Private Straßen

Zu den Privatstraßen zählen die Kreisstraßen, Vertragsstraßen und Privatstraßen. Die Stadt kann möglicherweise bei der Instandhaltung der Straße behilflich sein, wenn für die Straße eine Straßenbaubehörde eingerichtet wurde.

Nationalstraßen sind von der Gemeinde unterhaltene Straßen und die Straßen des Landes- und Flächenplangebiets. Bei den anderen Straßen handelt es sich um Privatstraßen, deren Straßenbetreiber die Anteilseigner sind.

Privatstraßen können in drei Kategorien eingeteilt werden: Autobahnen, Vertragsstraßen und Privatstraßen. Für die Straßen von Tiekunta besteht ein Wegerecht, das gemäß dem Gesetz über Privatstraßen entweder vom Landvermessungsamt oder von der Straßenbehörde festgelegt wurde. Für Vertragsstraßen gibt es keinen etablierten Straßenverbund und die Nutzer einigen sich gemeinsam auf die Instandhaltung der Straße. Privatstraßen dienen der Eigennutzung des Grundstücks.

Die Straßenbaubehörde trifft Entscheidungen über Straßeninstandhaltung, Maut und andere die Straße betreffende Angelegenheiten auf der jährlichen Sitzung der Straßenbaubehörde.
Gesellschafter von Tiekunna sind Eigentümer von Grundstücken entlang der Straße sowie Straßennutzer, die vom Straßenverband als Partner aufgenommen wurden. Die Gesellschafter sind verpflichtet, sich entsprechend dem Nutzen, den ihnen die Straße bringt, an der Straßenerhaltung zu beteiligen.

Die Stadt kann möglicherweise bei der Instandhaltung einer Privatstraße behilflich sein, wenn für die Straße eine rechtsfähige Straßenbehörde eingerichtet wurde.

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