Ordnungsregeln der Schule

Die Ordnungsregeln der Grundschulen von Kerava

1. Der Zweck der Bestellordnung

An meiner Schule werden die schulischen Ordnungsregeln und die geltenden Gesetze eingehalten. Die Organisationsregeln fördern die Ordnung innerhalb der Schule, den reibungslosen Ablauf des Unterrichts sowie Sicherheit und Komfort.

2. Anwendung der Bestellregeln

Die Ordnungsregeln meiner Schule gelten während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände, in von der Lehrkraft bestimmten Lernumgebungen und bei Veranstaltungen der Schule.

3. Das Recht auf gleiche und gleiche Behandlung

Ich und andere Schüler werden in der Schule gleich und gleich behandelt. Meine Schule hat einen Plan, um alle Schüler vor Gewalt, Mobbing, Diskriminierung und Belästigung zu schützen. Meine Schule nutzt das KiVa-Koulu-Programm.

Der Lehrer oder Schulleiter meldet Belästigungen, Mobbing, Diskriminierung oder Gewalt, die ihm im Lernumfeld oder auf dem Schulweg bekannt werden, dem Vormund des verdächtigen und betroffenen Schülers.

4. Pflicht zur Teilnahme an der Lehre

An Schulwerktagen nehme ich am Unterricht teil, es sei denn, mir wurde eine Abwesenheitserlaubnis erteilt. Ich werde am Unterricht teilnehmen, bis ich meine Pflichtschulzeit abgeschlossen habe.

5. Verpflichtung zu gutem Verhalten und Rücksichtnahme auf andere

Ich verhalte mich höflich und nehme Rücksicht auf andere. Ich schikaniere nicht, ich diskriminiere nicht und ich gefährde nicht die Sicherheit anderer oder die Lernumgebung. Ich erzähle einem Erwachsenen von dem Mobbing, das ich sehe oder höre.

Ich komme pünktlich zum Unterricht. Ich erledige meine Aufgaben gewissenhaft und verhalte mich sachlich. Ich befolge die Anweisungen und gebe mir die Gewissheit, dass ich beruhigt arbeiten kann. Ich folge guten Essgewohnheiten. Ich kleide mich für jede Unterrichtsstunde angemessen.

6. Quellennutzung und Informationssicherheit

Ich verwende in meiner Arbeit nur autorisierte Texte und Bilder oder gebe die Quelle der von mir verwendeten Texte und Bilder bekannt. Ich veröffentliche ein von einer anderen Person aufgenommenes Foto oder Video nur mit deren Erlaubnis im Internet, in sozialen Medien oder an anderen öffentlichen Orten. Ich befolge die in der Schule gegebenen Anweisungen zur Informationssicherheit.

7. Nutzung von Computern, Mobiltelefonen und anderen mobilen Geräten

Ich benutze die Computer und andere Geräte der Schule sowie das Informationsnetzwerk der Schule sorgfältig und gemäß den Anweisungen, die mir beigebracht wurden. Ich nutze meine eigenen Geräte zum Lernen im Unterricht oder für andere Lehrveranstaltungen gemäß Lehrplan nur mit Genehmigung der Lehrkraft. Ich nutze keine mobilen Geräte, um den Unterricht zu stören.

8. Aufenthalt und Bewegung

Meine Pausen verbringe ich auf dem Schulgelände. Während des Schultages verlasse ich das Schulgelände nur mit der Erlaubnis eines Erwachsenen in der Schule. Ich gehe ruhig und auf einem sicheren Weg zur Schule.

9. Auf Sauberkeit und die Umwelt achten

Ich kümmere mich um das Eigentum der Schule, die Lernmaterialien und meine eigenen Sachen. Ich respektiere das Eigentum anderer Menschen. Ich werfe den Müll in den Mülleimer und räume hinter mir auf. Ich bin zum Schadensersatz verpflichtet und verpflichtet, das Schulgelände, das ich verunreinigt oder in Unordnung gebracht habe, zu reinigen oder in Ordnung zu bringen.

10. Sicherheit

Ich befolge die Sicherheitshinweise, die mir überall auf dem Schulgelände gegeben werden. Ich lagere die Fahrrad-, Moped- und Co.-Ausrüstung auf dem ihnen zugewiesenen Lagerplatz. Ich werfe Schneebälle auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis des Lehrers. Ich melde sicherheitsrelevante Mängel oder Mängel, die mir auffallen, einem Mitglied des Schulpersonals.

11. Stoffe und gefährliche Gegenstände

Ich bringe während des Schultages keine Gegenstände oder Substanzen mit in die Schule und halte sie auch nicht in meinem Besitz, deren Besitz gesetzlich verboten ist oder die meine eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden oder Eigentum beschädigen können. Es ist verboten, Alkohol, Tabak und Tabakwaren, Betäubungsmittel, Messer, Schusswaffen, leistungsstarke Laserpointer und ähnliche Gegenstände und Substanzen in die Schule mitzubringen.

12. Disziplin

Die Nichtbeachtung der Ordnungsregeln kann zu Sanktionen führen. Zur Disziplinierung und Sicherung des Arbeitsfriedens dürfen nur die im Grundbildungsgesetz genannten Mittel eingesetzt werden, nämlich:

  • Bildungsdiskussion
  • Festnahme
  • eine aus pädagogischen Gründen zugewiesene Stelle
  • schriftliche Abmahnung
  • vorübergehende Entlassung
  • das Recht, Gegenstände oder Stoffe in Besitz zu nehmen
  • das Recht, die Sachen des Schülers zu besichtigen

Disziplinarmaßnahmen hängen vom Verhalten des Schülers, seinem Alter und seinem Entwicklungsstand ab. Detaillierte Beschreibungen der Disziplinarmaßnahmen finden Sie in Kapitel sieben des Schuljahresplans: Plan für Bildungsgespräche, Folgesitzungen und Disziplinarmaßnahmen.

13. Überwachung und Überarbeitung der Geschäftsordnung

Die Organisationsregeln und der Plan für pädagogische Gespräche, Nachbereitungssitzungen und Disziplinarmaßnahmen werden zu Beginn eines jeden Schuljahres mit den Schülern besprochen. Die Schule kann zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsordnungen eigene Betriebsrichtlinien erstellen, die die Arbeitsweise und Kultur der Schule unterstützen. Unter Beteiligung des Schulpersonals und der Schüler werden schuleigene Betriebsrichtlinien erstellt.

Die Schule informiert Schüler und Erziehungsberechtigte jedes Jahr zu Beginn des Schuljahres und darüber hinaus bei Bedarf während des Schuljahres über die gemeinsamen Ordnungsregeln.