Genehmigung für Landschaftsarbeiten

Landschaftsbauliche Arbeiten, die das Landschaftsbild verändern, wie z. B. Auffüllen des Grundstücks, Bergbau, Graben und Rammen, sowie das Fällen von Bäumen im Lageplan, Bauverbotsgebiete und besonders ausgewiesene Übersichtsflächen bedürfen einer Landschaftsbaugenehmigung.

Auch für die Abholzung des Waldes im Lageplangebiet und auch außerhalb des Lageplangebietes ist eine Landschaftsbaugenehmigung erforderlich, wenn dies im Plan vorgesehen ist. 

Bäume fällen

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf

In Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Fällen von Bäumen auf Grundstücken:

In den Landgebieten der Stadt: