Baugenehmigung

​Hochbauten, Erweiterungen, wesentliche Reparatur- und Umbauarbeiten sowie wesentliche Änderungen des Nutzungszwecks, wie zum Beispiel die Errichtung neuer Räumlichkeiten mit Bodenabläufen, bedürfen einer Baugenehmigung.

Auch für kleinere Maßnahmen ist eine Baugenehmigung erforderlich. So ist beispielsweise für den Bau eines Kamins und eines neuen Schornsteins sowie für die Änderung der Heizmethode eine Baugenehmigung erforderlich. 

Durch das Genehmigungsverfahren wird sichergestellt, dass beim Bauvorhaben die Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, die Umsetzung der Pläne und die Anpassung des Gebäudes an die Umgebung überwacht werden und das Bewusstsein der Nachbarn für das Projekt berücksichtigt wird.