Genehmigungsentscheidung und Rechtskraft

Der leitende Bauinspektor trifft auf der Grundlage der Unterlagen und der abgegebenen Stellungnahmen eine Genehmigungsentscheidung.

Die Genehmigungsentscheidungen der Bauaufsicht können in Form einer veröffentlichten Liste am offiziellen Anschlagbrett der Stadt in Kauppakaari 11 eingesehen werden. Die Liste wird während der Korrektur- oder Berufungsfrist angezeigt. Darüber hinaus werden Bekanntmachungen von Entscheidungen auf der Website der Stadt veröffentlicht.

Die Stadt wird nach Veröffentlichung einen Beschluss erlassen. Die Genehmigung wird 14 Tage nach Erteilung der Entscheidung rechtsgültig. Anschließend wird die Genehmigungsrechnung an den Genehmigungsantragsteller gesendet. 

Einen Berichtigungsanspruch geltend machen

Bei Unzufriedenheit mit der erteilten Genehmigung kann ein entsprechender Berichtigungsanspruch geltend gemacht werden, in dem die Änderung der Entscheidung beantragt wird.

Wird innerhalb der Frist kein Antrag auf Berichtigung der Entscheidung gestellt oder keine Berufung eingelegt, erlangt die Genehmigungsentscheidung Rechtskraft und auf dieser Grundlage kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Der Antragsteller muss die Rechtsgültigkeit der Erlaubnis selbst prüfen.

  • Gegen die durch Beschluss des Amtsinhabers erteilte Bau- und Betriebsgenehmigung kann innerhalb von 14 Tagen nach Erlass des Beschlusses ein Berichtigungsantrag gestellt werden.

    Das Recht, einen Berichtigungsanspruch geltend zu machen, ist:

    • durch den Eigentümer und Bewohner des angrenzenden oder gegenüberliegenden Bereichs
    • der Eigentümer und Besitzer eines Grundstücks, dessen Bau oder sonstige Nutzung durch die Entscheidung erheblich beeinträchtigt werden kann
    • derjenige, dessen Rechte, Pflichten oder Interessen von der Entscheidung unmittelbar betroffen sind
    • in der Gemeinde.
  • Bei Entscheidungen über Landschaftsbaugenehmigungen und Bauabbruchgenehmigungen ist das Rechtsmittel umfassender als bei Entscheidungen über Bau- und Betriebsgenehmigungen.

    Das Recht, einen Berichtigungsanspruch geltend zu machen, ist:

    • derjenige, dessen Rechte, Pflichten oder Interessen von der Entscheidung unmittelbar betroffen sind
    • ein Mitglied der Gemeinde (kein Berufungsrecht, wenn die Angelegenheit im Zusammenhang mit der Bau- oder Betriebsgenehmigung geklärt wurde
    • in einer Gemeinde oder einer Nachbargemeinde, deren Flächennutzungsplanung von der Entscheidung betroffen ist
    • im regionalen Umweltzentrum.

    Für Genehmigungsentscheidungen der Genehmigungsabteilung des Technischen Ausschusses gilt eine 30-tägige Berufungsfrist.

  • Der Berichtigungsantrag ist schriftlich an die Lizenzabteilung des Technischen Vorstands oder per E-Mail an die Adresse zu richten karenkuvalvonta@kerava.fi oder per Post an Rakennusvalvonta, Postfach 123, 04201 Kerava.

    Wer mit der Entscheidung über den Berichtigungsanspruch nicht zufrieden ist, kann beim Verwaltungsgericht Helsinki Beschwerde einreichen.