Wasservertrag

Der Wasservertrag betrifft den Anschluss des Grundstücks an das Anlagennetz sowie die Bereitstellung und Nutzung der Anlagendienstleistungen. Vertragsparteien sind der Teilnehmer und die Wasserversorgungsanlage. Der Vertrag kommt schriftlich zustande.

Im Vertrag legt das Wasserversorgungsunternehmen die Deichhöhe des Grundstücks fest, also die Höhe, bis zu der Abwasser im Netz ansteigen kann. Wenn der Teilnehmer Grundstücke unterhalb der Höhe des Staudamms entwässert, haftet die Wasserversorgungsanlage nicht für Unannehmlichkeiten oder Schäden, die durch den Staudamm (Kanalüberschwemmung) verursacht werden.

Ein unterschriebener Wasservertrag ist eine der Voraussetzungen für die Bestellung von Wasser- und Abwasseranschlüssen. Ein Anschluss- oder Wasservertrag kann erstellt werden, wenn für das Grundstück eine gültige Anschlussstellenbescheinigung vorliegt.

Der Wasservertrag wird im Namen aller Grundstückseigentümer abgeschlossen und jeder Eigentümer unterzeichnet den Vertrag. Der Wasservertrag wird elektronisch übermittelt, sofern der Kunde dies nicht in Papierform wünscht. Wenn auf dem Grundstück kein gültiger Wasservertrag besteht, kann die Wasserversorgung unterbrochen werden.

Anhänge zum Wasservertrag:

  • Bei einem Eigentümerwechsel der Immobilie kommt der Wasservertrag schriftlich mit dem neuen Eigentümer zustande. Wenn die Immobilie bereits an das Wasserversorgungsnetz angeschlossen ist, kommt der Wasservertrag durch einen Eigentümerwechsel zustande. Die Wasserversorgung wird nicht unterbrochen. Der Eigentümerwechsel erfolgt mit einem separaten elektronischen Eigentümerwechselformular. Das Formular kann gemeinsam mit dem alten und neuen Eigentümer ausgefüllt werden, oder beide können ihr eigenes Formular senden. Änderungen des Namens und der Adresse im Bevölkerungsregister werden der Wasserversorgungsbehörde von Kerava nicht bekannt gegeben.

    Bei einer Vermietung der Immobilie kommt ein gesonderter Wasservertrag mit dem Mieter nicht zustande.

    Bei einem Eigentümerwechsel muss dem Wasserversorgungsunternehmen eine Kopie der Seite des Kaufvertrags vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Wasser- und Abwasseranschluss an den neuen Eigentümer übertragen wurde. Nach der Lesung des Eigentümerwechsels senden wir den Vertrag zur Unterzeichnung an den neuen Eigentümer. Es kommt zu Verzögerungen bei der Lieferung von Wasserverträgen, da die Informationen in den Verbindungsstatusanweisungen aktualisiert werden, um die Umsetzung widerzuspiegeln.

  • Der Wasservertrag wird gleichzeitig mit der Anschlussabrechnung bestellt. Sobald die Baugenehmigung rechtskräftig ist, wird der Wasservertrag dem Eigentümer per Post zugesandt.