Parken

Anwohnerparkplätze in Kerava sind in erster Linie den eigenen Grundstücken der Liegenschaften zugeordnet. Das Parken ist auch auf öffentlichen Parkplätzen, die für Kurzzeitparker vorgesehen sind, oder auf Plätzen am Straßenrand möglich. Im Zentrum von Kerava besteht die Möglichkeit, in Parkeinrichtungen und Parkflächen zu parken.

Auf zahlreichen öffentlichen Parkplätzen besteht eine Parkzeitbegrenzung und die Pflicht, den Beginn des Parkens deutlich anzuzeigen. Das Parken in der Fußgängerzone, der Hofstraße und im Parkverbot ist nur an speziell gekennzeichneten Stellen gestattet.

Bitte denken Sie daran, die Parkscheibe sichtbar in Ihrem Auto zu platzieren und prüfen Sie sorgfältig die zeitlichen Begrenzungen der Parklücke!

Die Lage der öffentlichen Parkplätze im zentralen Bereich und einige der zeitlichen Beschränkungen finden Sie auf der Karte unten. Wählen Sie in den Kartenebenen „Straßen und Verkehr“ und das zugehörige Untermenü „Parkplätze“ aus. Erläuterungen zu den verschiedenen auf der Karte sichtbaren Bereichen und Symbolen werden im Kartendienst in der unteren rechten Ecke angezeigt.

Zugang zum Parkplatz

Durch die Nutzung des vernetzten Parkens ist es möglich, eine Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug und eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in einer Fahrtkette zu kombinieren.

In unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Kerava gibt es Anschlussparkplätze für Autos und Fahrräder. Die Anzahl der Sitzplätze in Personenkraftwagen ist begrenzt, weshalb Sie für Anschlussfahrten das Fahrrad, die Fahrgemeinschaft oder den Bus bevorzugen sollten.

LKW-Parkplatz

Kerava verfügt über fünf öffentliche Parkplätze für LKWs.

  • Suorannakatu: Neben dem Wärmekraftwerk
  • Kurkelankatu: Neben der Kerava-Arena
  • Kytömaantie: Nahe der Kreuzung von Porvoontie
  • Kannistonkatu: Gegenüber Teboil
  • Saviontie: Südlich von Pajukatu

Genauere Lagen der Parkplätze finden Sie auf der Karte unten. Wählen Sie auf den Kartenebenen „Straßen und Verkehr“ und das zugehörige Untermenü „Parkplätze“ aus. Stark befahrene Parkplätze werden auf der Karte als dunkelblaue Flächen dargestellt.

Für Parkflächen können keine Kontingentplätze reserviert werden, da die Flächen für Kurzzeit- oder temporäres Parken vorgesehen sind. Auf einigen Parkplätzen gilt eine 24-Stunden-Zeitbegrenzung.

Hinweise zum Parken

  • Auf die Pflicht zur Bekanntgabe des Parkbeginns wird durch ein zusätzliches Schild am Verkehrsschild mit der Abbildung einer Parkscheibe hingewiesen.

    Der Schlüssel liegt darin, dass die Startzeit des Parkens klar angegeben ist.

    • Die Ankunftszeit muss eine Stunde oder eine halbe Stunde nach Parkbeginn angegeben werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
    • Als Startzeit kann auch der genaue Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeugs markiert werden.

    Unabhängig von der Markierungsmethode wird die Parkzeit jedoch ab der nächsten halben oder halben Stunde gezählt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

    Die Parkbeginnzeit muss gut sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht sein, damit sie von außen abgelesen werden kann.

  • Mopeds und Motorräder sind Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung und unterliegen daher den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zum Halten und Parken.

    Das Moped darf auf dem Geh- und Radweg angehalten und abgestellt werden. Das Moped muss so platziert werden, dass es das Gehen auf dem Geh- und Radweg nicht unzumutbar behindert. Motorräder dürfen nicht auf dem Geh- oder Radweg abgestellt werden.

    Auf dem Parkplatz darf ein Motorrad nicht neben einer markierten Stelle abgestellt werden, wenn Auf dem Parkplatz stehen Parkboxen zur Verfügung.

    Wenn Sie ein Moped oder Motorrad auf einem Stellplatz abstellen, d. Die Parkzeitbegrenzung darf jedoch nicht überschritten werden.

    Nach der Straßenverkehrsordnung unterliegen leichte Vierräder, wie zum Beispiel Mopeds, der Meldepflicht bei Parkbeginn.

  • Der Parkausweis der Mobilitätshilfe ist personenbezogen. Sie können einen Behindertenparkausweis über die elektronischen „Mein Service“-Seiten von Traficom oder durch Einreichen eines Antrags bei einer Ajovarma-Servicestelle beantragen. Die nächstgelegenen Ajovarma-Servicestellen befinden sich in Tuusula und Järvenpää.

    Suchen Sie nach dem Parkcode für Behinderte (traficom.fi).
    Finden Sie den nächstgelegenen Ajovarma-Servicepunkt (ajovarma.fi).

    Das Fahrzeug kann mit einem Behindertenparkausweis geparkt werden:

    • in einen Bereich, in dem das Parken durch Verkehrsschilder verboten ist, ohne den anderen Verkehr zu stören und zu behindern
    • für einen längeren Zeitraum als die Beschränkung auf einem Parkplatz, wo die maximale Parkzeit durch Verkehrszeichen begrenzt ist
    • bis zu der auf dem Verkehrsschild-Zusatzschild H12.7 (Behindertenfahrzeug) angegebenen Stelle.

    Beim Parken muss der Parkausweis an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden, beispielsweise an der Innenseite der Windschutzscheibe im Auto, sodass die gesamte Vorderseite des Parkausweises nach außen sichtbar ist.

    Ein Behindertenparkausweis berechtigt Sie nicht zum Parken auf dem Gehweg oder Radweg oder zum Missachten des Halteverbotsschildes.

    Bei einer Abweichung vom Halte- oder Parkverbot mit Gehbehindertenparkausweis handelt es sich um einen Parkverstoß, für den eine Parkverstoßgebühr erhoben werden kann.

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