Von den Nachbarn hören

Laut Gesetz sind grundsätzlich die Grenznachbarn der Baustelle über den Ausgang des Baugenehmigungsantrags zu informieren.

  • Wenn sich der Genehmigungsbewerber selbst um die Anmeldung kümmert, empfiehlt es sich, die Grenznachbarn persönlich aufzusuchen und ihnen seine Pläne für das Bauvorhaben vorzustellen.

    Der Genehmigungsantragsteller kümmert sich um die Benachrichtigung des Nachbarn entweder per Brief oder durch ein persönliches Treffen. In beiden Fällen ist die Nutzung des Nachbarschaftsberatungsformulars der Stadt erforderlich.

    Die Beratung kann auch elektronisch im Lupapiste-Transaktionsservice durchgeführt werden.

    Ist der Nachbar mit der Unterzeichnung des Formulars nicht einverstanden, reicht es aus, wenn der Genehmigungsantragsteller eine Bescheinigung auf das Formular schreibt, aus der hervorgeht, wie und wann die Meldung erfolgt ist.

    Dem Genehmigungsantrag ist eine Erläuterung der Mitteilung des Genehmigungswerbers beizufügen. Hat das Nachbargrundstück mehrere Eigentümer, müssen alle Eigentümer das Formular unterschreiben.

  • Die Berichterstattung durch die Behörde ist gebührenpflichtig.

    • Meldung bis zum Beginn der Genehmigungsantragsergebnisse: 80 € pro Nachbar.

Hören

Bei der Nachbarschaftsbefragung wird der Nachbar über den Beginn des Baugenehmigungsantrags informiert und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zum Plan eingeräumt.

Beratung bedeutet nicht, dass der Plan immer entsprechend den Anmerkungen des Nachbarn geändert werden sollte. Im ersten Schritt prüft der Genehmigungswerber, ob aufgrund einer Nachbarbemerkung eine Planänderung erforderlich ist.

Letztlich entscheidet die Genehmigungsbehörde, welche Bedeutung der Bemerkung des Nachbarn beigemessen werden soll. Der Nachbar hat jedoch das Recht, gegen die Entscheidung über die Genehmigung Berufung einzulegen.

Die Anhörung ist abgeschlossen, wenn der Genehmigungsantrag wie oben erwähnt zugestellt wurde und die Frist für Stellungnahmen abgelaufen ist. Eine Genehmigungsentscheidung wird nicht dadurch verhindert, dass der konsultierte Nachbar nicht auf die Konsultation reagiert

Zustimmung

Bei Abweichungen von den Vorgaben des Lageplans oder der Bauordnung ist die Zustimmung des Nachbarn einzuholen:

  • Wenn Sie das Gebäude näher an der Grenze des Nachbargrundstücks platzieren möchten, als es der Lageplan zulässt, muss die Zustimmung des Eigentümers und Nutzers des Nachbargrundstücks eingeholt werden, auf das die Kreuzung ausgerichtet ist.
  • Liegt die Kreuzung straßenseitig, hängt es vom Bauvorhaben, der Größe der Kreuzung etc. ab, ob die Kreuzung der Zustimmung des Eigentümers und Bewohners des Grundstücks auf der anderen Straßenseite bedarf.
  • Wenn die Überquerung in Richtung Park führt, muss die Überquerung von der Stadt genehmigt werden.

Der Unterschied zwischen Anhörung und Zustimmung

Anhörung und Einwilligung sind nicht dasselbe. Ist die Einbeziehung des Nachbarn erforderlich, kann die Genehmigung trotz des Einspruchs des Nachbarn erteilt werden, sofern keine anderen Hindernisse entgegenstehen. Ist stattdessen die Zustimmung des Nachbarn erforderlich, kann die Genehmigung nicht ohne Zustimmung erteilt werden. 

Wird dem Nachbarn ein Beratungsschreiben zugesandt, in dem er um seine Zustimmung gebeten wird, bedeutet die Nichtbeantwortung des Beratungsschreibens nicht, dass der Nachbar dem Bauvorhaben zugestimmt hat. Andererseits entscheidet die Genehmigungsbehörde auch bei Zustimmung des Nachbarn, ob die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung erfüllt sind.