Bäume fällen

Das Fällen eines Baumes auf dem Grundstück erfordert möglicherweise die Beantragung einer Genehmigung für Landschaftsbauarbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Baum auch ohne Genehmigung gefällt werden.

Die Notwendigkeit einer Genehmigung zum Fällen von Bäumen hängt unter anderem von den Lageplanbestimmungen, der landschaftlichen Bedeutung und Menge der zu fällenden Bäume sowie den auf dem Grundstück oder der Baustelle verbleibenden Bäumen ab.

Brauche ich eine Genehmigung, um einen Baum von einem Grundstück oder einer Baustelle zu fällen?

Auf einem Einfamilienhaus- oder Reihenhausgrundstück oder einer Baustelle kann ein Baum ohne Genehmigung gefällt werden, wenn der Baum offensichtlich umsturzgefährdet, abgestorben oder schwer beschädigt ist. Auch in diesem Fall muss die Baumfällung per E-Mail an die Bauaufsicht gemeldet werden.

Beim Fällen eines Baumes ist besondere Vorsicht geboten, die Baumstümpfe müssen entfernt und an ihrer Stelle neue Ersatzbäume gepflanzt werden.

In anderen Fällen ist für das Fällen eines Baumes eine Genehmigung der Stadt erforderlich. Die Schutzbestimmungen des Lageplans und die Regelungen zum Standort von Bäumen auf dem Grundstück können bei Bedarf von der Bauaufsicht überprüft werden.

Das Fällen von Bäumen ist aus Gründen der Vermüllung, der Beschattung, des Wunsches nach Veränderung usw. nicht gestattet.

Holzeinschlagserlaubnis

Eine Genehmigung zum Holzeinschlag wird bei der Stadt über den Dienst Lupapiste.fi beantragt. Bei der in der Leistung zu wählenden Maßnahme handelt es sich um eine landschafts- oder lebensraumwirksame Maßnahme / Fällen von Bäumen

Bäume fällen

Während der Brutzeit der Vögel vom 1.4. April bis 31.7. Juli sollte das Fällen von Bäumen vermieden werden. Ein Baum, der eine unmittelbare Gefahr darstellt, muss immer sofort gefällt werden, eine gesonderte Genehmigung ist für das Fällen nicht erforderlich.

  • Ein Baum, von dem eine unmittelbare Gefahr ausgeht, muss immer sofort gefällt werden und für das Fällen ist keine gesonderte Genehmigung erforderlich.

    Allerdings müssen Sie die Gefährlichkeit des Baumes auch im Nachhinein nachweisen können, zum Beispiel durch eine schriftliche Stellungnahme eines Baumpflegers oder Holzfällers und Fotos. Die Stadt verlangt, dass anstelle der als gefährlich abgeholzten Bäume neue Bäume gepflanzt werden.

    Bei Bäumen in schlechtem Zustand, die keine unmittelbare Gefahr darstellen, wird bei der Stadt eine Landschaftsbaugenehmigung beantragt, in deren Rahmen die Stadt die Dringlichkeit der Maßnahmen beurteilt.

  • Wenn auf dem Grundstück des Nachbarn wachsende Äste oder Wurzeln einen Schaden verursachen, kann der Bewohner den Nachbarn schriftlich auffordern, die schädlichen Äste und Wurzeln zu entfernen.

    Reagiert der Nachbar nicht innerhalb einer angemessenen Frist, berechtigt das Nachbarschaftsgesetz dazu, Wurzeln und Äste zu entfernen, die von der Nachbarseite bis zum eigenen Grundstück entlang der Grundstücksgrenze reichen.

  • Das Nachbarschaftsgesetz gibt das Recht, entlang der Grundstücksgrenze Wurzeln und Äste zu entfernen, die von der Nachbarseite bis zum eigenen Grundstück reichen.

    Das Nachbarschaftsrecht wird von der Polizei überwacht. Streitigkeiten über gesetzlich geregelte Sachverhalte werden vor dem Bezirksgericht geklärt und die Stadt ist für gesetzliche Angelegenheiten nicht zuständig.

    Machen Sie sich mit dem Nachbarschaftsgesetz (finlex.fi) vertraut.

Gefährliche und lästige Bäume in Stadtparks, Straßenbereichen und Wäldern

Über ein elektronisches Formular können Sie einen Baum melden, der in städtischen Parks, Straßenbereichen oder Wäldern eine Gefahr oder eine andere Belästigung darstellt. Nach der Benachrichtigung wird die Stadt den Baum vor Ort besichtigen. Nach der Besichtigung trifft die Stadt einen Beschluss über den gemeldeten Baum, der dem Meldenden per E-Mail zugesandt wird.

Potenziell gefährliche Bäume werden immer so schnell wie möglich inspiziert, in anderen Situationen werden Inspektionen durchgeführt, sobald es die Arbeitssituation zulässt. Wünsche zum Fällen von Bäumen im Zusammenhang mit Beschattung und Müllentsorgung sind beispielsweise nicht akut.

Bei der Fällungsentscheidung werden die Wünsche der Anwohner berücksichtigt, Verschattungen durch Bäume oder die Verunreinigung des Grundstücksgrundstücks sind jedoch kein Grund für das Fällen von Bäumen.

Wenn in der Bekanntmachung die Fällung eines Baumes auf der Grenze der Wohnungsbaugesellschaft gefordert wird, muss der Bekanntmachung das Protokoll der Vorstandssitzung der Wohnungsbaugesellschaft über die Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Fällung beigefügt werden. Darüber hinaus sind vor dem Abriss auch die Anwohner des Nachbargrundstücks zu konsultieren.

In Waldgebieten im Eigentum der Stadt werden Bäume hauptsächlich gemäß den Maßnahmen des Kerava-Forstplans gefällt. Zusätzlich zu den im Plan vorgesehenen Maßnahmen werden Einzelbäume aus städtischen Waldflächen nur dann entfernt, wenn von ihnen eine akute Gefahr für die Umwelt ausgeht.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf

In Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Fällen von Bäumen auf dem Grundstück:

In Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Fällen von Bäumen auf städtischen Grundstücken: