Studienführer

Das Ziel des Gymnasialstudiums ist der Abschluss der für den Schulabschluss und die Immatrikulationsbescheinigung erforderlichen Studien. Die Sekundarstufe II bereitet auf die Aufnahme eines Hochschulstudiums an einer Universität oder Fachhochschule vor.

Die Sekundarstufe II vermittelt den Schülern Informationen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die für eine vielseitige Entwicklung des Berufslebens, der Hobbys und der Persönlichkeit notwendig sind. Im Gymnasium erwerben die Schüler Fähigkeiten für lebenslanges Lernen und kontinuierliche Selbstentwicklung.

Der erfolgreiche Abschluss des Gymnasiums erfordert eine eigenständige und verantwortungsvolle Herangehensweise an das Lernen sowie die Bereitschaft, eigene Lernkompetenzen zu entwickeln.

  • Der Lehrplan der High School umfasst drei Jahre. Das High-School-Studium wird in 2–4 Jahren abgeschlossen. Der Studienplan wird zu Beginn des Studiums so erstellt, dass im ersten und zweiten Jahr der gymnasialen Oberstufe jeweils ca. 60 Credits pro Jahr studiert werden. 60 Credits decken 30 Kurse ab.  

    Sie können Ihre Auswahl und Ihren Zeitplan später überprüfen, da Ihnen kein Kurs die Möglichkeit gibt, Ihr Lernen zu beschleunigen oder zu verlangsamen. Eine Verlangsamung wird immer gesondert mit dem Studienberater vereinbart und muss einen berechtigten Grund dafür haben. 

    In besonderen Fällen ist es sinnvoll, gleich zu Beginn der gymnasialen Oberstufe gemeinsam mit dem Studienberater einen Plan zu erstellen. 

  • Das Studium besteht aus Lehrveranstaltungen oder Studienabschnitten

    Das Studium der Sekundarstufe II für Jugendliche besteht aus landesweiten Pflicht- und Vertiefungskursen. Darüber hinaus bietet das Gymnasium eine große Auswahl an schulspezifischen Vertiefungs- und Praxiskursen an.

    Die Gesamtzahl der Lehrveranstaltungen bzw. Studienabschnitte und der Umfang des Studiums

    Im Sekundarbereich II für Jugendliche muss die Gesamtzahl der Kurse mindestens 75 Kurse betragen. Es wurde kein Höchstbetrag festgelegt. Je nach Wahl der Mathematik gibt es 47–51 Pflichtkurse. Es müssen mindestens 10 nationale Aufbaukurse gewählt werden.

    Das Studium besteht nach dem im Herbst 2021 eingeführten Curriculum aus bundesweiten Pflicht- und Wahlpflichtstudiengängen sowie bildungseinrichtungsspezifischen Wahlpflichtstudiengängen.

    Der Umfang des High-School-Studiums beträgt 150 Credits. Das Pflichtstudium umfasst je nach Wahl der Mathematik 94 oder 102 Credits. Der Student muss mindestens 20 Credits nationaler Wahlfächer absolvieren.

    Pflicht-, bundesweite Aufbau- und Wahlkurse bzw. Studiengänge

    Die Aufgaben für die Immatrikulationsprüfung werden auf der Grundlage von Pflicht- und bundesweiten Vertiefungs- oder Wahlveranstaltungen bzw. Studienzeiten erstellt. Spezifische Lehrveranstaltungen einer Bildungseinrichtung oder eines Studiengangs sind beispielsweise Lehrveranstaltungen mit Bezug zu einer bestimmten Fachgruppe. Je nach Interesse der Studierenden finden einige der Kurse nur alle zwei oder drei Jahre statt.

    Wenn Sie planen, im Herbst des dritten Studienjahres an den Immatrikulationsaufsätzen teilzunehmen, sollten Sie bereits im zweiten Studienjahr das Pflicht- und Vertiefungs- bzw. Wahlpflichtstudium der im Herbst zu schreibenden Fächer absolvieren.

  • In der beigefügten Tabelle zeigt die obere Zeile die Kursakkumulation des Studiums pro Studienwoche am Ende jeder Periode gemäß dem Dreijahresplan.

    Die obere Zeile zeigt die Akkumulation nach Kursen (LOPS2016).
    Die untere Zeile zeigt die Akkumulation nach Credits (LOPS2021).

    Studienjahr1. Folge2. Folge3. Folge4. Folge5. Folge
    1. 5-6

    10-12
    10-12

    20-24
    16-18

    32-36
    22-24

    44-48
    28-32

    56-64
    2. 34-36

    68-72
    40-42

    80-84
    46-48

    92-96
    52-54

    104-108
    58-62

    116-124
    3. 63-65

    126-130
    68-70

    136-140
    75-

    150-

    Die Anzahl der genehmigten und nicht bestandenen Leistungen nach Credit LOPS2021

    Das Pflicht- und das bundesweite Wahlfachstudium der einzelnen Fächer ist in den Grundlagen des Oberstufenlehrplans beschrieben. Das gemeinsame Mathematikmodul ist im vom Studierenden gewählten Mathematiklehrplan enthalten. Pflichtstudien, die der Studierende studiert oder bundesweite Wahlfächer genehmigt hat, können nachträglich nicht gelöscht werden. Die mögliche Aufnahme weiterer Wahlfächer und thematischer Studien in den Lehrplan eines Faches wird im örtlichen Lehrplan festgelegt. Davon werden nur die vom Studierenden mit Anerkennung abgeschlossenen Studien in den Lehrplan des Faches aufgenommen.

    Um den Lehrplan des Fachs zu bestehen, muss der Student den Hauptteil des Fachstudiums bestehen. Die Höchstzahl der nicht bestandenen Noten im Pflicht- und Wahlfachstudium beträgt wie folgt:

    Die Anzahl der genehmigten und nicht bestandenen Leistungen nach Credit LOPS2021

    Vom Studierenden absolvierte Pflicht- und Wahlfächer, davon kann es maximal ein nicht bestandenes Studium geben
    2-5 Credits0 Credits
    6-11 Credits2 Credits
    12-17 Credits4 Credits
    18 Credits6 Credits

    Die Note des Lehrplans wird als gewichteter arithmetischer Durchschnitt auf der Grundlage der Credits der vom Studierenden absolvierten Pflicht- und nationalen Wahlfächer ermittelt.

  • Pflicht-, Vertiefungs- und schulspezifische Lehrveranstaltungen bzw. bundesweite, fakultative und einrichtungsspezifische Studiengänge und die Gleichwertigkeit von Lehrveranstaltungen und Studiengängen.

    Gehen Sie zu den Äquivalenztabellen für Kurse und Studienzeiten.

  •  matikezupe
    8.2061727
    9.4552613
    11.4513454
    13.1524365
    14.45789
  • Anwesenheitspflicht und Abwesenheiten

    Der/die Studierende ist verpflichtet, bei jeder Unterrichtsstunde gemäß Arbeitsplan und bei den gemeinsamen Veranstaltungen der Bildungseinrichtung anwesend zu sein. Sie können aus Krankheitsgründen oder mit im Voraus beantragter und erteilter Genehmigung abwesend sein. Eine Abwesenheit entbindet Sie nicht von den Aufgaben, die Teil des Studiums sind, jedoch müssen die Aufgaben, die aufgrund der Abwesenheit nicht erledigt wurden, und die in den Lehrveranstaltungen behandelten Themen selbstständig erledigt werden.

    Weitere Informationen finden Sie im Abwesenheitsformular der Kerava High School: Abwesenheitsmodell der Kerava High School (pdf).

    Beurlaubung, Beantragung von Abwesenheit und Urlaub

    Der Fachlehrer kann individuelle Abwesenheiten für Studienbesuche, die Organisation von Festen oder Veranstaltungen an der Bildungseinrichtung sowie aus Gründen der Studierendenwerkstätigkeit genehmigen.

    • Der Gruppenleiter kann eine Abwesenheit von maximal drei Tagen genehmigen.
    • Der Schulleiter gewährt aus berechtigtem Grund längere Befreiungen vom Schulbesuch.

    Der Urlaubsantrag wird in Wilma gestellt

    Der Urlaubsantrag wird elektronisch in Wilma gestellt. Bei der ersten Unterrichtsstunde eines Kurses bzw. einer Lerneinheit müssen Sie stets anwesend sein oder Ihre Abwesenheit dem Kursleiter vorab mitteilen.

