Unterstützung für Wachstum und Lernen in der Vorschulerziehung

Kinder, die an der Vorschulerziehung teilnehmen, fallen gemäß dem Grundbildungsgesetz in den Bereich der Wachstums- und Lernförderung sowie der Schülerbetreuung. Nach dem Gesetz haben Kinder Anspruch auf angemessene Unterstützung, sobald Unterstützungsbedarf entsteht.

Die drei Ebenen der Unterstützung für das Wachstum und Lernen eines Kindes sind allgemeine, erweiterte und spezielle Unterstützung. Zu den im Grundschulgesetz vorgesehenen Förderformen gehören beispielsweise berufsbegleitende Sonderpädagogik, Dolmetsch- und Assistenzdienste sowie Sonderhilfen. Unterstützungsformen können auf allen Unterstützungsebenen sowohl einzeln als auch gleichzeitig und ergänzend eingesetzt werden.

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Ergänzende frühkindliche Bildung

Über die Vorschulerziehung hinaus hat das Kind die Möglichkeit, bei Bedarf am Vormittag vor Beginn der Vorschulerziehung oder am Nachmittag danach an einer ergänzenden frühkindlichen Bildung teilzunehmen.

Lesen Sie mehr über pädagogische Unterstützung der frühkindlichen Bildung als Ergänzung zur Vorschulerziehung.