Abrechnung
Die abrechnungspflichtigen Kunden und Liegenschaften des Wasserversorgers sind in Kleinverbraucher, Großverbraucher und Industrie unterteilt. Bei Einfamilienhäusern und kleinen Wohnungsbaugenossenschaften von Kleinverbrauchern erfolgt die Abrechnung viermal im Jahr, also alle drei Monate. Die Wasserrechnung basiert immer auf einem Kostenvoranschlag, es sei denn, der Wasserzählerstand wird vor der Rechnungsstellung bekannt gegeben. Wasserzähler können nicht aus der Ferne abgelesen werden.
Mehrfamilienhäuser, große Stadthäuser und einige Unternehmen von Großverbrauchern werden monatlich abgerechnet. Seit Anfang 2018 sind Großverbraucher ebenso wie Kleinverbraucher auf die Selbstablesung des Wasserzählers umgestiegen. Wünscht der Kunde zukünftig eine Vortragsleistung, wird für den Vortrag ein Honorar gemäß Leistungspreisliste erhoben.
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So lesen Sie die Bilanz auf Finnisch (pdf)
Für Englisch klicken Sie auf die PDF-Datei oben und lesen Sie dann den folgenden Text:
SO LESEN SIE DIE AUSGLEICHSRECHNUNG
1. Hier finden Sie: Die Nummer des Verbraucherstandorts und die Nummer des Wasserzählers, die für die Anmeldung auf der Kulutus-Webseite erforderlich sind, die Adresse des Anwesens und die Schätzung des jährlichen Verbrauchs, d. h. die geschätzte Wassermenge (m3), die dabei verbraucht wird ein Jahr. Die jährliche Verbrauchsschätzung wird automatisch auf Basis der beiden letzten Zählerstände berechnet.
2. Die Festpreise für Leitungswasser und Abwasser für den Abrechnungszeitraum von drei Monaten.
3. Die Zeile der Bilanzrechnung: In dieser Zeile sehen Sie den bisher gemeldeten Wasserzählerstand mit Ablesedatum sowie den zuletzt gemeldeten Wasserzählerstand und Ablesedatum. „Nach Schätzung abgerechnet“ bezeichnet die Menge an Kubikmetern Wasser, die auf der Grundlage der jährlichen Wasserverbrauchsschätzung abgerechnet wurde, die zwischen den beiden letzten Zählerstandsdaten berechnet wurde. Bei den angezeigten Kubikmetern handelt es sich um die bereits abgerechneten Kubikmeter, die gemäß der Schätzung des jährlichen Wasserverbrauchs abgerechnet wurden. Diese bereits abgerechneten Kubikmeter werden von der Gesamtsumme abgezogen und die Ausgleichsrechnung zwischen dem vorherigen und dem aktuellsten Zählerstand berechnet. Änderungen der Steuern während des Zeitraums der Ausgleichsrechnung werden in separaten Zeilen dargestellt.
4. Die Zahlungen bis zum Ende des Abrechnungszeitraums gemäß der neuen aktualisierten jährlichen Wasserverbrauchsschätzung.
5. Der abgezogene (bereits gezahlte) geschätzte Betrag in Euro
6. Der zuvor gemeldete Wasserzählerstand.
7. Der zuletzt gemeldete Wasserzählerstand.
8. Der Gesamtbetrag der Rechnung.
Abrechnungstermine 2024
Der Wasserzählerstand muss spätestens am letzten Tag des in der Tabelle aufgeführten Monats gemeldet werden, damit dieser bei der Abrechnung berücksichtigt wird. Das in der Tabelle angegebene Rechnungsdatum ist Richtwert.
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Kalewa
Abrechnungsfähige Monate Melden Sie spätestens die Lesung Rechnungsdatum Fälligkeitsdatum Januar, Februar und März 31.3.2024 4.4.2024 26.4.2024 April, Mai und Juni 30.6.2024 4.7.2024 25.7.2024 Juli, August und September 30.9.2024 4.10.2024 25.10.2024 Oktober, November und Dezember 31.12.2024 8.1.2025 29.1.2025 Kilta, Savio, Kaskela, Alikerava und Jokivarsi
Abrechnungsfähige Monate Melden Sie spätestens die Lesung Rechnungsdatum Fälligkeitsdatum November, Dezember und Januar 31.1.2024 5.2.2024 26.2.2024 Februar, März und April 30.4.2024 6.5.2024 27.5.2024 Mai, Juni und Juli 31.7.2024 5.8.2024 26.8.2024 August, September und Oktober 31.10.2024 5.11.2024 26.11.2024 Sompio, Keskusta, Ahjo und Ylikerava
Abrechnungsfähige Monate Melden Sie spätestens die Lesung Rechnungsdatum Fälligkeitsdatum Dezember, Januar und Februar 28.2.2024 4.3.2024 25.3.2024 März, April und Mai 31.5.2024 4.6.2024 25.6.2024 Juni, Juli und August 31.8.2024 4.9.2024 25.9.2024 September, Oktober und November 30.11.2024 4.12.2024 25.12.2024 -
Der geschätzte jährliche Verbrauch liegt bei etwa 1000 Kubikmetern.
Rechnungsdatum Fälligkeitsdatum 15.1.2024 5.2.2024 14.2.2024 7.3.2024 14.3.2024 4.4.2024 15.4.2024 6.5.2024 15.5.2024 5.6.2024 14.6.2024 5.7.2024 15.7.2024 5.8.2024 14.8.2024 4.9.2024 14.9.2024 5.10.2024 14.10.2024 4.11.2024 14.11.2024 5.12.2024 13.12.2024 3.1.2025
Informationen zu Zahlungen
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Die Rechnung ist spätestens zum Fälligkeitsdatum zu begleichen. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen gemäß dem Zinsgesetz an. Verzugszinsen werden ein- oder zweimal im Jahr als separate Rechnung in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug von zwei Wochen geht die Rechnung ins Inkasso. Die Gebühr für eine Zahlungserinnerung beträgt für Privatkunden 1 € pro Rechnung und für Geschäftskunden 2 € pro Rechnung.
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Bei Nichtzahlung der Wasserrechnung wird die Wasserversorgung unterbrochen. Abschluss- und Eröffnungskosten werden gemäß der jeweils gültigen Servicepreisliste berechnet.
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Wenn Sie versehentlich zu viel bezahlen oder in der geschätzten Abrechnung mehr als die tatsächliche Nutzung in Rechnung gestellt wurde, wird die Überzahlung zurückerstattet. Überzahlungen unter 200 Euro werden mit der nächsten Rechnungsstellung gutgeschrieben, Überzahlungen ab 200 Euro werden dem Kundenkonto gutgeschrieben. Um das Geld zurückzuerstatten, bitten wir Sie, Ihre Kontonummer per E-Mail an den Kundendienst des Kerava-Wasserversorgers zu senden.
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Namens- oder Adressänderungen werden nicht automatisch an die Wasserversorgungsanlage von Kerava weitergeleitet, es sei denn, sie werden gesondert mitgeteilt. Alle Änderungen der Abrechnungs- und Kundeninformationen werden an die Abrechnungs- oder Kundendienststelle der Wasserversorgungsanlage gemeldet.