  • Das Fernbleiben von einer Lehrveranstaltung oder einer Studieneinheitsprüfung muss vor Prüfungsbeginn dem Kursleiter in Wilma gemeldet werden. Die fehlende Prüfung muss am nächsten allgemeinen Prüfungstag nachgeholt werden. Die Lehrveranstaltung und Studieneinheit kann auch bei fehlender Prüfungsleistung bewertet werden. Nähere Bewertungsgrundsätze für Lehrveranstaltungen und Studienzeiten werden in der ersten Unterrichtsstunde vereinbart.

    Für diejenigen, die in der letzten Woche wegen Urlaub oder Hobbys abwesend sind, wird keine zusätzliche Prüfung organisiert. Der/die Studierende muss in üblicher Weise entweder an der Lehrveranstaltungsprüfung, der Wiederholungsprüfung oder der Gesamtprüfung teilnehmen.

    Allgemeine Prüfungen finden mehrmals im Jahr statt. Bei der Herbstgesamtprüfung können Sie auch die anerkannten Noten des vorangegangenen Schuljahres verbessern.

  • Sie können ein langes Mathematikstudium in ein kurzes Mathematikstudium umwandeln. Ein Wechsel bedarf immer der Rücksprache mit dem Studienberater.

    Lange Mathematikkurse werden wie folgt als kurze Mathematikkurse angerechnet:

    LOPS1.8.2016, das am 2016. August XNUMX in Kraft trat:

    • MAA02 → MAB02
    • MAA03 → MAB03
    • MAA06 → MAB07
    • MAA08 → MAB04
    • MAA10 → MAB05

    Andere Studien nach dem langen Lehrplan sind schulspezifische Anwendungskurse mit kurzem Lehrplan.

    Neues LOPS1.8.2021 tritt am 2021. August XNUMX in Kraft:

    • MAA02 → MAB02
    • MAA03 → MAB03
    • MAA06 → MAB08
    • MAA08 → MAB05
    • MAA09 → MAB07

    Weitere genehmigte Teilstudiengänge nach dem Langstudienplan bzw. entsprechend den im Rahmen des Austauschs aus den Modulen übriggebliebenen Credits sind Wahlpflichtstudiengänge des Kurzstudienplans.

  • Die vom Schüler in der Vergangenheit erbrachten Studienleistungen und sonstigen Kompetenzen können unter bestimmten Voraussetzungen als Teil des Gymnasialstudiums anerkannt werden. Der Schulleiter trifft die Entscheidung, Kompetenzen im Rahmen des Studiums der Sekundarstufe II zu ermitteln und anzuerkennen.

    Gutschrift für Studien im LOPS2016-Studium

    Ein Schüler, der sein Studium gemäß dem OPS2016-Lehrplan abschließt und zuvor abgeschlossene Studien oder andere Kompetenzen im Rahmen des Gymnasialstudiums anerkennen lassen möchte, muss eine Kopie des Abschlusszeugnisses oder Kompetenznachweises in den Briefkasten des Schulleiters einreichen.

    Anerkennung der Kompetenz in LOPS2021-Studien

    Ein Student, der nach dem LOPS2021-Lehrplan studiert, beantragt die Anerkennung seines/ihres zuvor abgeschlossenen Studiums und anderer Fähigkeiten in Wilma unter Studium -> HOPS.

    Anleitung für Schüler zur Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen im Rahmen des Studiums der Sekundarstufe II LOPS2021

    Hinweise zur Beantragung der Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen LOPS2021 (pdf)

     

  • Erziehung zu Religion und Lebensanschauung

    Die Kerava-Oberschule bietet evangelisch-lutherischen und orthodoxen Religionsunterricht sowie Wissensvermittlung über Lebensperspektiven. Der Unterricht der orthodoxen Religion ist als Online-Studium organisiert.

    Der Schüler ist verpflichtet, sich entsprechend seiner Religion am organisierten Unterricht zu beteiligen. Sie können studienbegleitend auch andere Fächer belegen. Ein Unterricht in anderen Religionen kann auch organisiert werden, wenn mindestens drei Schüler, die anderen Religionen angehören, einen Unterricht beim Schulleiter beantragen.

    Ein Schüler, der nach seinem 18. Lebensjahr mit der Sekundarstufe II beginnt, erhält je nach seiner Wahl entweder Informationen zur Religion oder zur Lebensanschauung.

