Unterteilung des Grundstücks

Ein Grundstück ist ein nach einer verbindlichen Grundstückseinteilung im städtischen Lageplangebiet gebildetes Grundstück, das als Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. Die Handlung wird durch Unterteilung gebildet. Voraussetzung für die Paketzustellung ist eine gültige Grundstücksaufteilung. Außerhalb des Lageplangebiets ist die Landesvermessung für die Bebauung von Immobilien zuständig.

Bei der Blocklieferung werden bei Bedarf die alten Grenzen überprüft und neue Grenzmarkierungen des Grundstücks auf dem Gelände errichtet. Notwendige Grundstücksbelastungen wie Zufahrts- und Kabelbelastungen können im Zusammenhang mit der Lieferung festgestellt und unnötige Belastungen beseitigt werden. Für die Lieferung werden ein Protokoll und ein Lageplan erstellt.

Nach der Aufteilung und Registrierung des Grundstücks ist das Grundstück bebaubar. Voraussetzung für den Erhalt einer Baugenehmigung ist, dass das Grundstück unterteilt und eingetragen ist.

Beantragen einer Sperre

  • Die Aufteilung des Grundstücks beginnt mit dem schriftlichen Antrag des Eigentümers oder Mieters. Die Unterteilung des Grundstücks entsprechend der ausgewiesenen Fläche beginnt mit dem Eingang der Meldung des Vermessungsamtes über die Beschwerde in der ausgewiesenen Fläche beim Geoinformationsdienst der Stadt, der als Liegenschaftskatasterbehörde fungiert.

    Entspricht die Zielfläche nicht der Fläche des Grundstücks gemäß der Grundstücksaufteilung, wird der Beginn der Teilung verschoben, bis der Grundeigentümer die erforderliche Grundstücksaufteilung oder deren Änderung beantragt und die Grundstücksaufteilung genehmigt hat.

  • Die Aufteilung des Grundstücks dauert von der Antragstellung bis zur Eintragung des Grundstücks 2-4 Monate. In dringenden Fällen kann der Antragsteller die Lieferung beschleunigen, indem er die schriftliche Zustimmung aller Beteiligten einholt.

    Am Ende der Blocklieferung wird das Grundstück im Grundbuch eingetragen. Voraussetzung für die Aufteilung des Grundstücks ist, dass der Antragsteller ein Wegerecht auf dem gesamten aufzuteilenden Gebiet hat und die mit der Grundstücksfläche verbundenen Hypotheken kein Hindernis darstellen.

Konsolidierung von Immobilien

Anstatt das Grundstück zu teilen, können die Grundstücke auch zusammengefasst werden. Die Konsolidierung von Immobilien wird vom Grundbuchamt durchgeführt, die Frage ist also die Entscheidung des Grundbuchamtes. Die Verschmelzung erfolgt auf Wunsch des Eigentümers.

Immobilien können zusammengelegt werden, wenn sie die Voraussetzungen des Grundbesitzgründungsgesetzes für die Zusammenlegung erfüllen. Beantragen Sie die Immobilienzusammenlegung per E-Mail über die Kontaktinformationen am Ende der Seite.

  • Bei einer Fusion müssen den Eigentümern der Liegenschaften Kredite im gleichen Verhältnis zu allen zusammengelegten Liegenschaften gewährt werden.

    Am Ende der Verschmelzung wird das Grundstück im Grundbuch eingetragen. Voraussetzung für die Eintragung des Grundstücks ist, dass der Antragsteller ein Pfandrecht an allen zusammenzufassenden Grundstücken besitzt und ihm im Bereich des Grundstücks bestätigte Hypotheken nicht entgegenstehen.

Preisliste

  • Die Grundgebühr für die Grundstücksaufteilung pro Grundstück beträgt:

    • Die Fläche des Grundstücks beträgt nicht mehr als 1 m²2: 1 Euro
    • Grundstücksfläche 1 – 001 m2: 1 Euro
    • Die Grundstücksfläche beträgt mehr als 5 m²2: 1 Euro
    • Auf dem Grundstück dürfen maximal zwei Wohnungen oder 300 km gebaut werden: 1 Euro

    Bei der Teilung mehrerer Grundstücke im Rahmen einer Lieferung oder bei Nichterfüllung von Erdarbeiten bei der Lieferung reduziert sich die Grundgebühr um 10 Prozent.

    Das letzte Grundstück, wenn das gesamte Grundstück in Grundstücke für denselben Eigentümer aufgeteilt wird: 500 Euro.

  • 1. Begründung, Übertragung, Änderung oder Beseitigung einer Belastung oder eines Rechts (Belastungsgebiet).

    • Eine oder zwei Belastungen oder Rechte: 200 Euro
    • Jede weitere Belastung oder jedes weitere Recht: 100 Euro pro Stück
    • Entscheidung des Grundbuchamtes zur Beseitigung oder Änderung einer vertraglichen Belastung: 400 Euro
    • Erstellung der Lastenvereinbarung: 200 Euro (inkl. MwSt.)
      • Ausschreibung von Darlehen oder Hypotheken für Außenstehende: 150 Euro (inkl. MwSt.). Darüber hinaus trägt der Abonnent die von der Registrierungsstelle erhobenen Registrierungskosten

    2. Entscheidung über die Befreiung des Grundstücks von der Hypothek

    • Grundgebühr: 100 Euro
    • Zusätzliche Gebühr: 50 Euro pro Hypothek

    3. Vereinbarung zwischen Hypothekengläubigern der Immobilie über die Rangfolge der Hypotheken: 110 €

    4. Kontowechsel: 240 €

    Bereiche können zwischen Eigenschaften geändert werden, indem ein Kontoaustausch durchgeführt wird. Die zu ersetzenden Flächen sollten annähernd gleichwertig sein.

    5. Rücknahme des Grundstücks

    Die Kosten werden als Arbeitsentschädigung vergütet:

    • Master-Abschluss in Ingenieurwissenschaften 250 €/Std
    • Bauingenieur, Techniker oder ähnliche Person 150 €/h
    • Immobilienkataster, Vermesser, Geoinformatiker oder ähnliche Person 100 €/Std

    Bei außerdienstlichen Tätigkeiten kommt zu den Preisen noch die Mehrwertsteuer (24 %) hinzu.

  • Entscheidung des Grundbuchamtes:

    • Die Grundstücke gehören demselben Eigentümer oder denselben Eigentümern, so dass der Anteil jedes Miteigentümers an jedem Grundstück gleich ist und die Person, die die Zusammenlegung beantragt, ein Pfandrecht an den zusammenzulegenden Grundstücken hat: 500 Eroos
    • die Immobilien stehen im Eigentum mit ähnlichen Rechten (unterschiedliche Hypotheken): 520 Euro
    • wenn zum Zweck der Entscheidung Kontrollmessungen auf dem Grundstück durchgeführt werden: 720 Euro
  • Für die Eintragung in das Grundbuch ist ein Bescheid des Grundbuchamtes erforderlich.

    • Entscheidung über die Eintragung des Plangrundstücks als Grundstück in das Grundbuch: 500 Euro
    • Entscheidung über die Eintragung des Plangrundstücks als Grundstück in das Grundbuch, wenn für die Zwecke der Entscheidung Überprüfungsmessungen auf dem Grundstück durchgeführt werden: 720 Euro

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