Verkehrszeichen für Privatstraßen

Dauerhafte Verkehrszeichen auf Privatstraßen bedürfen immer der Zustimmung der Stadt.

Zu den Verkehrsleiteinrichtungen auf Privatstraßen gehören Verkehrsschilder und Absperrungen, beispielsweise Sperren. Für die Installation einer Verkehrsleiteinrichtung auf einer Privatstraße benötigt der Straßenbetreiber die Zustimmung der Stadt. Tienpitäjä ist eine auf der Straße eingerichtete Straßenverkehrsbehörde, die in ihrer Sitzung über die Installation einer permanenten Verkehrskontrollvorrichtung entscheidet. Gibt es keinen Straßenrat, entscheiden die Straßenpartner gemeinsam darüber. Für die Entscheidung über dauerhafte Verkehrsleiteinrichtungen reicht die Befugnis des Kuratoriums bzw. Treuhänders nicht aus. Die Straßenverkehrsbehörde darf ein Verkehrszeichen nur auf ihrem eigenen Straßengelände anbringen.

Für den Einbau temporärer Verkehrsbeeinflussungseinrichtungen ist aufgrund des Straßenzustands oder der Arbeiten auf oder neben der Straße keine Zustimmung der Stadt erforderlich. Es handelt sich häufig um eine Situation, in der die Einholung einer Einwilligung aufgrund der Ausnahmesituation oder Dringlichkeit der Situation nicht möglich ist. Sollte sich die Situation dauerhafter entwickeln, muss der private Straßenbetreiber die Zustimmung für den Einbau einholen.

Auch für bestehende Verkehrskontrolleinrichtungen müssen die Straßenbaubehörden Entscheidungen treffen und die Genehmigung der Stadt einholen, wenn diese nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt gemäß den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung installiert wurden.

Beantragung der Genehmigung der Stadt für eine dauerhafte Verkehrsleiteinrichtung auf einer Privatstraße

In ihrer Sitzung muss die Straßenbaubehörde zunächst die Installation einer Verkehrskontrolleinrichtung auf einer Privatstraße genehmigen, bevor sie die Zustimmung der Stadt einholt.

  • Fügen Sie dem Antrag eine Kopie des Sitzungsprotokolls mit Begründung bei, aus der die positive Haltung der Straßenverkehrsbehörde zum Einbau der Verkehrsleiteinrichtung hervorgeht.
  • Befinden sich weitere Straßen im Einflussbereich der Verkehrsbeeinflussungseinrichtung, ist dem Antrag zusätzlich das Protokoll der Straßenbauamtssitzung beizufügen, aus dem die Zustimmung des Straßenbauamts zu der betreffenden Verkehrsbeeinträchtigungseinrichtung hervorgeht. Bei nicht organisierten Joint Ventures ist eine von den Gesellschaftern unterzeichnete Zustimmung oder eine Vollmacht aller Parteien erforderlich.
  • Wenn die Straßengewerkschaft nicht gegründet wurde, müssen alle Straßengesellschafter den Antrag unterzeichnen oder ihm schriftlich zustimmen.
  • Geben Sie im Antrag an, welche Verkehrskontrollgeräte der Landkreis auf der Privatstraße installieren möchte.
  • Markieren Sie im Kartenanhang den geplanten Standort der Verkehrsleiteinrichtung und die aktuellen Verkehrsleiteinrichtungen im betroffenen Gebiet. Sagen Sie mir, ob die Privatstraße nicht über frühere Verkehrskontrolleinrichtungen verfügt.
  • Erläutern Sie im Antrag, warum Verkehrsleiteinrichtungen auf der Privatstraße beantragt werden. Beispielsweise kann die Straßenverkehrsbehörde begründen, dass der Einbau einer Verkehrsleiteinrichtung die Sicherheit auf einer Privatstraße erhöht. Die Begründung und Erläuterung müssen ausreichen, damit die Stadt auf ihrer Grundlage eine Gesamtbeurteilung des Sachverhalts vornehmen kann.

Senden Sie den Antrag per E-Mail an kaupunkitekniikka@kerava.fi oder geben Sie ihn in einem Umschlag am Kerava-Geschäftspunkt ab. Schreiben Sie den Titel der Nachricht oder markieren Sie den Umschlag; Stadttechnikregister: Privatstraßen / Antrag auf Errichtung einer Verkehrsleiteinrichtung.

Der Beamte entscheidet über die Platzierung eines Verkehrszeichens, das der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Wenn die Entscheidung rechtskräftig ist, hat die Straßenbaubehörde die Erlaubnis, auf ihrer Privatstraße ein Verkehrszeichen anzubringen. Tiekunta kümmert sich um die Beschaffung und Installation von Verkehrsschildern sowie deren Wartung.

Gemäß der Straßenverkehrsordnung müssen Informationen über die Installation des Verkehrskontrollgeräts an die finnische Straßenverwaltung übermittelt werden, um die Informationen über das Kontrollgerät im Digiroad-Informationssystem zu speichern. Tiekunta oder Aktionäre melden die Informationen an Digiroad.

Wenn das Land oder die Gemeinde die Straßenbehörde oder die Straßenpartner gemeinsam bei der Straßeninstandhaltung unterstützt, darf die Nutzung der Straße für den Verkehr zu anderen Zwecken als zugunsten der Straßenpartner während des Zeitraums, für den die Unterstützung gilt, nicht untersagt oder die Straße gesperrt werden ( Datenschutzgesetz 560/2018, § 85).