Verfahrenserlaubnis

Eine verfahrensrechtliche Genehmigung ist für die Errichtung oder Errichtung eines Bauwerks oder einer Anlage erforderlich, die nicht als Gebäude anzusehen ist, oder für die Änderung des Erscheinungsbilds oder der räumlichen Anordnung des Gebäudes, für die die Lösung der Genehmigungsfrage nicht in allen Punkten der ansonsten erforderlichen Anleitung bedarf für den Bau.

Eine Verfahrensgenehmigung muss beispielsweise für die Errichtung eines Mastes, eines Tanks und einer Leitung, den Bau eines Energiebrunnens, die Verglasung eines Balkons oder die Änderung der Farbe eines Gebäudes beantragt werden.

Wenn Ihre genehmigungspflichtige Maßnahme Auswirkungen auf die Fassaden des Gebäudes und damit auch auf das Stadtbild hat, legen Sie die Pläne vorab dem Bauinspektor vor, bevor Sie die eigentliche Genehmigung einreichen.

Durch das Genehmigungsverfahren wird sichergestellt, dass beim Bauvorhaben die Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, die Umsetzung der Pläne und die Anpassung des Gebäudes an die Umgebung überwacht werden und das Bewusstsein der Nachbarn für das Projekt berücksichtigt wird.

Bestimmte Maßnahmen sind in der Bauordnung von der Genehmigungspflicht ausgenommen.