  • Ziele der Bewertung

    Die Vergabe einer Note ist nur eine Form der Beurteilung. Zweck der Evaluation ist es, den Studierenden eine Rückmeldung über den Studienverlauf und die Lernergebnisse zu geben. Ziel der Evaluation ist es darüber hinaus, den Studierenden in seinem Studium zu fördern und den Eltern Informationen über den Studienfortschritt zu geben. Die Bewertung dient als Nachweis bei der Bewerbung für ein weiterführendes Studium oder das Berufsleben. Die Evaluation hilft Lehrkräften und der Schulgemeinschaft bei der Weiterentwicklung des Unterrichts.

    Evaluation des Kurses und der Studieneinheit

    Die Bewertungskriterien für den Kurs und die Lerneinheit werden in der ersten Unterrichtsstunde vereinbart. Die Bewertung kann auf Klassenaktivitäten, Lernaufgaben, Selbst- und Peer-Bewertung sowie eventuellen schriftlichen Tests oder anderen Nachweisen basieren. Die Note kann sich aufgrund von Fehlzeiten verschlechtern, wenn keine ausreichenden Leistungsnachweise vorliegen. Online-Studien und selbstständig absolvierte Lehrveranstaltungen müssen mit Genehmigung abgeschlossen werden.

    Noten

    Jeder High-School-Kurs und jede Studienperiode wird separat und unabhängig voneinander bewertet. Nationale Pflicht- und Vertiefungskurse sowie Studiengänge werden mit den Nummern 4–10 bewertet. Schulspezifische Lehrveranstaltungen und bildungseinrichtungsspezifische Wahlpflichtfächer werden gemäß Lehrplan entweder mit den Noten 4–10 oder mit der Leistungsnote S bzw. nicht bestanden H bewertet. Nicht bestandene schulspezifische Lehrveranstaltungen und Studiengänge zählen nicht zur Anzahl der absolvierten Studien durch den Schüler.

    Die Curriculumsnote „T“ (abzuschließen) bedeutet, dass der Student den Kurs unvollständig abgeschlossen hat. Der Leistung fehlt eine Prüfung und/oder eine oder mehrere der zu Beginn der Unterrichtsstunde vereinbarten Lernaufgaben. Eine unvollständige Prüfungsleistung muss bis zum nächsten Wiederholungsprüfungstermin nachgeholt oder vollständig wiederholt werden. Die Lehrkraft benotet die fehlenden Leistungen in Wilma für die entsprechende Lehrveranstaltung und Lerneinheit.

    Die Note „L“ (abgeschlossen) bedeutet, dass der/die Studierende den Kurs bzw. die Studieneinheit noch einmal vollständig absolvieren muss. Bei Bedarf erhalten Sie weitere Informationen bei der jeweiligen Lehrkraft.

    Sofern im Curriculum des Faches nicht die Leistungsnote der Lehrveranstaltung oder Studieneinheit als alleiniges Bewertungskriterium angegeben ist, wird jede Leistung stets zunächst numerisch bewertet, unabhängig davon, ob für die Lehrveranstaltung, den Studiengang oder den Fachlehrplan eine Leistungsnote vergeben wird bzw. ob eine andere Bewertungsmethode verwendet wird. Die numerische Bewertung wird gespeichert, falls der Student eine numerische Note für das Abschlusszeugnis wünscht.

  • Eine bestandene Note erhöhen

    Durch die Teilnahme an der Gesamtprüfung im August können Sie einmalig versuchen, die anerkannte Kursnote bzw. die Note der Studieneinheit zu verbessern. Die Note wird besser sein als die Leistung. Sie können sich nur für einen Kurs oder eine Studieneinheit bewerben, die ein Jahr zuvor abgeschlossen wurde.

    Eine nicht bestandene Note erhöhen

    Sie können versuchen, eine nicht bestandene Note einmalig durch die Teilnahme an der Gesamtprüfung oder der Lehrveranstaltungsprüfung in der letzten Woche aufzubessern. Um zur Wiederholungsprüfung zu gelangen, kann von der Lehrkraft die Teilnahme am Förderunterricht oder die Bearbeitung zusätzlicher Aufgaben verlangt werden. Eine nicht bestandene Note kann auch durch Wiederholung der Lehrveranstaltung oder Studieneinheit erneuert werden. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt in Wilma. Die in der Wiederholungsprüfung anerkannte Note wird als neue Note für den Kurs bzw. die Studieneinheit übernommen.

