Grenzüberschreitung

Wenn die Grenzmarkierung, die die Grundstücksgrenze anzeigt, verschwunden ist oder Streit oder Unklarheiten über die Lage der Grundstücksgrenze bestehen, kann die Stadt auf schriftlichen Antrag des Grundstückseigentümers eine Grenzbesichtigung durchführen.

Um die Lage der Grundstücksgrenze zu markieren, kann der Grundeigentümer bei der Stadt einen Grenzmarker bestellen. 

Sammlung

  • Der Grundstückseigentümer kann einen Grenzübertritt beantragen. Ein Grenzübertritt kann auch auf Antrag einer Behörde, Gemeinde oder einer anderen Person erfolgen, durch deren Handeln der Grenzübertritt erforderlich geworden ist.

    Die Grenze wird in der Abgabe der Immobilienbewertung festgelegt, die etwa 3 Monate dauert.

  • Besteht zwischen den Nachbarn keine Meinungsverschiedenheit über die Lage der Grundstücksgrenze und möchte die Grenze nicht offiziell auf dem Gelände markiert werden, kann der Grundeigentümer bei der Stadt eine Grenzfestlegung anordnen. In diesem Fall wird der Ort des Grenzübergangs mit Holzpfählen oder Markierungsfarbe auf dem Gelände markiert.

Preisliste

  • Grenzüberschreitung

    • 1-2 Ladungen Wäsche: 600 Euro
    • Jede weitere Ladung Wäsche: 80 Euro pro Ladung

    Die Kosten werden von den beteiligten Parteien nach Maßgabe des Nutzens aufgeteilt, den sie aus der Lieferung ziehen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

  • Die Randanzeige beinhaltet die Zuordnung geordneter Randmarkierungen. Im Zusatzantrag kann auch eine Grenzlinie markiert werden, die nach persönlichem Arbeitsentgelt abgerechnet wird.

    • der erste Schwellenwert liegt bei 110 Euro
    • jede weitere Grenzmarke 60 Euro
    • Grenzlinie bei 80 Euro pro Personenstunde

    Für die Grenzanzeige und Markierung der Grenzlinie im Zusammenhang mit der Markierung der Baustelle wird die Hälfte der oben genannten Preise berechnet.

Anfragen und Beratungszeitreservierungen