Gebühren für die Bauaufsicht

Die Vergütungen für die Inspektions- und Überwachungsaufgaben der Bauaufsicht Keravas und sonstige behördliche Aufgaben sind in der Gebührenbescheinigung der Bauaufsicht Keravas zusammengefasst.

Gemäß § 145 des Bodennutzungs- und Baugesetzes ist der Genehmigungswerber bzw. die Person, die die Maßnahme durchführt, verpflichtet, an die Gemeinde eine Gebühr für amtliche Abgaben zu entrichten, deren Grundlage sich aus der von der Gemeinde genehmigten Abgabe ergibt.

Diese Steuer bildet ein Ganzes, und die Zahlungen für verschiedene Maßnahmen werden in eigene Gruppen eingeteilt, die die Schlusszahlung bilden.