    Steigende Noten bei der Wiederholungsprüfung

    Mit einer Wiederholungsprüfung können Sie versuchen, die Note von maximal zwei verschiedenen Lehrveranstaltungen bzw. Studieneinheiten gleichzeitig zu verbessern.

    Versäumt ein/e Studierende/r die von ihm/ihr angekündigte Wiederholungsprüfung ohne triftigen Grund, verliert er/sie den Anspruch auf Wiederholungsprüfung.

    Allgemeine Prüfungen

    Allgemeine Prüfungen finden mehrmals im Jahr statt. Bei der Herbstgesamtprüfung können Sie auch die anerkannten Noten des vorangegangenen Schuljahres verbessern.

  • Die Kurse, die Sie an anderen Bildungseinrichtungen belegen, werden in der Regel mit einer Leistungsnote bewertet. Wenn es sich um einen Kurs oder eine Lerneinheit handelt, die im Lehrplan der Oberstufe numerisch bewertet wird, wird deren Note wie folgt in die Notenskala der Oberstufe geändert:

    Skala 1-5High-School-SkalaSkala 1-3
    Verlassen4 (abgelehnt)Verlassen
    15 (notwendig)1
    26 (mäßig)1
    37 (befriedigend)2
    48 (gut)2
    59 (lobenswert)
    10 (ausgezeichnet)
    3
  • Abschlussbewertung und Abschlusszertifikat

    Im Abschlusszeugnis wird die Abschlussnote des Faches als arithmetisches Mittel der absolvierten Pflicht- und bundesweiten Leistungskurse ermittelt.

    Gemäß dem im Herbst 2021 eingeführten Lehrplan errechnet sich die Abschlussnote aus dem arithmetischen Mittel der bundesweiten Pflicht- und Wahlpflichtstudiengänge, gewichtet mit dem Umfang des Studiengangs.

    Pro Fach darf es maximal folgende Anzahl nicht bestandener Noten geben:

    LOPS2016Kurse
    Vollendet
    obligatorisch und
    bundesweit
    Vertiefung
    Kurse
    1-23-56-89
    Abgelehnt
    Kurse max
    0 1 2 3
    LOPS2021Credits
    Vollendet
    bundesweit
    obligatorisch und
    Optional
    Studiengänge
    (Umfang)
    2-56-1112-1718
    Abgelehnt
    Studiengänge
    0 2 4 6

    Nationale Kurse können nicht aus dem Abschlusszeugnis gestrichen werden

    Abgeschlossene nationale Kurse können nicht vom Abschlusszeugnis gestrichen werden, auch wenn sie nicht bestanden werden oder den Durchschnitt unterschreiten. Bei abgelehnten schulspezifischen Kursen wird die Anzahl der Kurse nicht kumuliert.

    Gemäß dem im Herbst 2021 eingeführten Lehrplan ist es nicht möglich, die Pflichtstudien, die der Student studiert hat, oder die anerkannten nationalen Wahlfächer zu streichen. Bei abgelehnten bildungseinrichtungsspezifischen Studiengängen werden die Studienpunkte nicht gutgeschrieben.

  • Möchte der Studierende seine Abschlussnote verbessern, muss er vor oder nach der Immatrikulationsprüfung an einer mündlichen Prüfung, also einer Klausur, in den von ihm gewählten Fächern teilnehmen. Die Prüfung kann auch einen schriftlichen Teil umfassen.

    Zeigt der Studierende in der Prüfung eine höhere Reife und eine bessere Beherrschung des Faches, als die Fachnote, die sich aus den Noten der Lehrveranstaltungen oder Studieneinheiten ergibt, erfordert, wird die Note erhöht. Die Prüfung kann nicht die Endnote ermitteln. Die Lehrkraft kann die Gesamtnote des Studierenden auch anheben, wenn die letzten Credits hierfür Anlass geben. Kompetenzen im Wahlpflichtstudium schulspezifischer Lehrveranstaltungen können dann ebenfalls berücksichtigt werden.

  • Ein High-School-Abschlusszeugnis wird einem Schüler verliehen, der den High-School-Lehrplan erfolgreich abgeschlossen hat. Der Student muss mindestens 75 Kurse absolvieren, alle Pflichtkurse und 10 nationale Aufbaukurse. Gemäß dem im Herbst 2021 eingeführten Lehrplan muss der Studierende mindestens 150 Credits, alle Pflichtkurse und mindestens 20 Credits nationaler Wahlfächer absolvieren.

