Regenwasser und Anschluss an die Regenwasserkanalisation

Regenwasser, also Regen- und Schmelzwasser, gehört nicht zur Kanalisation, laut Gesetz muss das Regenwasser jedoch auf dem eigenen Grundstück behandelt werden oder das Grundstück muss an das Regenwassersystem der Stadt angeschlossen werden. In der Praxis bedeutet eine Regenwasseranlage, Regen- und Schmelzwasser über einen Graben in die Entwässerung zu leiten oder das Grundstück an einen Regenwasserabfluss anzuschließen.

  • Der Leitfaden soll die Planung der Regenwasserbewirtschaftung erleichtern und richtet sich an Unternehmen, die Bauarbeiten im Stadtgebiet von Kerava durchführen und überwachen. Der Plan gilt für alle neuen, zusätzlichen Bau- und Sanierungsvorhaben.

    Schauen Sie sich den Regenwasserführer (PDF) an.

Anschluss an den Regenwasserabfluss

  1. Der Anschluss an die Regenwasserkanalisation beginnt mit der Bestellung einer Anschlusserklärung. Um eine Bestellung aufzugeben, müssen Sie einen Antrag ausfüllen, um die Immobilie an das Wasserversorgungsnetz von Kerava anzuschließen.
  2. Die Regenwasserentwässerungspläne (Stationszeichnung, Brunnenzeichnungen) werden als PDF-Datei an die Adresse geliefert vesihuolto@kerava.fi zur Wasseraufbereitung.
  3. Mithilfe des Plans kann der Teilnehmer ein Angebot für einen privaten Bauunternehmer abgeben, der die erforderlichen Genehmigungen einholt und Aushubarbeiten auf dem Grundstück und im Straßenbereich durchführt. Die Bestellung des Regenwasserkanalanschlusses erfolgt rechtzeitig beim Wasserversorgungsunternehmen über das Formular „Beauftragung von Wasserversorgungs-, Abwasser- und Regenwasserkanalanschlussarbeiten“. Die Anschlussarbeiten an den Regenwasserbrunnen gemäß der Anschlusserklärung werden von der Wasserversorgungsanlage Kerava durchgeführt. Der Graben muss zum vereinbarten Zeitpunkt arbeitsbereit und sicher sein.
  4. Die Wasserversorgungsanlage Kerava erhebt für die Anschlussarbeiten eine Gebühr gemäß der Servicepreisliste.
  5. Für den Anschluss an das Regenwassernetz wird für Grundstücke, die bisher nicht an das Regenwassernetz angeschlossen sind, ein zusätzliches Anschlussentgelt gemäß Preisliste erhoben.
  6. Die Wasserversorgungsabteilung sendet den aktualisierten Wasservertrag in zweifacher Ausfertigung zur Unterzeichnung an den Abonnenten. Der Abonnent gibt beide Vertragsexemplare an die Wasserversorgungsanlage Kerava zurück. Vereinbarungen müssen von allen Grundstückseigentümern unterzeichnet sein. Anschließend unterzeichnet das Wasserversorgungsunternehmen Kerava die Verträge und sendet dem Abonnenten eine Kopie des Vertrags und eine Rechnung über die Abonnementgebühr.

Anschluss an den neuen Regenwasserabfluss im Zusammenhang mit Gebietsrenovierungen

Die Wasserversorgungsanlage von Kerava empfiehlt, Grundstücke mit gemischter Entwässerung an den neuen Regenwasserkanal anzuschließen, der im Zusammenhang mit den regionalen Sanierungen der Stadt an der Straße gebaut wird, da Abwasser und Regenwasser vom Abwasser getrennt werden müssen und zum Sturm der Stadt führen Wassersystem. Bei Verzicht auf die Mischentwässerung und gleichzeitiger Umstellung auf Getrenntentwässerung fallen für den Anschluss an die Regenwasserkanalisation keine Anschluss-, Anschluss- oder Erdbaugebühren an.

Die Lebensdauer von Festnetzleitungen beträgt je nach verwendeten Materialien, Bauweise und Bodenbeschaffenheit ca. 30–50 Jahre. Bei der Erneuerung von Festnetzleitungen sollte der Grundstückseigentümer lieber zu früh mit dem Umzug beginnen, als erst, nachdem der Schaden bereits eingetreten ist.