der Straße gelegenen Grundstück gefahren werden, es sei denn, dass auf andere Weise eine befahrbare Verbindung zum Grundstück hergestellt wird. Das Parken und Anhalten eines Kraftfahrzeugs auf Kauppakaari ist verboten, mit Ausnahme des Anhaltens zu Wartungszwecken, wenn die Wartung laut Verkehrsschild erlaubt ist.

Auf einer Fußgängerzone muss der Fahrer eines Fahrzeugs Fußgängern ungehinderten Durchgang gewähren und die Fahrgeschwindigkeit auf der Fußgängerzone muss dem Fußgängerverkehr angepasst sein und darf 20 km/h nicht überschreiten. Ein Autofahrer, der aus Kauppakaar kommt, muss dem anderen Verkehr stets Vorfahrt gewähren.