    Voraussetzung für den Erwerb des Abiturzeugnisses ist ein Haupt- oder Berufsschulabschluss.

    Für Pflichtfächer und optionale Fremdsprachen wird eine Zahlennote gemäß der Oberstufenordnung vergeben. Für studienbegleitende und thematische Studiengänge sowie bildungseinrichtungsspezifische Wahlfachstudiengänge wird eine Leistungsnote vergeben. Auf Antrag hat der Studierende Anspruch auf eine Leistungsnote für den Sportunterricht und solche Fächer, in denen die Studienleistung des Studierenden nur eine Lehrveranstaltung oder nach dem neuen Lehrplan nur zwei Credits umfasst, sowie für optionale Fremdsprachen, sofern dies der Fall ist Die Studienleistungen der Studierenden umfassen dort nur zwei Lehrveranstaltungen bzw. maximal vier Credits.

    Die Änderung einer numerischen Note in eine Leistungsnote muss schriftlich gemeldet werden. Das entsprechende Formular erhalten Sie im Studiensekretariat der gymnasialen Oberstufe, dort muss das Formular ebenfalls spätestens einen Monat vor dem Ausstellungsdatum des Zeugnisses retourniert werden.

    Andere im Lehrplan festgelegte und für die gymnasiale Oberstufenaufgabe geeignete Studiengänge werden mit einer Leistungsnote bewertet.

  • Ist der Studierende mit der Beurteilung nicht zufrieden, kann er den Schulleiter bitten, die Entscheidung bzw. die abschließende Beurteilung seines Studienfortschritts zu erneuern. Der Schulleiter und die Lehrer entscheiden über eine neue Bewertung. Bei Bedarf können Sie bei der Landesverwaltungsbehörde eine Berichtigung des Bescheides zum neuen Bescheid beantragen.

    Besuchen Sie die Website des Regionalverwaltungsamtes: Nachbesserungsanspruch des Privatkunden.

  • In der gymnasialen Oberstufe werden folgende Zertifikate verwendet:

    Abitur

    Ein High-School-Abschlusszeugnis wird einem Schüler ausgestellt, der den gesamten High-School-Lehrplan abgeschlossen hat.

    Bescheinigung über den Abschluss des Lehrplans

    Eine Abschlussbescheinigung wird ausgestellt, wenn der Schüler die Studienleistungen in einem oder mehreren Fächern der Sekundarstufe II abgeschlossen hat und nicht die Absicht hat, die gesamten Studienleistungen der Sekundarstufe II abzuschließen.

    Scheidungsurkunde

    Eine Abschlussbescheinigung wird einem Schüler ausgehändigt, der die High School verlässt, bevor er den gesamten High-School-Lehrplan abgeschlossen hat.

    Zertifikat über mündliche Sprachkenntnisse

    Das Zeugnis über die mündliche Sprachprüfung wird dem Studierenden ausgehändigt, der eine mündliche Sprachprüfung in einer längeren Fremdsprache oder einer anderen inländischen Sprache absolviert hat.

    Abiturzeugnis

    Ein Abiturzeugnis wird dem Schüler verliehen, der den bundesweiten Abiturstudiengang und die dafür erforderlichen Studien ordnungsgemäss abgeschlossen hat.

    Luma-Line-Zertifikat

    Eine Bescheinigung über abgeschlossene naturwissenschaftlich-mathematische Lehrveranstaltungen wird als Anlage zum Abschlusszeugnis der gymnasialen Oberstufe (LOPS2016) ausgehändigt. Voraussetzung für die Erlangung des Zeugnisses ist, dass der Studierende im Rahmen seines Studiums im mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiengang mindestens sieben schulspezifische Anwendungskurse oder thematische schulspezifische Kurse in mindestens drei verschiedenen Fächern absolviert hat, und zwar fortgeschrittene Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Geographie, Informatik, Fachstudien und ein Naturwissenschaftspass. Themenkunde und Naturwissenschaftspass zählen zusammen als ein Fach.

