Grundstücksaufteilung und Änderung der Grundstücksaufteilung

Nach Inkrafttreten des Lageplans wird auf Initiative des Grundstückseigentümers eine Parzellenaufteilung in dem Gebiet erstellt. Bei der Grundstücksaufteilung handelt es sich um einen Plan, welche Art von Baugrundstücken Sie im Block errichten möchten. Sollten sich die Pläne des Grundstückseigentümers später ändern, kann die Grundstücksaufteilung gegebenenfalls geändert werden, wenn die Regelungen des Lageplans und die im Blockbereich nutzbaren Baurechte dies zulassen.

Grundstücksaufteilung und Grundstücksteilungsänderungen werden gemeinsam mit dem Grundeigentümer vorgenommen. Der Grundstückseigentümer muss sich unter anderem darüber informieren, wie das Regenwasser auf den neuen Grundstücken organisiert wird. Darüber hinaus für kleine Grundstücke (400-600 m²).2(Wohnung) muss die Eignung des Baugrundstücks im Lageplan ausgewiesen werden.

Nach der Grundstücksteilung ist die Parzellenzustellung an der Reihe, die mit dem gleichen Antrag wie die Grundstücksteilung beantragt werden kann.

Sammlung

  • Die zum Baustein gehörende Fläche wird auf Wunsch des Grundstückseigentümers oder aus anderen Gründen in Parzellen aufgeteilt.

    Im Zusammenhang mit der Grundstücksteilung werden Grundstückseigentümer und Nachbargrundstücke konsultiert.

    Die Vorbereitung der Parzellenaufteilung dauert etwa 1–2,5 Monate.

  • Die Änderung der Grundstücksaufteilung erfolgt auf Grundlage einer Lageplanänderung oder eines Antrags des Grundeigentümers.

    Zu den Faktoren, die die Möglichkeit einer Grundstücksteilung beeinflussen, gehören:

    • Lageplanbestimmungen
    • Baurecht verwendet
    • die Lage der Gebäude auf dem Grundstück

    Die Änderung der Parzellenaufteilung dauert etwa 1-2,5 Monate.

Preisliste

  • Vor einer Änderung der Parzellenaufteilung besteht die Möglichkeit, eine Proberechnung durchzuführen, die verschiedene Möglichkeiten zeigt, mit denen die Parzelle aufgeteilt werden kann. Die Probezählung verpflichtet Grundeigentümer nicht dazu, eine Änderung der Parzellenaufteilung zu beantragen.

    Bei der Proberechnung handelt es sich um eine Kartenzeichnung, die beispielsweise in einem Verkaufsprospekt, Kaufvertrag, Teilungs-, Erbteilungs- und Teilungs- und Belastungsvertrag als beigefügte Karte verwendet werden kann.

    • Grundgebühr: 100 Euro (maximal zwei Stellplätze)
    • Jedes weitere Grundstück: 50 Euro pro Stück
    • Grundgebühr: 1 Euro (maximal zwei Grundstücke)
    • Jedes weitere Grundstück: 220 Euro pro Stück

    Die Gebühr kann im Voraus erhoben werden. Kommt die Grundstücksteilung oder Grundstücksteilungsänderung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht zustande, wird mindestens die Hälfte dessen, was die Grundstücksteilung oder deren Grundstücksänderung kosten würde, aus den bis dahin aufgelaufenen Kosten in Rechnung gestellt.

    • Grundgebühr: 1 Euro (maximal zwei Grundstücke)
    • Jedes weitere Grundstück: 220 Euro pro Stück

Anfragen und Beratungszeitreservierungen