Ein Jahr früher oder später zur Schule gehen

Ein Jahr früher mit der Schule beginnen

Die Schulreife des Schülers wird während des Vorschuljahres gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten und dem Vorschullehrer des Kindes beurteilt. Wenn der Vormund und die Vorschullehrerin des Kindes zu dem Schluss kommen, dass das Kind die Voraussetzungen für einen Schuleintritt ein Jahr früher als vorgeschrieben hat, muss die Schulreife des Kindes beurteilt werden.

Der Vormund vereinbart auf eigene Kosten einen Termin mit einem privaten Psychologen, um eine Beurteilung der Schulreife vorzunehmen. Die Ergebnisse der Studie zur Beurteilung der Schulreife werden dem Leiter der Grundbildung für Bildung und Unterricht vorgelegt. Die Abrechnung wird an die Adresse zugestellt Ministerium für Bildung und Unterricht, Erklärung des Schulanfängers/Direktor für Grundbildung, Postfach 123 04201 Kerava.

Wenn der Schüler die Voraussetzungen für einen Schuleintritt ein Jahr früher als vorgesehen erfüllt, wird über seine Aufnahme als Schüler entschieden.

Ein Jahr später beginnt die Schule

Wenn der Sonderpädagoge und der Schulpsychologe zu dem Schluss kommen, dass der Schüler ein Jahr später als vorgeschrieben eingeschult werden muss, wird die Angelegenheit mit dem Erziehungsberechtigten besprochen. Der Vormund kann sich auch selbst an die Vorschullehrerin oder den Sonderpädagogen wenden, wenn er Bedenken im Zusammenhang mit dem Lernen des Kindes hat.

Nach dem Gespräch kontaktiert die Erzieherin oder die Sonderpädagogin den Psychologen, der den Forschungsbedarf des Kindes beurteilt.

Ist aufgrund der Untersuchungen und Beurteilungen des Kindes eine Verzögerung des Schulbeginns erforderlich, stellt der Erziehungsberechtigte in Zusammenarbeit mit der Sonderpädagogin einen Antrag auf Verschiebung des Schulbeginns. Dem Antrag ist ein Gutachten beizufügen. Der Antrag mit Anlagen wird vor dem Ende der Schulanmeldung beim Leiter für Wachstums- und Lernunterstützung eingereicht.