Die Stadt Kerava erneuert die Hilfspraktiken für die Instandhaltung privater Straßen

Im Herbst 2023 wird die Stadt die laufenden Wartungsverträge kündigen und neue Fördergrundsätze festlegen. Ziel der Reform ist die Schaffung einer gleichberechtigten und rechtskonformen Praxis.

Am 28.3.2023. März XNUMX hat der technische Vorstand der Stadt Kerava die grundsätzliche Entscheidung getroffen, die Wartungsverträge für Privat- und Vertragsstraßen zu kündigen.

-Die Entscheidung gilt für alle Privat- und Vertragsstraßen in Kerava. Der Zweck bestehe darin, die privaten Straßenassistenzpraktiken der Stadt an das Privatstraßengesetz anzupassen und die Grundsätze für die Gewährung von Hilfe anzugleichen, erklärt der Infrastrukturdirektor Rainer Sirén.

Nach dem im Jahr 2019 überarbeiteten Privatstraßengesetz kann die Stadt finanzielle Unterstützung für die Instandhaltung einer Privatstraße gewähren oder die Instandhaltung ganz oder teilweise von der Stadt durchführen lassen, wenn eine Straßenkommission für die damit zusammenhängenden Angelegenheiten eingerichtet wurde die Straße. Darüber hinaus müssen im Privatstraßenregister und im Straßen- und Straßennetz-Informationssystem die Angaben zum Straßenbauamt und zur Privatstraße entsprechend den Vorgaben des Privatstraßengesetzes aktuell sein.

Die Stadt Kerava wird die Förderpraktiken für die Instandhaltung von Privatstraßen im Herbst 2023 erneuern. Derzeit leistet die Stadt Unterstützung für Privatstraßen in Form von Instandhaltungsarbeiten, in Zukunft wird den Straßen jedoch finanzielle Unterstützung gewährt nach den von der Stadt festgelegten Grundsätzen.

Die Stadt wird im Sommer 2023 eine Informationskonferenz zur Reform veranstalten. Der genaue Zeitpunkt der Veranstaltung wird im Frühjahr 2023 genauer bekannt gegeben.

Die laufenden Verträge werden im Herbst 2023 beendet

Um eine gleichberechtigte und rechtsstaatliche Praxis zu schaffen, wird die Stadt die bestehenden subventionsähnlichen privaten Straßeninstandhaltungsverträge im Herbst 2023 beenden. Die Kündigungsfrist für Verträge beträgt in der Regel sechs Monate, weshalb die Stadt wie in den Vorjahren den Winterdienst für Privatstraßen im Winter 2023–2024 durchführen wird.

Die Stadt wird im Herbst 2023 neue Bedingungen und Grundsätze für die Gewährung privater Zuschüsse für die Straßeninstandhaltung festlegen. Danach können Straßengemeinden Zuschüsse gemäß den neuen Praktiken beantragen.

Zur Prüfung der Kündigungsfrist müssen die Fakultäten die erforderlichen Unterlagen vorlegen

Die Stadt bittet die Straßenverwaltung, der Stadt Kopien aller Wartungsverträge, Karten, Entscheidungen oder anderer Dokumente im Zusammenhang mit der von der Stadt durchgeführten Instandhaltung von Privatstraßen zur Verfügung zu stellen. Die Einreichung der Unterlagen ist wichtig, damit die Stadt alle möglichen Einflussfaktoren auf die Kündigungsfrist kennt.

Die angeforderten Unterlagen müssen bis spätestens 14.5.2023. Mai XNUMX bei der Stadt eingereicht werden.

Unterlagen können zugestellt werden

  • per E-Mail an kaupunkitekniikki@kerava.fi. Geben Sie als Betreff der Nachricht „Privatstraßenproblem“ ein.
  • in einem Umschlag an das Sampola-Servicecenter in Kultasepänkatu 7, 04250 Kerava. Schreiben Sie auf den Umschlag: Stadtplanungsregister, Privatstraßenausgabe.

Es ist gut, dass sich die öffentliche Hand rechtzeitig organisiert, um den Unterhalt privater Straßen sicherzustellen, denn die Organisation wird in Zukunft Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen sein. Weitere Informationen und Hinweise zur Aufnahme des Straßendienstes erhalten Sie auf der Website der Stadt Kerava: Privatstraßen.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie per E-Mail an kaupunkitekniikki@kerava.fi anfordern.