  • Nach Inkrafttreten des Schulpflichtgesetzes am 1.8.2021. August 18 ist ein Schüler unter XNUMX Jahren, der ein Gymnasium begonnen hat, verpflichtend. Ein studienpflichtiger Student kann die Bildungseinrichtung nicht freiwillig verlassen, es sei denn, er hat einen neuen Studienort, an den er zur Absolvierung seiner Schulpflicht wechselt.

    Der Studierende muss der Bildungseinrichtung im Rücktrittsschreiben den Namen und die Kontaktdaten des künftigen Studienortes mitteilen. Vor Annahme der Rücktrittserklärung wird der Studienort überprüft. Für einen studienpflichtigen Studierenden ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein erwachsener Student kann ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten einen Rücktritt beantragen.

    Anweisungen zum Ausfüllen des Rücktrittsformulars und ein Link zum Rücktrittsformular von Wilma.

    Hinweise für Studierende, die nach LOPS 2021 studieren

    Link zu Wilma: Rücktritt (das Formular ist für den Erziehungsberechtigten und den erwachsenen Schüler sichtbar)
    Verknüpfung: Anleitung für LOPS2021-Studierende (pdf)

    Anleitung für Studierende, die nach LOPS2016 studieren

    Verknüpfung: Rücktrittsformular für LOPS2016-Studierende (pdf)

  • Ordnungsregeln der Kerava High School

    Abdeckung der Ordnungsregeln

    • Die Organisationsregeln gelten für alle an der Kerava High School tätigen Personen. Während der Arbeitszeit der Bildungseinrichtung im Bereich der Bildungseinrichtung (Grundstücke und deren Gelände) sowie bei Veranstaltungen der Bildungseinrichtung sind die Ordnungsregeln einzuhalten.
    • Die Regelungen gelten auch für Veranstaltungen der Bildungseinrichtung außerhalb des Gebiets der Bildungseinrichtung und außerhalb der eigentlichen Arbeitszeiten.

    Ziele der Bestellregeln

    • Ziel der Organisationsordnung ist eine angenehme, sichere und friedliche Schulgemeinschaft.
    • Jeder ist gegenüber der Gemeinschaft für die Einhaltung der Regeln verantwortlich.

    Bereich der Bildungseinrichtung. Arbeitszeiten der Bildungseinrichtung

    • Unter dem Bereich der Bildungseinrichtung versteht man das Gymnasiumsgebäude und die dazugehörigen Gelände- und Parkflächen.
    • Als Arbeitszeit der Bildungseinrichtung gelten die Arbeitszeit gemäß Studienjahresplan sowie alle von der Bildungseinrichtung und der Studierendenschaft während der Arbeitszeit der Bildungseinrichtung organisierten und im Studienjahresplan erfassten Veranstaltungen.

    Rechte und Pflichten der Studierenden

    • Der/die Studierende hat Anspruch auf eine im Lehrplan vorgesehene Lehr- und Lernförderung.
    • Studierende haben das Recht auf eine sichere Lernumgebung. Der Bildungsorganisator muss den Schüler vor Mobbing, Gewalt und Belästigung schützen.
    • Studierende haben das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf persönliche Freiheit und Integrität sowie das Recht auf Schutz des Privatlebens.
    • Die Bildungseinrichtung muss die Gleichberechtigung verschiedener Lernender sowie die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte sprachlicher, kultureller und religiöser Minderheiten fördern.
    • Der Schüler ist zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet, es sei denn, dass ein berechtigter Grund für sein Fernbleiben vorliegt.
    • Der Studierende muss seine Aufgaben gewissenhaft erledigen und sich sachlich verhalten. Der Student muss sich verhalten, ohne andere zu schikanieren, und Aktivitäten vermeiden, die die Sicherheit oder Gesundheit anderer Studenten, der Gemeinschaft der Bildungseinrichtung oder der Studienumgebung gefährden könnten.

    Schulausflüge und Nutzung von Verkehrsmitteln

    • Die Bildungseinrichtung hat ihre Schüler für Klassenfahrten versichert.
    • Transportmittel müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen gelagert werden. Fahrzeuge dürfen nicht auf Einfahrten abgestellt werden. Auch im Parkhaus sind die Vorschriften und Anweisungen zur Lagerung von Transportmitteln zu beachten.

