Vorstellung von Plänen in der Entwurfsphase

Kontaktieren Sie gleich zu Beginn des Projekts die Bauleitung. Um eine flexible Genehmigungsabwicklung zu ermöglichen, empfiehlt es sich, dass der Genehmigungsbewerber seinen Bauplan so früh wie möglich zusammen mit seinem Planer vorlegt, bevor die endgültigen Pläne erstellt werden.

In diesem Fall kann die Bauaufsicht bereits zu Beginn des Bauvorhabens Stellung zur Planverträglichkeit beziehen und spätere Korrekturen und Planänderungen werden vermieden.​​

Im Vorgespräch werden die Bauvoraussetzungen besprochen, beispielsweise die Qualifikation der für das Projekt benötigten Planer, die Anforderungen des Lageplans und die Notwendigkeit weiterer Genehmigungen.

Die Bauaufsicht bietet darüber hinaus vorläufige allgemeine Beratungen unter anderem zu städtebaulichen Zielen, technischen Anforderungen (z. B. Bodenuntersuchungen und Umweltschutzfragen), Umgebungslärm und der Beantragung einer Genehmigung an.