Nutzungsbedingungen der Anbaufläche; Spalten 1-36

Das Stadtplanungsamt der Stadt Kerava übergibt das Recht zur Nutzung des landwirtschaftlichen Grundstücks unter folgenden Bedingungen:

  1. Die Mietdauer gilt jeweils für eine Vegetationsperiode. Der Mieter hat das Recht, das Grundstück für die nächste Saison zu vermieten. Die fortgesetzte Nutzung der Website muss jährlich bis Ende Februar unter der Telefonnummer 040 318 2866 oder per E-Mail an kuntateknisetpalvelut@kerava.fi gemeldet werden
  2. Der Vermieter hat das Recht, die Höhe der Pacht in jeder Wirtschaftssaison zu überprüfen. Das Anbaugrundstück wird nur an Bewohner von Kerava vermietet.
  3. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust landwirtschaftlicher Produkte oder sonstige Schäden am Eigentum des Mieters.
  4. Das Grundstück hat eine Größe von einem Ar (1 a) und ist mit Pfählen auf dem Boden markiert. Jeder Bauer gibt 30 cm am Pfahl für den Weg ab, d. h. die Breite des Weges beträgt quer zum Rand 60 cm.
  5. Auf dem Grundstück können einjährige und mehrjährige Gemüse-, Kräuter- und Blumenpflanzen angebaut werden. Der Anbau von Gehölzen (z. B. Beerensträuchern) ist verboten.
  6. Der Standort darf keine störenden Strukturen wie hohe Werkzeugkästen, Gewächshäuser, Zäune oder Möbel aufweisen. Als Anbaumaßnahme ist die Verwendung von Käsetüchern erlaubt. Als Wasserbehälter wird ein Fass o.ä. mit dunkelbrauner oder schwarzer Farbe akzeptiert.
  7. Im Anbau dürfen keine chemischen Pflanzenschutzmittel oder Pestizide eingesetzt werden. Unkraut muss gejätet werden, und der Bewuchs des möglicherweise nicht bewirtschafteten Teils der Parzelle muss weniger als 20 cm hoch und unkrautfrei sein.
  8. Der Nutzer hat für die Sauberkeit seines Standortes und der Umgebung des Standortes zu sorgen. Gemischte Abfälle müssen in den dafür vorgesehenen Behältern zur Müllsammelstelle gebracht werden. Kompostierbare Abfälle vom Grundstück müssen auf dem Grundstück kompostiert werden. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter die Kosten einzuziehen, die der Mieter dadurch verursacht, dass er gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstößt, z.B. Kosten, die durch zusätzliche Reinigung entstehen.
  9. In der Gegend gibt es eine Sommerwasserleitung. Sie dürfen keine Teile aus den Wasserhähnen entfernen und kein eigenes Tuning einbauen.
  10. Aufgrund der Umweltschutzbestimmungen der Stadt und des Rettungsgesetzes ist das Entzünden von offenem Feuer im Grundstücksbereich verboten.
  11. Wenn mit der Bewirtschaftung des gemieteten Grundstücks nicht begonnen wurde und die Verzögerung nicht bis zum 15.6. bis dahin hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag zu kündigen und das Grundstück erneut zu vermieten.
  12. Muss die Stadt die Grundstücksfläche anderweitig nutzen, beträgt die Kündigungsfrist ein Jahr.

    Zusätzlich zu diesen Regeln sind im Grundstücksbereich die allgemeinen Ordnungsregeln der Stadt (z. B. Haustierdisziplin) einzuhalten.