    Tägliche Arbeit

    • Der Unterricht beginnt und endet genau nach dem regulären Stundenplan der Bildungseinrichtung oder dem gesondert bekannt gegebenen Programm.
    • Jeder hat das Recht auf Seelenfrieden bei der Arbeit.
    • Sie müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen.
    • Mobiltelefone und andere elektronische Geräte dürfen den Unterricht nicht stören.
    • Während der Prüfung ist es dem Studierenden nicht gestattet, ein Telefon bei sich zu haben.
    • Lehrer und Schüler achten darauf, dass der Unterrichtsraum am Ende des Unterrichts sauber ist.
    • Sie dürfen kein Schuleigentum zerstören oder das Gelände verunreinigen.
    • Beschädigte oder gefährliche Gegenstände sind unverzüglich dem Schulleiter, dem Studienbüro oder dem Schulleiter zu melden.

    Flure, Lobbys und Kantine

    • Die Schüler gehen zur festgelegten Zeit zum Essen. Beim Essen ist auf Sauberkeit und gute Manieren zu achten.
    • Personen, die sich in den öffentlichen Räumlichkeiten der Bildungseinrichtung aufhalten, dürfen während des Unterrichts und bei Prüfungen keine Störungen verursachen.

    Rauchen und Rauschmittel

    • Der Konsum von Tabakwaren (einschließlich Schnupftabak) ist in der Bildungseinrichtung und auf dem Gelände der Bildungseinrichtung verboten.
    • Das Mitbringen von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln sowie deren Konsum ist während der Schulöffnungszeiten auf dem Schulgelände und bei allen von der Schule organisierten Veranstaltungen (einschließlich Ausflügen) untersagt.
    • Ein Mitglied der Schulgemeinschaft darf während der Arbeitszeit der Bildungseinrichtung nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln erscheinen.

    Betrug und ein betrügerischer Versuch

    • Betrügerisches Verhalten bei Prüfungen oder anderen Arbeiten, wie z. B. der Anfertigung einer Abschlussarbeit oder einem Referat, führt zur Ablehnung der Leistung und ggf. zur Kenntnisnahme der Lehrenden sowie der Erziehungsberechtigten von Studierenden unter 18 Jahren.

    Abwesenheitsberichte

    • Erkrankt ein Schüler oder muss er aus einem anderen wichtigen Grund vom Unterricht fernbleiben, ist dies der Bildungseinrichtung über das Abwesenheitssystem mitzuteilen.
    • Alle Abwesenheiten müssen in einer einvernehmlich vereinbarten Weise erklärt werden.
    • Abwesenheiten können zum Abbruch des Kurses führen.
    • Die Bildungseinrichtung ist nicht verpflichtet, für einen Studierenden, der wegen Urlaub oder aus einem ähnlichen Grund abwesend ist, zusätzlichen Unterricht zu organisieren.
    • Ein Studierender, der einer Prüfung aus triftigem Grund fernbleibt, hat das Recht, eine Ersatzprüfung abzulegen.
    • Eine Abwesenheitserlaubnis für maximal drei Tage erteilt der Gruppenleiter.
    • Die Erlaubnis zur Abwesenheit von mehr als drei Tagen erteilt der Schulleiter.

    Sonstige Vorschriften

    • In den Angelegenheiten, die in der Geschäftsordnung nicht ausdrücklich erwähnt sind, gelten die Regelungen und Verordnungen für die Oberstufenschulen, beispielsweise das Oberstufenschulgesetz und die Bestimmungen anderer Gesetze für Oberstufenschulen.

    Verstoß gegen Ordnungsregeln

    • Ein Lehrer oder Schulleiter kann einem Schüler, der sich unangemessen verhält oder den Unterricht stört, anordnen, den Unterricht oder die von der Bildungseinrichtung organisierte Veranstaltung zu verlassen.
    • Unangemessenes Verhalten kann zu einem Vorstellungsgespräch, Kontaktaufnahme, schriftlicher Verwarnung oder vorübergehender Entlassung aus der Bildungseinrichtung führen.
    • Der Schüler haftet für den Schadensersatz für Schäden, die er am Eigentum der Schule verursacht.
    • Spezifischere Anweisungen und Vorschriften zu den Sanktionen und Verfahren bei Verstößen gegen die Schulregeln finden sich im Gesetz der Sekundarstufe II, im Lehrplan der Sekundarstufe II und im Plan der Sekundarstufe II von Kerava zur Anwendung von Disziplinarmaßnahmen.