Für den Bauherrn

Auf diesen Bauseiten wird der gesamte Bauablauf aus Sicht der Wasser- und Abwasserbelange des Grundstücks (KVV) erläutert. KVV-Pläne und -Gutachten gelten nicht nur für Neubauten, sondern auch für Aus- und Umbauten sowie Sanierungen der Immobilie.

Die Wasserversorgungsbehörde gibt eine Stellungnahme zu Betriebsgenehmigungen ab, beispielsweise zum Bau von Energiebrunnen und zu Anträgen auf Investitionsvereinbarungen. Anweisungen erhalten Sie über die folgenden Links zur Aufbereitung von Energiebrunnenwasser ja Vermittlungsvereinbarung für Bewerbungen.

Sollte sich Ihre Adresse während des Bauvorhabens ändern, denken Sie bitte daran, die neue Adresse direkt der Wasserversorgungsanlage Kerava zu melden.

Die Wasserversorgungsanlage von Kerava hat auf die elektronische Archivierung der KVV-Pläne (Wasser- und Abwasserpläne des Grundstücks) umgestellt. Alle genehmigten KVV-Pläne müssen elektronisch als PDF-Dateien an den Dienst Lupapiste.fi übermittelt werden.

Aufträge für Wasser- und Kanalinspektionen der Liegenschaft erfolgen über den Kundendienst des Wasserversorgungsunternehmens, Tel. 040 318 2275. Das Personal des Wasserversorgungsunternehmens führt bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben stets einen Lichtbildausweis mit dem Namen und der Steuernummer des Mitarbeiters bei sich . Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Person nicht im Wasserversorgungswerk Kerava arbeitet, wenden Sie sich an den Kundendienst.

Die Wasserversorgungsanlage von Kerava verlegt die Wasserleitung vom Verbindungspunkt der Hauptleitung oder von der Fertigversorgung zum Wasserzähler.

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